Ich habe zwei Staatsbürgerschaften, ein anderes Wohnsitzland und studiere im Ausland. Wo bezahle ich Steuern?

Hintergrund

  • Ich habe die doppelte Staatsbürgerschaft, italienisch und belgisch
  • Mein ständiger Wohnsitz ist in (Festland) Spanien
  • Ich studiere an einer Universität im Vereinigten Königreich (insbesondere Schottland)

Frage

Ich habe vor kurzem angefangen, Privatunterricht über die UK-Website von Superprof zu geben . Soweit ich weiß, gilt diese Arbeit als Einzelunternehmer im Vereinigten Königreich oder als Autónomo in Spanien.

Als ich anfing, meinen ersten Unterricht zu geben, war ich noch in Großbritannien und erhielt einen Teil des Geldes auf einem britischen Bankkonto. Inzwischen bin ich zurück nach Spanien gezogen und gebe weiterhin Fernunterricht.

In welches Land soll ich Steuern zahlen? Sowohl Großbritannien als auch Spanien? Nur Spanien? Alle vier (einschließlich Länder der Staatsbürgerschaft)? Ich bin verwirrt.

Meine Forschung

Beim Navigieren auf der Website GOV.UK bin ich auf dieses Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Spanien zur Doppelbesteuerung gestoßen . Ich werde die für meinen Fall relevanten Fragmente hervorheben (alle Hervorhebungen von mir). Ich bin in Bezug auf juristische Dokumente und Gesetze im Allgemeinen ein ziemlicher Bauer, daher bin ich mir meiner Interpretationen nicht sicher.


Artikel 4 definiert den Begriff „Einwohner“:

Artikel 4
EINWOHNER

  1. Für die Zwecke dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck „eine in einem Vertragsstaat ansässige Person“ eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres Aufenthalts, [...]

[...]

  1. Ist eine natürliche Person aufgrund des Absatzes 1 in beiden Vertragsstaaten ansässig, so wird ihre Rechtsstellung wie folgt bestimmt:

    a) er gilt nur als in dem Staat ansässig, in dem ihm eine ständige Wohnung zur Verfügung steht; [...]

Wenn ich das richtig verstehe, bin ich unter dieser Definition nur ein Einwohner Spaniens.


Als nächstes habe ich versucht, einen Artikel zu finden, der die Begriffe für diese bestimmte Art von Einkommen, dh Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, definiert. Artikel 14 behandelt nur "Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit"; Ich weiß nicht, ob eine selbstständige Erwerbstätigkeit darin enthalten ist. Artikel 14 besagt (Hervorhebungen von mir):

Artikel 14
EINKOMMEN AUS ARBEIT

  1. Vorbehaltlich der Artikel 15, 17 und 18 können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbstständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, die unselbständige Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt . Wird die unselbständige Arbeit auf diese Weise ausgeübt, können die daraus erzielten Vergütungen im anderen Staat besteuert werden.

Das würde bedeuten, dass ich in beiden Ländern (?) Steuern zahlen müsste. Absatz 2. erwähnt einige Fälle, in denen Steuern nur auf das Wohnsitzland erhoben werden, erwähnt jedoch den Begriff „Arbeitgeber“, was mich wiederum vermuten lässt, dass dieser Artikel keine selbstständige Erwerbstätigkeit abdeckt.


Artikel 19 erwähnt Studenten, aber ich denke nicht, dass dies zutrifft, da dieses Einkommen nicht als ausschließlich "für den Unterhalt, die Bildung oder Ausbildung dienend" betrachtet werden kann:

Artikel 19
STUDENTEN

Zahlungen, die ein Student oder Auszubildender, der in einem Vertragsstaat ansässig ist oder unmittelbar vor seiner Einreise war und sich im erstgenannten Staat ausschließlich zum Zwecke seiner Ausbildung aufhält , zum Zwecke seines Unterhalts erhält , Bildung oder Ausbildung in diesem Staat nicht besteuert werden, sofern diese Zahlungen aus Quellen außerhalb dieses Staates stammen.


Damit die selbstständige Erwerbstätigkeit nicht in Artikel 14 abgedeckt ist, habe ich Artikel 20 über „sonstige Einkünfte“ gelesen. (Die übrigen Artikel tragen die Titel „Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen“, „Unternehmensgewinne“, „Schiffs- und Luftverkehr“, „verbundene Unternehmen“, „Dividenden“, „Zinsen“, „Lizenzgebühren“, „Kapitalerträge“, „Geschäftsführerhonorare“ , „Künstler und Sportler“, „Pensionen“ und „Staatsdienst“, von denen keines relevant ist, AFAIK.)

Artikel 20
SONSTIGE EINNAHMEN

  1. Einkünfte, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person als Nutznießer gehören und die nicht in den vorstehenden Artikeln dieses Abkommens behandelt werden, dürfen nur in diesem Staat besteuert werden.

Wenn mein Einkommen also als „sonstiges Einkommen“ gilt, würde ich nur in Spanien (?) Steuern zahlen.

Ich kenne die Gerichtsbarkeiten nicht, um Ihnen eine Antwort zu geben, aber fürs Protokoll, ich denke, dies ist die am besten recherchierte / präsentierte Steuerfrage, die ich auf dieser Website gesehen habe. Viel Glück beim Navigieren durch die byzantinischen Albträume der Steuer in mehreren Gerichtsbarkeiten!

Antworten (1)

Ich bin mit den Steuergesetzen dieses speziellen Länderpaares nicht vertraut, also nehmen Sie das alles mit einem Körnchen Salz . Das Doppelbesteuerungsabkommen ist jedoch anderen derartigen Abkommen zwischen europäischen Ländern, mit denen ich Erfahrung habe, sehr ähnlich, daher werde ich vorerst eine fundierte Vermutung anstellen.

Aufgrund der von Ihnen bereitgestellten Informationen sind Sie wahrscheinlich ein spanischer Steuerinländer .

Ihr Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit fällt wahrscheinlich überhaupt nicht unter Artikel 14, da es sich um eine „echte“ Beschäftigung handelt, bei der das „Einkommen“ dem Lohn/Gehalt entspricht. Gemäß Artikel 3 k) handelt es sich bei Ihnen um „gewerbliche Einkünfte“:

k) der Begriff „Geschäft“ umfasst die Erbringung freiberuflicher Dienstleistungen und sonstiger Tätigkeiten mit selbstständigem Charakter;

Ihre Einkünfte sollten daher unter Artikel 7 „Unternehmensgewinne“ fallen und im Vereinigten Königreich besteuert werden (vorausgesetzt, Ihre selbstständige Tätigkeit findet nur im Vereinigten Königreich statt).

Möglicherweise müssen Sie diese Einkünfte auch den spanischen Steuerbehörden melden, da sie bereits im Vereinigten Königreich besteuert werden, um eine Doppelbesteuerung gemäß Artikel 22 zu vermeiden, aber ich weiß nichts über die anwendbaren spanischen Einkommensteuerformulare.