Ausgaben von lifnei iver mit Nichtjuden

Ist das Verbot des Lifnei Iver – jemanden zur Sünde zu verleiten – anwendbar, wenn man einen Nichtjuden dazu bringt, die Noachidengesetze zu verletzen ? Angenommen, ich (ch"v) gebe einem Noachide etwas zu essen, das einem lebenden Tier entnommen wurde, und sage ihm, dass dies nicht der Fall war. Wenn er es isst, bin ich dann einer Aveira schuldig? (... Wenn nicht? )

Antworten (2)

Bavli AZ 6b

מנין שלא יושיט אדם כוס של יי & לנזיר אבר מן ח חי לבני נח ת"ל ולפני עור תתן מכש מכשול, wo
[wir wissen, dass] ein Mann keinen Tasse Wein an einen Nazir oder ein Limb-From-a-a-a-Live-Live-a-a-a-live übergeben sollte -Tier einem Nichtjuden?“ Der Vers besagt: „Und vor einen Blinden lege keinen Stein des Anstoßes.

Und Bavli Bm 90b : "אמר פפא פפא בני מערבא סברי לה כר 'חידקא דאמר בני נח מצווין על הסירוס קא עברי משום (ויקרא יט, יד 21 עור לא מש מש מש מכש מכש.. מכש מכש.. מכש.. מכש מכש מכש.. מכש מכש.. מכש מכש מכש מכש מש מש מש מש מש משmögen ט מש מש מש 21 ט מש מש 21 ט משי מכש מכש מכש מש 21 ט מש משי מש מש מש00". Ohr Zarua generalizes: "כל מצוה שאין הגוי מוזהר עליה מותר לו לישראל לומר לגוי לעשותה אבל מצוה שהגוי מוזהר עליה אסור לו לישראל לומר לגוי לעשותה משום לפני עור לא תתן מכשול".

Alle Rishonim stimmen darin überein, dass es absolut verboten ist, es einem Nichtjuden zu geben, wenn es sich um ein echtes Aver Min Hachai handelt (es ist im Torah-Verbot enthalten).

Wenn es sich nur um ein rabbinisches Verbot handelt, gibt es einen großen Streit in den Rischonim und Poskim . Siehe רשב״א חולין נז ע״א ד״ה ה״ג, ר״ן שם, ועי׳ ש״ך סי׳ נה ס״ק יא, die erlauben, wenn es nur ein rabbinisches Verbot ist. Aber siehe ס׳ התרומה סי׳ כג, סמ״ק סי׳ רא, יש״ש חולין פ״די׳ יז, ועי׳ ש״ך פל פל פל & arf שם, וכ״מ ברש״י חולין קכט ד״ ד״anten נשחטה, die sagen, dass es immer noch verboten ist, einem Nichtjuden zu geben, da die Rabbiner es wie ein Tora-Verbot gemacht haben.