Ich begebe mich auf eine Kreuzfahrt mit einem Zwischenstopp außerhalb des Schengen-Raums. Ich habe ein Visum für die mehrfache Einreise beantragt, aber nur ein Visum für die einmalige Einreise erhalten.
Wenn ich mit dem Kreuzfahrtschiff einen Ausflug mache, gilt dies als Verlassen des Schengen-Raums?
Wenn ich das Kreuzfahrtschiff nicht in diesem Hafen verlasse, gilt das dann als Aufenthalt im Schengen-Raum?
Abgesehen von diesem Hafen werde ich mich nur im Schengen-Raum aufhalten und reisen.
Ich habe in der Kreuzfahrtdokumentation gesehen:
Ein Visum für die mehrfache Einreise ist erforderlich, wenn zwischen Besuchen in Schengen-Ländern ein Nicht-Schengen-Land besucht wird (Beispiel: Abflug von Italien, Besuch der Türkei, Ankunft in Spanien).
Was ich nicht weiß: Wenn Sie diese Anforderung umgehen können, indem Sie nicht in einem Nicht-Schengen-Hafen von Bord gehen. Ich werde mich nicht darauf verlassen, versuchen Sie ein weiteres Visum bei Ihrer Botschaft zu bekommen, mit Angabe des Grundes, warum das bestehende nicht reicht.
Phoog
alamar
Phoog