Meine Frau und ich erhalten beide Medicare-Teile A und B. Wir können nicht primär am Krankenversicherungsplan des vorherigen Arbeitgebers teilnehmen, da wir Medicare beziehen. Wir nehmen jedoch als Krankenzusatzversicherung an der Arbeitgeberzusage teil. Ein befreundeter Buchhalter sagt, der IRS behandle den sekundären Plan nicht als subventionierten Arbeitgeber-Gesundheitsvorsorgeplan und daher können die Medicare-Prämien nach Plan C abgezogen werden. Dies scheint nicht mit dem Wortlaut des IRS übereinzustimmen. Irgendwelche Gedanken?
Sie können keine Krankenversicherungsprämien für sich selbst oder Ihre Familie in Anhang C abziehen, nur für den Krankenversicherungsschutz, den Sie Ihren anderen Arbeitnehmern als Beschäftigungsvorteil gewähren. Dies gilt auch dann, wenn Ihr selbstständiges Unternehmen großzügig einen Krankenversicherungsplan eingeführt hat, der alle Mitarbeiter und ihre Familien abdeckt, und die Krankenversicherung für alle Mitarbeiter (und möglicherweise ihre Familien, einschließlich Ihnen und Ihrer Familie) aus dem erzielten Einkommen bezahlt Ihre selbstständige Tätigkeit. Krankenversicherungsprämien für Ihre anderenMitarbeiter sind Betriebsausgaben und abzugsfähig in Anhang C. Für Sie selbst und Ihre Familie wird der Abzug in Zeile 29 des Formulars 1040 vorgenommen und ist daher nicht in Ihrem AGI enthalten. Und ja, Sie können Medicare-Prämien für die Teile B und D in Zeile 29 abziehen. Wie die Anweisungen für Formular 1040 uns in Bezug auf Zeile 29 mitteilen,
Medicare-Prämien, die Sie freiwillig zahlen, um eine Versicherung auf Ihren Namen abzuschließen, die einer qualifizierenden privaten Krankenversicherung ähnelt, können zur Berechnung des Abzugs verwendet werden. Beträge, die für den Krankenversicherungsschutz aus Rentenplanausschüttungen gezahlt wurden, die nicht steuerpflichtig waren, weil Sie ein pensionierter Beamter der öffentlichen Sicherheit sind, können nicht zur Berechnung des Abzugs verwendet werden.
Medicare-Prämien gelten als abzugsfähige medizinische Kosten in Anhang A (wenn Sie sich entscheiden, sie nicht in Zeile 29 geltend zu machen), aber man kann nur den Teil der Gesamtsumme der medizinischen Kosten abziehen, der 7,5 % des AGI übersteigt (für Personen über 65, 10 % der AGI für jüngere Personen), sodass die mögliche Abzugsfähigkeit von Medicare-Prämien keinen Vorteil für diejenigen bietet, deren Krankheitskosten unter der Untergrenze von 7,5 % liegen. Zeile 29 hat keine solche Untergrenze (mit der Ausnahme, dass Sie nicht mehr als Ihr Nettoeinkommen von Anhang C abziehen können (abzüglich der in den Zeilen 27 (Steuer aus selbstständiger Tätigkeit) und 28 (Rentenbeiträge vom Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit) vorgenommenen Abzüge).
RJo
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