Benötigen Helikopter beim Luft-/Schweberollen eine Einflugfreigabe der Klasse B?

Sie sind Hubschrauberpilot auf einem Klasse-B-Flughafen. Sie möchten zu einem anderen Parkplatz rollen. Der Bodenlotse kann Ihnen je nach Situation entweder eine Lufttaxifreigabe oder eine Lufttaxifreigabe erteilen. In beiden Fällen werden Sie vom Boden abheben und (technisch gesehen) in den Luftraum der Klasse B gelangen. Müssen Sie eine Einreisefreigabe der Klasse B einholen, bevor Sie Ihre Taxifreigabe beantragen?

Antworten (3)

Nein. Das Schweberollen mit einem Helikopter unterliegt den gleichen Vorschriften wie das Rollen mit einem Flugzeug (oder Helikopter) auf Rädern.

Gilt das auch für Luftrollen?
Ein Schwebetaxi kann nur stattfinden, wenn Sie in der Luft sind....
Was meinst du? Ich glaube, der Kommentator spricht über die Vorschriften, nicht unbedingt, dass Sie auf Rädern rollen. @JuanJimenez
@Daan, merkst du, dass es einen Unterschied zwischen Schwebetaxi und Lufttaxi gibt? Weil ich mir ziemlich sicher bin, dass es die gleichen sind...
Negativ, zumindest nicht in den USA. Beim Schweberollen bleiben Sie über den Rollwegen nicht höher als 25 Fuß AGL. Wenn Sie mit dem Lufttaxi unterwegs sind, können Sie überall innerhalb der Flughafengrenzen in einer Höhe von nicht mehr als 100 Fuß AGL fliegen, solange Sie sich vom Verkehr fernhalten. Referenz: faa.gov/regulations_policies/handbooks_manuals/aviation/… Seite 7 @MichaelHall
Und daher müssen Sie für ein Schwebetaxi in der Luft sein, nicht auf Rädern.
Danke für die Erklärung des Unterschieds. In beiden Fällen befinden Sie sich jedoch bereits in ihrem Bereich, und es reicht aus, die Genehmigung der Kontrollbehörde zu erhalten, die versteht, was in Ihrer Anfrage enthalten ist. Das ist ein großer Unterschied zu jemandem von außen, der darum bittet, durch die Bravo zu reisen.

Sie müssen für den Luftraum der Klasse B zugelassen sein. Wollen Sie andeuten, dass sich ein Hubschrauber am Boden in einem Luftraum der Klasse B FBO nicht im Luftraum der Klasse B befindet?

Nein, aber Flugzeuge auch. Wollen Sie damit sagen, dass selbst ein GA-Flugzeug, das sich nur auf der Rampe neu positionieren möchte, eine Freigabe in die Klasse B benötigt?

Technisch gesehen ist alles, was sich über der Oberfläche befindet, selbst mit Rädern am Boden im Luftraum der Klasse B, wenn Sie sich am Hauptflughafen befinden. Ich war noch nie ein Hubschrauber-PIC in Klasse B, daher kann ich nicht definitiv antworten, aber wenn keine Flugabsicht besteht und Sie von ATC (wenn auch einem Bodenlotsen) zum Airtaxi freigegeben wurden, sollte das ausreichen.

Wenn Sie tatsächlich mit dieser Situation konfrontiert sind, würde es nicht schaden, vorher einen Festnetzanschluss anzurufen, um die Erwartungen mit Ihren lokalen Controllern zu klären. In jedem Fall müssten Sie für die Einreise der Klasse B keinen separaten Funkruf tätigen. Wenn Sie wirklich besorgt sind, könnte dies alles auf einmal erreicht werden. Zum Beispiel: "(Rufzeichen) fordern Sie ein Flugtaxi im Bravo-Luftraum von _ nach _ an ." Dann hast du es auf Band.

Dies war nur hypothetisch. Danke für deine Antwort.
Das ergibt für mich keinen Sinn. Die Taxierlaubnis ist abhängig vom Flugplatz. Wenn es kontrolliert wird, erhalten Sie die Erlaubnis vom Tower-Bodenlotsen, wenn es unkontrolliert ist, liegt es im Ermessen des Piloten
@GdT Ja, ich stimme zu. Nichts von dem, was ich gesagt habe, widerspricht dem. Was macht konkret keinen Sinn?