Bestimmung des Aufenthaltsstatus beim Ausfüllen des W-4-Formulars

Ich bin gerade wegen einer Postdoc-Stelle in einem IT-Unternehmen mit einem J-1-Visum (Forschungswissenschaftler) in die USA gekommen. Mir wurde vom Unternehmen gesagt, dass ich das W-4-Formular ausfüllen soll. Aber es scheint, dass das W-4-Formular je nach meinem aktuellen Status (ansässiger Ausländer oder nichtansässiger Ausländer) unterschiedlich ausgefüllt werden muss.

Die Regeln zur Bestimmung meines Status finden Sie hier: http://www.irs.gov/publications/p519/ch01.html

Im Grunde scheint es so, dass ich den Präsenztest (siehe vorheriger Link) bestehen muss, um festzustellen, ob ich ein ansässiger Ausländer bin oder nicht (ich kann die anderen Kriterien nicht erfüllen: Green-Card-Test ). In diesem Moment erfülle ich definitiv nicht den wesentlichen Anwesenheitstest, da ich gerade in den USA angekommen bin.

Ich verstehe jedoch, dass ich meine erste Steuererklärung im April 2014 abgeben muss (da ich nächste Woche anfangen werde zu arbeiten und mein Geschäftsjahr im Dezember 2013 endet). In diesem Moment glaube ich, dass ich tatsächlich den substanziellen Präsenztest bestehen werde.

Meine Frage lautet also: Soll ich entscheiden, ob ich ein ansässiger Ausländer bin oder nicht, basierend auf dem Datum, an dem ich zu arbeiten beginne, oder basierend auf dem Datum, an dem ich meine Steuererklärung einreiche?

Antworten (1)

In diesem Moment werde ich tatsächlich den wesentlichen Präsenztest bestehen.

Nein, das werden Sie eigentlich nicht. Anwesenheitstage im J-Status werden von der Zählung der wesentlichen Anwesenheit ausgeschlossen.

Sehen Sie sich die Seite an, auf die Sie verlinkt haben, sie beginnt mit " Studenten ".

Formular 8843. Wenn Sie Aufenthaltstage in den Vereinigten Staaten ausschließen, weil Sie in eine der folgenden Kategorien fallen, müssen Sie ein vollständig ausgefülltes Formular 8843 einreichen.

  • Sie konnten die Vereinigten Staaten aufgrund einer Krankheit oder eines Problems nicht wie geplant verlassen.

  • Sie waren vorübergehend als Lehrer oder Auszubildender mit einem „J“- oder „Q“-Visum in den Vereinigten Staaten.

  • Sie waren vorübergehend als Student mit einem „F“-, „J“-, „M“- oder „Q“-Visum in den Vereinigten Staaten.

  • Sie waren ein Profisportler, der an einem wohltätigen Sportereignis teilgenommen hat.

Ich habe diesen Teil bereits gesehen und dachte, dass dies nur für J-1 im Rahmen des "Studenten" -Programms gilt. In meinem Fall bin ich im Rahmen des Programms "Forschungsstipendiat". Laut j1visa.state.gov/programs sind das verschiedene Programme. Ich glaube also, dass die Tage, die ich in den USA verbringe, für den Präsenztest gezählt werden. Natürlich kann ich mich aber auch irren.
@betabandido: littleadv ist richtig. J-1-Personen, die keine Studenten sind, fallen unter „Teachers and Trainees“ irs.gov/publications/p519/ch01.html#en_US_publiink1000222140 . Es gibt jedoch Grenzen, wie lange Sie als befreite Person gelten können. Für Studenten sind es nicht mehr als 5 Jahre. Für Lehrer und Auszubildende sind es nicht mehr als 2 Jahre in einem Zeitraum von 7 Jahren.
@user102008 Es stimmt, dass in Publikation 519 nur Studenten, Lehrer und Auszubildende aufgelistet sind. Aber in der Programmliste des J-1-Visums ist es möglich, diese drei Programme (Student, Lehrer und Auszubildender) sowie einige andere Programme wie: Spezialist, Professor, Forschungswissenschaftler usw. zu finden. Ich glaube nicht, dass Spezialisten darunter fallen entweder Lehrer- oder Trainee-Programme. Meine Vermutung ist also, dass J-1-Programme, die nicht in Veröffentlichung 519 aufgeführt sind, nicht von der Ausnahmeregel betroffen sind. Bin ich da richtig?
@littleadv Es gibt ein spezielles Praktikantenprogramm im J-1-Visum, das sich anscheinend von Lehrern oder Praktikanten unterscheidet. In meinem Fall bin ich kein Praktikant, sondern wissenschaftlicher Mitarbeiter. Keine dieser Klassen ist in Veröffentlichung 519 aufgeführt. Das Problem ist, dass pub. 519 erwähnt nicht, was mit anderen J-1-Programmen passiert. Ich bin mir also nicht sicher, was auf meinen Fall zutrifft.
@littleadv Ich sage nicht, dass es besser für mich ist. Ich möchte nur sichergehen, dass ich beim Ausfüllen des W-4-Formulars keinen Fehler mache. In welchem ​​Teil der Veröffentlichung 519 steht, dass Forschungsstipendiaten für 2 Jahre befreit sind? Das konnte ich nicht finden.
@betabandido: In Veröffentlichung 519 heißt es: „Ein Lehrer oder Auszubildender ist eine Person, die kein Student ist und sich vorübergehend mit einem „J“- oder „Q“-Visum in den Vereinigten Staaten aufhält und die Anforderungen dieses Visums im Wesentlichen erfüllt.“ Unter dieser Definition fallen Sie also unter "Lehrer und Auszubildende".
@ user102008 In der Tat ist es dieser subtile Teil, der jeden Nicht-Studenten-Inhaber eines J-1-Visums als Lehrer oder Auszubildenden klassifiziert. Rechtstexte sind nicht immer klar, und ich würde es wohl vorziehen, wenn der Text ausdrücklich angeben würde, dass alle anderen J-1-Programme (wie Au-pair, Praktikant, Forschungsstipendiat usw.) als Lehrer/Praktikum klassifiziert werden. Vielen Dank für Ihren Kommentar.