Fahrten zum Co-Work Space abziehen?

Ziehen Sie für diejenigen, die selbstständig sind und regelmäßig in einer Bibliothek oder einem Café arbeiten, die Kilometerleistung zu/von diesen Standorten ab, weil es in Ihrer Gegend keine formellen Co-Work-Räume gibt?

Steuerfragen sollten ein Länderkennzeichen haben.
@ChrisW.Rea: Fertig.
Ich weiß nicht, wie man eine Bibliothek als Arbeitsplatz nutzt, aber ich habe gelegentliche Besuche in der örtlichen Universitätsbibliothek für Recherchen abgezogen. Keine große Ausgabe, aber höchstens 3-4 Mal im Jahr.
Haben Sie einen anderen Standort, den Sie als „Hauptstandort“ Ihres Unternehmens betrachten würden (z. B. ein Heimbüro)?

Antworten (2)

Es hängt davon ab, ob. Die IRS- Veröffentlichung 463 beschreibt die Details. Es sagt:

Tägliche Fahrtkosten, die Ihnen auf dem Weg von Ihrem Wohnort zu einem oder mehreren üblichen Geschäftsorten entstehen, sind in der Regel nicht abzugsfähige Fahrtkosten. Es kann jedoch Ausnahmen von dieser allgemeinen Regel geben.

Sie sollten sich die Beschreibungen der verschiedenen Szenarien durchlesen. Das allgemeine Wesentliche scheint zu sein, dass je mehr ein bestimmter Standort zu Ihrem „Standard“-Arbeitsort wird, desto unwahrscheinlicher ist es, dass Sie die Transportkosten abziehen können, um dorthin zu gelangen. Wenn Sie beispielsweise in einem normalen Bürojob beschäftigt waren, könnten Sie die Fahrtkosten für Ihren Arbeitsweg nicht abziehen; Wenn Sie die Bibliothek als Ihr Büro behandeln, können Sie die Kosten wahrscheinlich aus demselben Grund nicht abziehen. Wenn Sie hingegen „keine regelmäßige Arbeitsstätte“ haben, dann:

Sie können die täglichen Transportkosten zwischen Ihrem Wohnort und temporären Arbeitsstätten innerhalb Ihres Ballungsraums nicht abziehen. Es handelt sich um nicht abzugsfähige Fahrtkosten.

Es besteht die Möglichkeit des Abzugs bei Home Office:

Wenn Sie in Ihrem Wohnort ein Büro haben, das als Hauptniederlassung gilt, können Sie Ihre täglichen Fahrtkosten zwischen Ihrem Wohnort und einem anderen Arbeitsort in demselben Gewerbe oder Geschäft abziehen.

Persönlich würde ich nur ungern sinnvolle Abzüge in diesen Bereichen geltend machen, ohne eine professionelle Steuerberatung einzuholen. Ich bin auch selbstständig und arbeite an verschiedenen Standorten und habe mich vor einigen Jahren mit der Möglichkeit befasst, diese Abzüge in Anspruch zu nehmen. Ich habe mich letztendlich dagegen entschieden, weil der Aufwand, die Ausgaben zu dokumentieren, und das potenzielle Risiko von noch mehr Ärger, wenn sie eine Prüfung auslösen, den Aufwand nicht rechtfertigte, weil die Höhe des Abzugs so gering war. Meine Vermutung ist, dass es sich nicht lohnt, sich mit diesen Abzügen zu beschäftigen, es sei denn, Sie geben eine erhebliche Menge Geld für diese Transportkosten aus.

Ich habe gerade auf der IRS-Website nach Geschäftsreisekosten gesucht - https://www.irs.gov/taxtopics/tc511

Eine klare Aussage ist, dass Sie nicht abziehen können, wenn Sie innerhalb Ihres „ steuerlichen Wohnsitzes “ reisen. Steuerheimat bezieht sich auf die Stadt oder das Gebiet, in dem Sie arbeiten.

Steuerabzüge sind nur zulässig, wenn Sie sich auch für einen längeren Zeitraum von Ihrem Steuerwohnsitz entfernen (keine Hin- und Rückfahrt an einem Tag).

Interessant. Ich kenne eine Reihe von Leuten, die Reisen zu Kundenstandorten in ihrer Heimatstadt abziehen. Sie tun es seit Jahren.
Dieser Abschnitt beschreibt nur Ausgaben, die der IRS als „Geschäftsreise“ bezeichnet. Es gibt auch einen Abschnitt über Transportkosten , der kleinere Transporte abdeckt.