Internationaler Gerichtshof und seine Zuständigkeit

Kann mir bitte jemand die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs (IGH) erläutern? Es scheint, dass ein bestimmtes Land seine Anordnungen zu einigen Themen entgegennimmt und dasselbe Land sagt, dass der IGH für andere Themen keine Zuständigkeit hat. Bitte halten Sie es einfach, da ich keinen juristischen oder politikwissenschaftlichen Hintergrund habe.

Antworten (3)

Um dies zu beantworten, werde ich die entsprechende Wikipedia-Seite zusammenfassen .

Sie haben Recht, dass der IGH keine verbindliche Befugnis hat, Staaten zu zwingen , seinen Urteilen zu folgen. Es gibt also zwei Arten von Fällen, die entschieden werden:

  1. Fälle, in denen beide Länder zustimmen. Das beinhaltet:
    • Fälle, in denen sich beide Seiten darauf einigen, ihren Streit vor den IGH zu bringen und an dessen Urteil gebunden zu sein. Dies ist so etwas wie ein Schiedsverfahren , bei dem sich die Seiten darauf einigen, welche Frage(n) sie den Richtern stellen werden, und dass sie akzeptieren, was auch immer die Entscheidung der Richter ist.
    • Fälle, in denen der Streit einen internationalen Vertrag betrifft, den beide Länder unterzeichnet haben und der eine Bestimmung enthält, die es einem von ihnen ermöglicht, den anderen vor Gericht zu „zwingen“. Ich habe "Gewalt" in Anführungszeichen gesetzt, weil das zweite Land den Vertrag, der diese Klausel enthielt, freiwillig unterzeichnet hat, was bedeutet, dass sie ihm jetzt gehorchen (oder auf den Vertrag verzichten) müssen.
    • Fälle, in denen der betreffende Staat freiwillig die Zuständigkeit des IGH für die meisten oder alle Situationen akzeptiert hat.
  2. Bearbeitung von Anfragen nach unverbindlichen Gutachten.
    • Die UNO (oder Teile davon) kann den IGH um ein Gutachten ersuchen. Diese Entscheidung ist für niemanden bindend , obwohl sie Anlass dazu geben kann, die erste Art von Fall anzustrengen.

TL;DR Der IGH ist nur zuständig, wenn zwei Staaten eine Angelegenheit an das Gericht verweisen oder wenn ein Vertrag (natürlich einer, der von den Parteien ratifiziert wird) die Zuständigkeit vorsieht. In der Praxis lehnen viele Länder solche Artikel im Vertrag ab (formell „haben Vorbehalte dagegen“).

Ein Staat kann auch eine Zwangsgerichtsbarkeit akzeptieren, aber nur gegenüber einem anderen Staat, der dasselbe tut.

Schließlich hat der IGH das Recht, auf Ersuchen einiger UN-Organisationen (unverbindliche) Gutachten abzugeben.

Einzelheiten finden Sie in der Satzung des Internationalen Gerichtshofs:

Artikel 36

  1. Die Zuständigkeit des Gerichtshofs umfasst alle Fälle, die die Parteien an ihn verweisen, und alle Angelegenheiten, die in der Charta der Vereinten Nationen oder in geltenden Verträgen und Übereinkommen besonders vorgesehen sind.

  2. Die Vertragsstaaten dieses Statuts können jederzeit erklären, dass sie ipso facto und ohne besondere Vereinbarung gegenüber jedem anderen Staat, der die gleiche Verpflichtung übernimmt, die Zuständigkeit des Gerichtshofs in allen Rechtsstreitigkeiten verpflichtend anerkennen über:

a. die Auslegung eines Vertrags;

b. jede Frage des Völkerrechts;

c. das Vorliegen einer Tatsache, die, wenn sie festgestellt würde, einen Verstoß gegen eine internationale Verpflichtung darstellen würde;

d. Art oder Umfang der für die Verletzung einer internationalen Verpflichtung zu leistenden Wiedergutmachung.

  1. Die oben genannten Erklärungen können bedingungslos oder unter der Bedingung der Gegenseitigkeit mehrerer oder bestimmter Staaten oder für eine bestimmte Zeit abgegeben werden.

  2. Diese Erklärungen werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt, der Abschriften davon an die Parteien des Statuts und an den Kanzler des Gerichtshofs übermittelt.

  3. Erklärungen nach Artikel 36 des Statuts des Ständigen Internationalen Gerichtshofs, die noch in Kraft sind, gelten zwischen den Parteien dieses Statuts als Anerkennung der obligatorischen Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofs für den Zeitraum die sie noch ausführen müssen und in Übereinstimmung mit ihren Bedingungen.

  4. Im Streitfall über die Zuständigkeit des Gerichts wird die Angelegenheit durch die Entscheidung des Gerichts entschieden.

Artikel 65

  1. Der Gerichtshof kann auf Ersuchen einer beliebigen Stelle, die durch oder in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen ermächtigt ist, ein solches Ersuchen zu stellen, ein Gutachten zu jeder Rechtsfrage abgeben.

  2. Fragen, zu denen ein Gutachten des Gerichtshofs erbeten wird, sind dem Gerichtshof durch einen schriftlichen Antrag vorzulegen, der eine genaue Angabe der Frage enthält, zu der ein Gutachten verlangt wird, und dem alle Unterlagen beizufügen sind, die geeignet sind, die Frage zu erhellen.

Die Zuständigkeit beruht auf Zustimmung. Die Länder stimmen (auf unterschiedliche Weise) zu, Fälle dem Internationalen Gerichtshof vorzulegen, sodass es ihnen durchaus möglich ist, seine Zuständigkeit in einigen Angelegenheiten abzulehnen.

Einige Länder haben eine Erklärung abgegeben, in der sie der Zuständigkeit des Gerichts im Voraus zustimmen (normalerweise mit einigen Vorbehalten), aber alle Mitglieder können auch spezifische Fälle vorbringen, und einige Verträge sehen auch vor, dass Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, von Gerichten beigelegt werden sollten.

Gibt es irgendwo ein Dokument oder Verfahren, das dies umreißt?