Ich arbeite als Entwickler im Nahen Osten (Libanon). Letztens habe ich ein Stellenangebot und einen Vertrag von einem tollen Unternehmen in Deutschland bekommen, aber festgestellt, dass mein Hochschulabschluss nicht anerkannt wird (eigentlich ist es H+/-, das heißt: keine klare Aussage über den Hochschulabschluss) also habe ich nachgeschaut und festgestellt, dass ich die Anerkennung beantragen muss, aber das Problem ist, dass es ungefähr 3 Monate dauern kann, was ich nicht habe!.
Ich frage mich also, ob ich das Visum mit dem Arbeitsvertrag und meinem nicht anerkannten Abschluss beantragen kann, oder es höchstwahrscheinlich abgelehnt wird?
Aktualisieren:
Nachdem ich den ZAB-Service in Deutschland kontaktiert hatte, erhielt ich die Anerkennung in 1 Woche! weil ich eine Blaue Karte beantragt habe. Andere Anträge können 3 Monate dauern, aber für die blaue Karte sind es ein bis zwei Wochen. Erwähnen Sie also unbedingt, dass Sie Ihre Abschlüsse für einen Blue-Card-Antrag anerkennen.
Außerdem können Sie ohne anerkannten Abschluss keine Blaue Karte beantragen.
Ich habe das Visum nach 4 Monaten der Beantragung bekommen! Aber hier in Deutschland sind die Prozesse sehr kompliziert und nicht gut organisiert. Also habe ich ein Familienzusammenführungsvisum für meine Familie beantragt und nach 7 Monaten habe ich es überprüft und sie wissen nichts über den Antrag und niemand hilft. Also für mich ist es bis jetzt eine schlechte Erfahrung hier.
Vielen Dank
Die entsprechenden Regelungen finden Sie auf den Seiten der Bundesargentur für Arbeit . Eine gute allgemeine Zusammenfassung finden Sie hier , aber die spezifischen Regeln sind hier . (Der zweite Link wird in Zukunft eher unter Linkfäule leiden.)
Es gibt verschiedene Gründe für die Erteilung eines Visums. Die beiden relevantesten sind:
- Ausländer, die einen Mangelberuf ausüben und deren Gehalt mindestens 52 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung 2020 = 43.056 Euro beträgt
- Ausländer mit einem anerkannten ausländischen oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren Hochschulabschluss
Ihr Abschluss wurde leider nicht anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar erklärt. (Nach dieser Antwort muss der Abschluss von der ZAB anerkannt werden - obwohl dies eher im Zusammenhang mit der Blauen Karte als mit einem direkten deutschen Visum geschah.)
Die aktuelle Liste der Mangelberufe führt „Softwareentwickler“ auf der Ebene „Fachkraft“. „Spezialist“-Level bedeutet:
Fachkraft - wird Berufen zugeordnet, die besondere Kenntnisse und besondere Fähigkeiten erfordern, die in der Regel eine Meister- oder Technikerausbildung oder einen gleichwertigen Fachhochschul- oder Universitätsabschluss voraussetzen.
Beachten Sie, dass sie nicht sagen, dass es sich um einen anerkannten Abschluss handeln muss, sondern dass Ihr Arbeitgeber eher nach einem Absolventen als nach einem Schulabgänger sucht.
Abschluss:
Ich glaube, Sie können ein deutsches Arbeitsvisum bekommen, obwohl Ihr bestimmter Abschluss nicht anerkannt wurde. Die Tatsache, dass Ihre Position für einen Softwareentwickler ist, für den ein Abschluss erforderlich ist, sollte ausreichen. Ihr Gehalt muss außerdem mindestens 40.000 € betragen (genaue Zahl oben).
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Andrej Sapegin
Martin Bonner unterstützt Monika
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HSLM