Ich bin neu bei Aktien. Angenommen, ich kaufe eine Aktie über meinen Broker. Wenn ich das richtig verstehe, ist es an der Börse als Eigentum meines Maklers gelistet, wobei mein Name unter "Straßenname" aufgeführt ist, wie ein inoffizieller Eigentümer.
Kann ich unabhängig von meinem Börsenmakler bei der Börse nachweisen, dass die Aktie tatsächlich mit meinem Namen in „Straßenname“ notiert war?
Die Antwort auf Ihre Frage ist "nein".
Sofern Sie nicht ausdrücklich den Erhalt von Anteilszertifikaten in Papierform verlangen, werden Makler Ihre Anteile bei einer Depotbank auf dem eigenen Nominee-Konto des Maklers verwahren . Wenn Sie Zertifikate in Papierform erhalten können, wird der Registrar des Unternehmens, dessen Aktien Sie besitzen, eine Aufzeichnung Ihres Namens haben, dies ist heutzutage jedoch äußerst selten. Die Nutzung eines Börsenmaklers bedeutet, dass Ihre Anteile auf dem Nominee-Konto des Maklers gehalten werden.
Eine Nominee-Gesellschaft ist eine Depotbank, die mit der Verwahrung der Wertpapiere von Anlegern beauftragt ist. Es sollte eine vom Makler selbst getrennte Einheit sein.
Im Wesentlichen ist der Nominee der rechtliche Eigentümer der Wertpapiere, während Sie als Begünstigter das tatsächliche Eigentum behalten.
Ihr Makler kann die Wertpapiere in Ihrem Namen bewegen und verkaufen – und kümmert sich um den ganzen schönen Papierkram – aber die Vermögenswerte gehören immer noch Ihnen. Sie können von den Gläubigern des Maklers nicht geltend gemacht werden, wenn die Dinge chaotisch werden.
Der Hauptgrund für diese Art der Einrichtung sind die Kosten, und deshalb können Broker ihren Kunden relativ niedrige Handelskosten anbieten.
Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Broker um ein Konto bitten, das Papieraktienzertifikate behandelt. Allerdings bieten nur wenige Makler ein solches Konto an und es bedeutet, dass Ihnen viel höhere Handelskosten entstehen und dass Sie Ihre Anteile möglicherweise nicht verkaufen können, ohne zuerst die Papierzertifikate an Ihren Börsenmakler zurückzusenden.
Beachten Sie, dass die Börse bei der Erfassung des Eigentums keine Rolle spielt. Ihr Maklerkonto bei der Clearingstelle auch nicht.
" Straßenname " ist nicht das, was Sie in der Frage vermuten. Der Makler ist der Eigentümer im Straßennamen. Es gibt keine externen sekundären Besitzerinformationen.
Ich weiß nicht, ob es eine unabhängige Überprüfung gibt, aber wenn der Broker in den USA ansässig ist und plötzlich sein Geschäft aufgibt, können Sie beim SIPC einen Anspruch geltend machen .
Pfund
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Keschlam
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