Gehört das Urheberrecht am Foto der Person, die „gerade“ auf den Auslöser gedrückt hat?

In einer Situation, in der Person A eine Idee/ein Konzept für ein Foto hat, z. B. ein Autoporträt, richtet es die Szene und die Beleuchtung ein und weist Person B an, wie das Foto zusammengestellt werden soll, sodass Person B fokussieren und den Knopf drücken muss.

Wem gehören die Rechte an diesem Foto, Person A oder Person B, oder wird es geteilt?

verwandt, möglicherweise doppelt - photo.stackexchange.com/questions/26478/…
Klarstellung 1: Ideen sind nicht urheberrechtlich geschützt ( copyright.gov/help/faq/faq-protect.html gilt für die meisten Länder). Die Frage ist also zwischen Setup von A und Fokus+Auslöser von B.

Antworten (2)

Das hat jetzt Spaß gemacht zu recherchieren. Gute Frage!

Praktische Tipps

Rechtliche Auseinandersetzungen sind in jeder Hinsicht mühsam, teuer und zeitaufwändig. Vermeiden Sie sie also – in diesem Fall würde ein einfacher Vertrag mit Details darüber, wer das Urheberrecht besitzt, helfen. Oft kann ein Vertrag mündlich abgeschlossen werden.

Gesetzlich

Hier meine Gedanken zur Rechtslage. Ich kenne mich weder mit Recht noch mit Urheberrecht besonders gut aus. Auch diese Dinge hängen stark von der Gerichtsbarkeit ab, in der Sie sich befinden. Das Folgende gilt für deutsches Recht.

Einschlägiger Artikel im deutschen Urheberrecht

Diese Seite enthält Informationen zum Urheberrecht für Fotografen in deutscher Sprache. Der verlinkte Abschnitt sagt:

Können auch mehrere Menschen der Urheber eines Fotos sein? Ja, dies ist nach § 8 UrhG möglich. Demnach liegt eine Miturheberschaft vor, wenn mehrere Urheber gemeinsam ein Werk erschaffen.


Können mehrere Personen Urheber eines Fotos sein? Ja, dies ist gemäß § 8 UrhG möglich . Demnach liegt eine Co-Creation vor, wenn mehrere Urheber ein Werk geschaffen haben.

Der Artikel (§8 UrhG) besagt, dass die Erlöse nach dem Beitrag jedes Fotografen aufgeteilt werden und dass ein Autor die Rechte an den Erlösen abgeben kann (Sie können das Urheberrecht selbst nicht aufgeben, aber das ist eine deutsche Besonderheit). Meine Praxistipps würden also auch im Nachhinein funktionieren.

Schauen Sie sich im Detail die Entstehung des Fotos an

Nun, die erste Quelle sagt, dass bloße Assistentenarbeit einen nicht zum Mitautor macht! Die Frage ist nun: Helfen entweder A oder B nur? Ich würde argumentieren, dass B durch Drücken des Auslösers der Assistent ist! (Bitte auf Autofokus stellen, das macht den Fall klarer ;) ).

A ist die Wahl des Aufbaus, des Standorts, der Komposition und auch der Beleuchtung. All das sind Dinge, die das Foto vom „Lichtbild“ zum „Lichtbildwerk“ erheben (das erstere ist ein Foto, das letztere ein Foto mit Kunstfertigkeit). Alles, was A tut, macht also das Bild.

B fokussiert und drückt auf den Auslöser. Fokussieren liegt irgendwo zwischen Können und Kreativität. Die Situation könnte ein Tilt-Shift-Objektiv sein, bei dem der Fokus auf jeden Fall kreativ ist , um beim Drücken des Auslösers automatisch zu fokussieren. Das Drücken des Auslösers hat das kreative Element, „den richtigen Moment zu wählen“. Obwohl B es immer auf kontinuierlich stellen könnte und A die Spray-and-Pray-Technik verwendet, ist es definitiv nicht kreativ. Bei der Porträtfotografie sollte man auch die Interaktion zwischen Fotograf und Motiv berücksichtigen.

Fazit

Dies ist nicht eindeutig, aber ich gehe davon aus, dass B als Assistent und somit kein Urheberrechtsinhaber eingestuft wird.

Diskussion

  1. Habe gerade diese Quelle gefunden. Der Autor ist Anwalt, also sollte sein Rat richtig sein (glauben Sie das, wenn Sie wollen). Hier ist der Fotograf „A“ und der Assistent „B“. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Assistent für diesen Zweck eingestellt und als solcher dem Fotografen unterstellt ist.

    Sofern dabei alle wesentlichen Einstellungen von dem Fotografen selbst oder nach seinen genauen Anweisungen von dem Assistenten vorgenommen werden, erwirbt der Assistent als weisungsabhängiger und damit zusammenhängender Mitarbeiter keine eigenen Urheberrechte an den Bildern, selbst wenn er nach Abschluss der Vorbereitungen den Auslöser betätigt.


    Wurden alle wesentlichen Einstellungen vom Fotografen oder nach seinen konkreten Anweisungen [...] vorgenommen, so erwirbt der Assistent als Untergebener kein Urheberrecht an den Bildern, auch wenn er auf den Auslöser gedrückt hat [...].

Die Autorin fährt dann fort, dass, wenn die Assistentin kreative Entscheidungen getroffen hat, sie eine Mitautorin wird! Also, sehr ähnlich zu meiner Einstellung zu den Dingen, und jetzt haben wir dieses Problem gelöst und die Dose der Würmer geöffnet, was eine kreative Entscheidung ist.

Ich dachte gerade an den letzten Absatz, als ich ihn las! Ich würde erwarten, dass es letztendlich auf den Besitz ankommt. Ohne die Rohdateien würde der „Assistent“ aus einer schwachen Position argumentieren und ohne direktes Eingeständnis von Beiträgen des „Fotografen“.
@JamesSnell Nein, wer die Rohdatei besitzt, spielt keine Rolle. Die Assistentin ist tatsächlich im Besitz der Rohdatei, weil sie die Speicherkarte nach der Aufnahme einfach aus der Kamera nehmen könnte.
+1 Das war eine schöne Lektüre und muss einige Zeit zum Recherchieren gedauert haben. Wie auch immer, es wirft Licht auf etwas anderes als das US-Urheberrecht, mit dem die meisten dieser Fragen beantwortet werden.

Kommt darauf an, wenn das schief geht, dann hat von den beiden wahrscheinlich derjenige mit einem besseren Anwalt das Urheberrecht :-)

Die tatsächliche Antwort hängt davon ab, wer für das Shooting verantwortlich ist, wer wen bezahlt und alle Verträge und Vereinbarungen zwischen diesen Personen.

Fragen wie diese sind der Grund:

  1. Sie sollten niemals in irgendeiner kreativen Funktion ohne einen Vertrag arbeiten, der Eigentum, Urheberrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte und Nutzungsrechte für die Produkte festlegt.

  2. Sie sollten niemals jemanden (einschließlich Assistenten, Praktikanten, Zweitschützen usw.) ohne einen Vertrag einstellen, in dem Eigentum, Urheberrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte und Nutzungsrechte für die Produkte festgelegt sind (oder anderweitig, außer Hilfe bei einem Job).

3. Verwenden Sie den Selbstauslöser/Fernauslöser und vermeiden Sie das Problem vollständig!
@MikeW - ja - auch wenn du immer alleine arbeitest, nie Kunden hast (und deine Arbeit am besten nie jemandem zeigst) verschwindet dieser ganze Copyright-Unsinn
@Nir: Ich denke, Sie haben Recht, aber gibt es Regeln/Gesetze, wenn kein Vertrag unterzeichnet wird? Und können Sie mir ein Beispiel geben, in dem ich einen solchen Vertrag bei der Arbeit mit einer Assistenz bräuchte?
@MiljenkoBarbir - die Regeln / Gesetze ändern sich zwischen Ländern / Staaten (vielleicht sogar Landkreisen / Städten) - aber - an den meisten Orten, mit einigen Ausnahmen, die von Ort zu Ort unterschiedlich sind, hat die Person, die auf den Auslöser drückt, das Urheberrecht und die moralischen Rechte - es sei denn, er /sie ist bei jemand anderem angestellt (sogenannte "Arbeit auf Lohn") und in diesem Fall hat der Arbeitgeber das Urheberrecht (aber der Fotograf hat immer noch Urheberpersönlichkeitsrechte). und ich kann Ihnen kein Vertragsbeispiel geben, Sie müssen mit einem Anwalt vor Ort für einen Vertrag sprechen