Die Kreuzfahrt beginnt in Rom, besucht hauptsächlich griechische Häfen und landet in Athen, von wo aus ich auch abfliege. In welchem ​​​​Land soll ein Schengen-Visum beantragt werden?

Ich werde 3 Tage vor meiner Kreuzfahrt nach Rom einfliegen, die von Rom aus zu einer 11-tägigen Kreuzfahrt zu den griechischen Inseln (einschließlich 3 Hafentagen in der Türkei) ablegt und schließlich in Athen ausschifft. Ich werde auch drei zusätzliche Tage in Athen bleiben, bevor ich von Athen nach Hause fliege.

Wo muss ich ein Schengen-Visum beantragen, bei der griechischen Botschaft oder bei der italienischen Botschaft? Was passiert, wenn ich mich bei der falschen Botschaft bewerbe?

Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem ​​Schengen-Staat Sie das Visum ausstellen.
@HaLaBi Es spielt keine Rolle, sobald Sie das Visum haben, aber die Regel ist, dass Sie sich für das Land bewerben müssen, das Ihr „Hauptreiseziel“ ist (der Ort, an dem Sie die meisten Nächte bleiben), oder von diesem Ort aus scheitern des ersten Eintrags.
Ich bin mir nicht sicher, ob es sich um ein Duplikat handelt. Die Frage ist, wo Sie den Antrag stellen müssen, nicht, was passiert, wenn Sie ein Visum haben. @Gilles erklärte die Hauptregel, aber es wäre nützlich zu wissen, wie sie für Kreuzfahrten gilt (bleibst du in Griechenland? Würde Italien den Antrag ablehnen?) und was passiert, wenn du es falsch machst (du würdest natürlich Zeit verlieren, aber brauchst du zweimal bezahlen, wenn entweder Griechenland oder Italien Ihren Visumantrag nicht bearbeiten wollen?). Ich habe die Frage bearbeitet und zur Wiedereröffnung nominiert.
@Annoyed Wenn Sie darüber nachdenken, haben Sie Recht, eine Kreuzfahrt ist ein Sonderfall. Wenn das Boot auf See bleibt, als welches Land gilt es? Ich habe keine Ahnung. Ich habe für die Wiedereröffnung gestimmt.
Überraschenderweise geben Kreuzfahrtanbieter solche Informationen auf ihrer Website nicht heraus und verlassen sich auf die Landesbehörde der Reisenden, die wiederum zuerst fragt, welches Land besucht wird.

Antworten (2)

Kurz gesagt gilt die Regel für das Hauptreiseziel und, falls es kein Hauptreiseziel gibt, für das erste Land, das Sie im Schengen-Raum besuchen. Aufgrund Ihrer Beschreibung gibt es meines Erachtens kein klares „Hauptziel“ Ihrer Reise, daher würde ich mich für das Land bewerben, über das Sie in den Schengen-Raum einreisen, nämlich Italien. Aber auch wegen der Zeit auf den Inseln kann Griechenland als Hauptreiseziel angesehen werden.

Was passiert, wenn Sie sich bei der falschen Botschaft/dem falschen Konsulat bewerben, ist, dass diese die Bearbeitung Ihres Visumantrags gemäß Artikel 18 des Schengen-Visumkodex ablehnen sollten :

Artikel 18

Überprüfung der konsularischen Zuständigkeit

  1. Wenn ein Antrag gestellt wurde, prüft das Konsulat, ob es für dessen Prüfung und Entscheidung gemäß den Bestimmungen der Artikel 5 und 6 zuständig ist.

  2. Ist das Konsulat nicht zuständig, sendet es das Antragsformular und alle vom Antragsteller eingereichten Unterlagen unverzüglich zurück, erstattet die Visumgebühr und gibt an, welches Konsulat zuständig ist.

(Artikel 5 definiert die Regeln, die ich zu Beginn meiner Antwort beschrieben habe.)

Insbesondere ist es keine „Ablehnung“ (Artikel 32), es gilt nicht als negative Entscheidung oder Präzedenzfall und Sie sollten sogar Ihre Dokumente und Ihr Geld zurückbekommen (was bei einer Ablehnung nicht der Fall ist), damit Sie nichts verloren haben, außer die Zeit, die es braucht, um zu warten, bis sich das Konsulat bei Ihnen meldet und woanders erneut einen Antrag stellt.

Wenn Sie in Rom beginnen, ist es am einfachsten, sich bei der italienischen Botschaft Ihres Landes zu bewerben, obwohl dies nicht unbedingt erforderlich ist. Sie werden Sie sowieso nach dem Zweck Ihres Besuchs fragen, an dem Sie Ihre Reiseroute zeigen können.

Haben Sie eine Referenz, um das zu belegen? Vor allem woher weißt du, "dass es am einfachsten ist, sich bei der italienischen Botschaft zu bewerben"?
Hallo David und willkommen bei Travel.SE! Ich denke, Sie haben den Punkt der Frage verfehlt (tatsächlich in beiden Fällen). Grundsätzlich steht es Ihnen nicht frei, für welches Land Sie sich bewerben sollen. Länder können Visaanträge prüfen und tun dies auch, wenn sie der Meinung sind, dass sie nicht das Hauptziel der Reise sind. Die Frage ist, was die Regeln in diesem speziellen Fall vorschreiben.
@Vince, basierend auf den Erfahrungen von Freunden ist es immer einfacher, sich für das Land zu bewerben, durch das Sie zuerst in den Schengen-Raum einreisen. Zu genervt, stimmt, aber das hängt stark von der Person ab, die Ihre Anfrage bearbeitet, und deren Wertschätzung.