Krankenversicherungsbeitragssteuerabzug, wenn ich W2 bei einem Arbeitgeber bin, der keine Versicherung anbietet?

Ich bin derzeit als LLC (USA) mit einer Einzelunternehmer-Steuerstruktur selbstständig. Ich bin privat krankenversichert und genieße den Steuerabzug für meine Prämien.

Ich habe jedoch die Möglichkeit, eine Stelle als W2 anzunehmen, aber diese Stelle bietet keine vom Arbeitgeber geförderten Gesundheitsleistungen. Also müsste ich meine private Krankenversicherung behalten.

Kann ich in dieser Situation meine Krankenkassenprämien weiter abziehen? Ich hätte immer noch meine LLC, aber nach diesem Jahr habe ich möglicherweise keine Gewinne mehr vorzuweisen.

Ändert sich diese Situation auch, wenn der Arbeitgeber eine Krankenversicherung anbietet, ich aber darauf verzichte?

Ist das ein sehr kleines Unternehmen? Haben Sie das Gesundheitswesen in Ihren Arbeitsverhandlungen erwähnt? Haben Sie gefragt, warum es kein vom Arbeitgeber gesponsertes Programm gibt?
Sie sind ein kleines Unternehmen und zahlen einen höheren Lohn, um die fehlenden Sozialleistungen auszugleichen.
Anstatt einen höheren Lohn zu zahlen, wäre es für Sie von Vorteil, wenn sie eine HRA (Gesundheitserstattungsregelung) einrichten. Dann profitieren Sie von Steuerersparnissen.

Antworten (1)

Der Krankenkassenabzug gilt nur für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Als W-2-Angestellter können Sie immer noch Krankenversicherungsprämien abziehen, aber Sie können nicht mehr als Ihr Nettoeinkommen aus selbstständiger Tätigkeit abziehen. (Siehe IRS-Veröffentlichung 535 für Einzelheiten zur Berechnung.) Wenn Sie also, wie Sie sagen, „keinen Gewinn für die LLC vorzuweisen“ hätten, könnten Sie nichts abziehen.

Zu Ihrer zweiten Frage lautet die Antwort, dass Sie keine Prämien abziehen können, wenn Sie zur Teilnahme an einem Arbeitgeberprogramm berechtigt sind. Dieselbe Veröffentlichung schließt ausdrücklich von der Abzugsfähigkeit aus:

Beträge für jeden Monat, in dem Sie berechtigt waren, an einem Krankenversicherungsplan teilzunehmen, der von Ihrem Arbeitgeber oder dem Arbeitgeber Ihres Ehepartners oder dem Arbeitgeber Ihres unterhaltsberechtigten Kindes oder Ihres Kindes unter 27 Jahren bezuschusst wird

Sie können Krankenkassenbeiträge also grundsätzlich nur bis zur Höhe Ihres Nettoselbstständigeneinkommens absetzen und auch nur dann, wenn Sie keinen Anspruch auf ein Arbeitgeberprogramm hatten. Nur ein W-2-Angestellter zu sein, hindert Sie nicht daran, den Abzug geltend zu machen, aber kein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit zu haben, und auch der Zugang zu einem Arbeitgeberprogramm (auch wenn Sie es nicht nutzen).

Ich werde diese Antwort vorerst akzeptieren ... es scheint richtig zu sein ... Ich werde aktualisieren, nachdem ich nächstes Jahr meine Steuern eingereicht habe ... : D