Das rumänische Verfassungsgericht hat entschieden, dass der Präsident den Anti-Korruptions-Chef feuern muss ( zur Motivation ):
Richter sagten, dass Iohannis gemäß der Verfassung ein Regierungsdekret zur Entlassung von Codruta Kovesi nicht ablehnen könne.
Rumänien hat ein halbpräsidentielles politisches System, und einige argumentierten, dass eine solche Entscheidung den Präsidenten größtenteils dekorativ machen und das politische System in Richtung eines parlamentarischen verschieben würde. Es hätte auch große Auswirkungen auf die Unabhängigkeit der Justiz, da Staatsanwälte politisch beeinflusst würden.
In Rumänien besteht die Hauptbefugnis des Präsidenten darin, dass er/sie ein Drittel der Mitglieder des Verfassungsgerichts und die beiden Generalstaatsanwälte ernennen kann, sodass diese Entscheidung die Befugnisse des Präsidenten erheblich einschränkt.
Ich frage mich, ob es in der jüngeren Geschichte ( nach 1990 ) eine ähnliche Entscheidung (Verlagerung der politischen Macht vom Präsidenten durch das Verfassungsgericht ) gegeben hat .
Frage: Gibt es ein aktuelles Beispiel für eine Entscheidung des Verfassungsgerichts, die die Befugnisse des Präsidenten in Europa einschränkt?
Sicher, aber es stößt auf Widerstand aus dem politischen Lager.
In Polen hat das höchste Gericht 2015 entschieden, dass der Präsident Andrezej Duda von der führenden nationalkonservativen Partei PiS die Ernennung bereits gewählter Richter für das polnische Verfassungsgericht nicht blockieren darf. Duda hat einfach willfährige Richter der PiS ausgewählt und eingesetzt, was mit dem Justizsystem kollidiert.
In Ungarn hat Viktor Orbán 2010 Entschädigungen für Staatsangestellte dem Erdboden gleichgemacht. Das Verfassungsgericht entschied, dass dies verfassungswidrig sei, aber Viktors Partei schränkte später die Rechte des Verfassungsgerichts auf Haushaltsentscheidungen ein.
So gibt es derzeit mehrere osteuropäische Länder, die dafür bestraft wurden, dass sie versuchten, die Gewaltenteilung zu durchbrechen. In Deutschland hat Merkels Regierung auch eine rekordverdächtige Anzahl von Entscheidungen, die als verfassungswidrig galten, aber da sie die Macht des Präsidenten/Kanzlers nicht gerade einschränken, zähle ich sie nicht auf. Ich sage nur, dass die Verfassungsgerichte in vielen Ländern unter starkem Druck stehen.
Jakob K
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