Benötige ich einen anerkannten Hochschulabschluss, um ein Visum zu bekommen, um als Entwickler in Deutschland zu arbeiten?

Ich arbeite als Entwickler im Nahen Osten (Libanon). Letztens habe ich ein Stellenangebot und einen Vertrag von einem tollen Unternehmen in Deutschland bekommen, aber festgestellt, dass mein Hochschulabschluss nicht anerkannt wird (eigentlich ist es H+/-, das heißt: keine klare Aussage über den Hochschulabschluss) also habe ich nachgeschaut und festgestellt, dass ich die Anerkennung beantragen muss, aber das Problem ist, dass es ungefähr 3 Monate dauern kann, was ich nicht habe!.

Ich frage mich also, ob ich das Visum mit dem Arbeitsvertrag und meinem nicht anerkannten Abschluss beantragen kann, oder es höchstwahrscheinlich abgelehnt wird?


Aktualisieren:

Nachdem ich den ZAB-Service in Deutschland kontaktiert hatte, erhielt ich die Anerkennung in 1 Woche! weil ich eine Blaue Karte beantragt habe. Andere Anträge können 3 Monate dauern, aber für die blaue Karte sind es ein bis zwei Wochen. Erwähnen Sie also unbedingt, dass Sie Ihre Abschlüsse für einen Blue-Card-Antrag anerkennen.

Außerdem können Sie ohne anerkannten Abschluss keine Blaue Karte beantragen.

Ich habe das Visum nach 4 Monaten der Beantragung bekommen! Aber hier in Deutschland sind die Prozesse sehr kompliziert und nicht gut organisiert. Also habe ich ein Familienzusammenführungsvisum für meine Familie beantragt und nach 7 Monaten habe ich es überprüft und sie wissen nichts über den Antrag und niemand hilft. Also für mich ist es bis jetzt eine schlechte Erfahrung hier.

Vielen Dank

@AndreySapegin Nicht ganz ein Duplikat. Die verknüpfte Frage lautet „Brauche ich einen Abschluss“, diese Frage lautet „Brauche ich einen anerkannten Abschluss“.
wird der Abschluss in Deutschland nicht anerkannt, wird man als Nicht-Absolvent behandelt, was am Ende dasselbe ist.
@Hassan, es sieht so aus, als ob einige Zeit vergangen ist, seit Sie die Frage gestellt haben. Es wäre toll, wenn Sie uns mitteilen könnten, ob Sie das Visum bekommen haben oder nicht. Irgendwelche Tipps?
@WinstonJude Ich habe die Antwort aktualisiert. Danke, dass du mich anpingst :)

Antworten (1)

Die entsprechenden Regelungen finden Sie auf den Seiten der Bundesargentur für Arbeit . Eine gute allgemeine Zusammenfassung finden Sie hier , aber die spezifischen Regeln sind hier . (Der zweite Link wird in Zukunft eher unter Linkfäule leiden.)

Es gibt verschiedene Gründe für die Erteilung eines Visums. Die beiden relevantesten sind:

  • Ausländer, die einen Mangelberuf ausüben und deren Gehalt mindestens 52 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung 2020 = 43.056 Euro beträgt
  • Ausländer mit einem anerkannten ausländischen oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren Hochschulabschluss

Ihr Abschluss wurde leider nicht anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar erklärt. (Nach dieser Antwort muss der Abschluss von der ZAB anerkannt werden - obwohl dies eher im Zusammenhang mit der Blauen Karte als mit einem direkten deutschen Visum geschah.)

Die aktuelle Liste der Mangelberufe führt „Softwareentwickler“ auf der Ebene „Fachkraft“. „Spezialist“-Level bedeutet:

Fachkraft - wird Berufen zugeordnet, die besondere Kenntnisse und besondere Fähigkeiten erfordern, die in der Regel eine Meister- oder Technikerausbildung oder einen gleichwertigen Fachhochschul- oder Universitätsabschluss voraussetzen.

Beachten Sie, dass sie nicht sagen, dass es sich um einen anerkannten Abschluss handeln muss, sondern dass Ihr Arbeitgeber eher nach einem Absolventen als nach einem Schulabgänger sucht.

Abschluss:

Ich glaube, Sie können ein deutsches Arbeitsvisum bekommen, obwohl Ihr bestimmter Abschluss nicht anerkannt wurde. Die Tatsache, dass Ihre Position für einen Softwareentwickler ist, für den ein Abschluss erforderlich ist, sollte ausreichen. Ihr Gehalt muss außerdem mindestens 40.000 € betragen (genaue Zahl oben).

ich würde empfehlen

  1. Visum beantragen
  2. Beantragen Sie die Anerkennung Ihres Abschlusses
  3. Wenn das passiert ist, können Sie eine Blaue Karte beantragen
Dies scheint keine gut strukturierte Antwort zu sein. Wenn jemand es in eine bessere Form bringen könnte, wäre ich sehr dankbar.
Müssen mindestens oder müssen beide Einträge wahr sein?
@gerrit Mindestens einer muss wahr sein (es gibt eine Reihe anderer, die für das OP nicht relevant sind). Ich werde klären
Schöne Antwort, aber die Schlussfolgerung scheint falsch zu sein. Das heißt, die Entscheidung hängt möglicherweise nicht so sehr vom Gehalt ab, wie ich aus den zitierten Dokumenten verstanden habe.
@AndreySapegin Du kannst ein Visum als Mangelberuf bekommen, wenn du mindestens 40.000 € verdienst. Wenn Sie das nicht verdienen, können Sie das Visum (aus diesen Gründen) nicht bekommen - aber es spielt keine Rolle, ob Sie 40.000 € oder 140.000 € haben. Was meinen Sie darüber hinaus mit "möglicherweise nicht so sehr vom Gehalt abhängen".
Ich habe das verlinkte Dokument ( arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014306.pdf ) durchgesehen , ein Gehalt von 52% über dem Durchschnitt zu haben ist dort NUR EINE VON MEHREREN Möglichkeiten. Weitere Möglichkeiten sind: Ausländer mit einem anerkannten ausländischen Hochschulabschluss; Fachkräfte eines in Deutschland niedergelassenen Unternehmens mit unternehmensspezifischen Fachkenntnissen; usw. usw. Die Schlussfolgerung in der jetzigen Form ist also irreführend. Das Gehalt ist nur eine von vielen Optionen.
@AndreySapegin Wie gesagt: "Es gibt eine Reihe verschiedener Gründe für die Erteilung eines Visums." und "Die beiden relevantesten sind". Meine Antwort bezog sich auf die Umstände des OP; Ich glaube, es war für sie nicht irreführend . Wenn Sie eine Möglichkeit sehen, meine Antwort zu verallgemeinern, damit sie für andere Leser nützlicher ist, schlagen Sie bitte eine Änderung vor und pingen Sie mich in den Kommentaren an, damit ich sie genehmigen kann.
Tut mir leid, ich habe diese Änderung abgelehnt. Es machte die Antwort für das OP weniger anwendbar und machte sie (glaube ich) nicht allgemeiner wahr. (Außerdem muss man nicht warten, bis man nach Deutschland eingereist ist, um die Anerkennung des Abschlusses zu beantragen.