Ich habe am Montag, den 10. November, einen Hin- und Rückflug mit Royal Air Maroc von Straßburg, Frankreich (SXB) nach Ouagadougou, Burkina Faso (OUA). Die Rückkehr ist am 1. Dezember des Bundesministeriums für Reisen eine Reisewarnung aussprechen , weshalb ich von der Reise absehen möchte.
Besteht die Möglichkeit, dass ich meine Tickets erstattet bekomme? In Deutschland (wo ich wohne) kann eine offizielle Reisewarnung helfen, wenn Sie eine Reise bei einem Reiseveranstalter/Reisebüro buchen, aber in diesem Fall habe ich den Flug direkt bei einer nicht deutschen Fluggesellschaft gebucht, also deutsches Recht trifft hier sicher nicht zu.
BEARBEITEN: Entschuldigung, dass ich dies nicht früher angegeben habe, aber ich hatte die Fluggesellschaft bereits angerufen, wie in den Antworten vorgeschlagen. Sie hatten mir gesagt, dass es nicht möglich sei, eine Rückerstattung mit meinem Standardtarif zu erhalten. Ich verstehe jedoch, dass man manchmal wirklich handeln muss, um eine Rückerstattung zu erhalten, daher wollte ich etwas über ähnliche Erfahrungen und möglicherweise über einige harte (rechtliche) Fakten erfahren, die ich vorbringen könnte.
Ich habe die rechtlichen Hinweise von Royal Air Maroc überprüft . Das pdf der Bekanntmachung kann hier heruntergeladen werden , viel Spaß beim Lesen. :)
Die Bedingungen für eine Rückerstattung hängen von Ihrem Ticketpreis ab . Wenn Sie ein erstattungsfähiges Ticket gekauft haben, können Sie eine Rückerstattung erhalten. Wenn nicht, kannst du nicht. Dies ist bei Fluggesellschaften sehr verbreitet: Sie kümmern sich nicht um den Grund Ihrer Stornierung, sie prüfen nur den Tarif.
Allerdings habe ich nichts über eine Stornierung mit der Begründung gefunden, dass das Zielland derzeit als "nicht sicher" für Touristen gilt. Man könnte davon ausgehen, dass im Falle einer Eskalation die Fluggesellschaft selbst sich weigert, Passagiere dorthin zu fliegen, und darauf wartet, dass sie den Flug stornieren. An diesem Punkt würden Sie eine Rückerstattung gemäß den rechtlichen Hinweisen erhalten. Oder Sie könnten (sprich: sollten) die Fluggesellschaft anrufen und sie fragen.
Der rechtliche Hinweis besagt, dass nicht erstattungsfähige Tickets im Falle der Unmöglichkeit der Reise aufgrund höherer Gewalt erstattet werden können:
Kunst. III, Abschn. 1 (e):
Besitzt ein Passagier ein Ticket, wie in Absatz (d) oben beschrieben [teilweise oder nicht erstattungsfähige Tickets], das er nicht verwendet hat, und ist ihm die Reise aus Gründen höherer Gewalt, wie in Artikel I definiert, unmöglich, Der Beförderer schreibt dem Passagier den Betrag seines nicht erstattungsfähigen Tickets für eine nachfolgende Reise und vorbehaltlich angemessener Verwaltungsgebühren gut, vorausgesetzt, dass der Passagier den Beförderer so schnell wie möglich vor dem Datum des Lichts informiert und einen entsprechenden Nachweis erbringt Fall höherer Gewalt.
Die im Impressum angegebene Definition von höherer Gewalt lautet:
Höhere Gewalt
bezeichnet Umstände, die außerhalb der Partei liegen, die sich auf sie berufen, und die ungewöhnlich und unvorhersehbar sind und deren Folgen trotz aller aufgewendeter Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können.
Ich fürchte, das ist typisches Juristendeutsch, das alles und nichts gleichzeitig bedeutet. Unterm Strich klingt es für mich so, als ob sich die Fluggesellschaft das Recht vorbehält zu entscheiden, was höhere Gewalt ist und was nicht.
In Ihrem speziellen Fall könnten sie meiner Meinung nach argumentieren, dass es auch für Sie sicher ist, da das Fliegen für ihre Besatzung sicher ist. IMHO wäre höhere Gewalt eine Krankheit, ein plötzlicher Tod oder solche Umstände, die Sie wirklich nicht vorhersagen können und die Ihnen definitiv die Reise verbieten.
Als Faustregel gilt: Reisewarnungen geben Ihnen kein „Recht“ auf eine Rückerstattung direkt von einer Airline . Einige (bessere) Fluggesellschaften lassen Sie jedoch aus Gefälligkeit Flüge nach eigenem Ermessen kostenlos stornieren oder ändern, z. Singapore Airlines hat während des Staatsstreichs im Mai 2014 in Thailand auf Gebühren verzichtet , es lohnt sich also, dort anzurufen und nachzufragen. Und wenn die Exkremente so stark auf den Rotationsventilator treffen, dass die Fluggesellschaften anfangen , Flüge zu streichen , haben Sie natürlich Anspruch auf eine volle Rückerstattung.
Es ist auch erwähnenswert, dass die meisten Reiseversicherungen keine Kosten im Zusammenhang mit politischen Unruhen decken , obwohl einige (zufälliges Beispiel: Virgin Money ) Kosten decken, die entstehen, wenn Sie bereits im Land sind, wenn die Probleme beginnen und bevor die Warnung war problematisch.
Aber wenn die Fluggesellschaft noch fliegt und Sie sich entscheiden, nicht zu fliegen, ist das für die Versicherung schade. Wenn Sie sich entscheiden zu fliegen und von einem Mob zusammengeschlagen werden, wird die Versicherungsgesellschaft natürlich auch behaupten, dass Sie dies trotz Reisewarnung freiwillig getan haben und Ihnen daher nichts zusteht. Großartiges Geschäftsfeld?
JoErNanO
Markus Mayo
Bob Jarvis - Слава Україні
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