Hat die Verletzung einer UN-Resolution rechtliche Konsequenzen?

Hat die Verletzung einer UN-Resolution rechtliche Konsequenzen? Nehmen wir an, eine UN-Resolution wird verabschiedet, aber ein Land beschließt, gegen diese Resolution zu verstoßen. Was wären die wahrscheinlichen Folgen einer solchen Aktion? Was ist, wenn ein Land mit Vetorecht dagegen verstößt wie die USA, China oder Russland? Da sie ein Vetorecht haben, kommen sie ungeschoren davon oder ist es komplizierter als das?

Ich glaube nicht, dass die UNO die Mittel hat, ohne starke Unterstützung Maßnahmen zu ergreifen, also hängt es stark davon ab, wer die Sponsoren der Resolution sind und gegen wen sie sind.
Mit diesen Fragen befasst sich dieser Beitrag im European Journal of International Law . Es ist ziemlich lang, und selbst die Zusammenfassung der Schlussfolgerung erfordert die Kenntnis einiger internationaler Rechtsjargons, die ich nicht beherrsche. Vielleicht kann jemand mit juristischem Hintergrund dieses Papier in seiner Antwort verwenden?
Das ist also eigentlich eine gute Frage? Ich war überrascht, dass noch niemand danach gefragt hat.
Ja, vielleicht ist es besser, es nur auf rechtliche Konsequenzen zu beschränken. Ich denke, dazu gibt es schon genug zu sagen, und nichtrechtliche Konsequenzen werden wahrscheinlich Dinge sein wie „andere Länder können sich rächen“ (z. B. durch die Verhängung von Sanktionen).
OK, fertig. Sagen Sie mir, ob ich noch etwas ändern soll.
In der Praxis gibt es nur Konsequenzen, wenn sich eine oder mehrere mächtige Nationen darum kümmern. Beachten Sie die unterschiedlichen Reaktionen auf den Völkermord in Ruanda und die irakische Invasion in Kuwait.

Antworten (1)

Unterscheiden wir zwischen Resolutionen der UN-Generalversammlung und Resolutionen des UN-Sicherheitsrates. Resolutionen der Generalversammlung werden genauer als Empfehlungen bezeichnet, daher lautet die Antwort für diese Resolutionen NEIN.

Resolutionen des Sicherheitsrates hingegen sind gemäß Kapitel VII der UN-Charta durchsetzbar . Kapitel VII befasst sich ausschließlich mit dem Vorgehen bei Friedensbedrohungen, Friedensbrüchen und Angriffshandlungen.

Gemäß Artikel 41 kann der Sicherheitsrat „die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen und der Eisenbahn-, See-, Luft-, Post-, Telegrafie-, Funk- und anderen Kommunikationsmittel sowie die Unterbrechung der diplomatischen Beziehungen“ umfassen.

Sollten sich diese Maßnahmen als unwirksam oder unzureichend erweisen, kann der Sicherheitsrat gemäß Artikel 42 „solche Maßnahmen durch Luft-, See- oder Landstreitkräfte ergreifen, die erforderlich sind, um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. Solche Maßnahmen können Demonstrationen, Blockaden und andere umfassen Luft-, See- oder Landeinsätze von Mitgliedern der Vereinten Nationen."

Das ist alles richtig, aber richten sich diese Artikel nicht eher an ein Land, das mit Sanktionen belegt wird, als an ein Land, das beschließt, gegen diese Sanktionen zu verstoßen? Oder sagen sie, dass ein Rechtsverletzer selbst sanktioniert werden kann?