Ich habe sehr unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema gehört und versuche, sie halachisch zu verstehen. Ist es am Schabbat illegal, jemanden im Rollstuhl, sagen wir, von seinem Haus zur Synagoge außerhalb eines Eruvs zu schieben? Wenn ja warum? Ein Freund von mir hat mir mitgeteilt, dass es auf jeden Fall erlaubt ist, da nichts getragen wird.
Die englische Version von Sh'mirath Shabbath K'hilchathah (34:27) sagt, dass die behinderte Person im Rollstuhl sich durch einen rabbinischen öffentlichen Bereich bewegen darf und nur zum Zweck einer Mizwa . Die einzige Person außer ihm, die ihn stoßen dürfte, wäre ein Nichtjude. Die Erlaubnis für den Behinderten selbst, dies zu tun, ergibt sich nicht daraus, dass das Bewegen des Stuhls nicht den Tragegesetzen unterliegt . Es ist. Obwohl auf Tora-Ebene die einzige Möglichkeit, eine Haftung für das Tragen durch den öffentlichen Bereich zu übernehmen, darin besteht, das Objekt aufzuheben und abzulegen, sind rabbinisch alle anderen Formen des Langstreckenantriebs (-er als 4 Amos ) verboten.
Weitere, sehr relevante Details finden Sie hier .
Mit den Worten von @msh210, CYLOR.
Ja, es ist hotza'ah (herausbringen, tragen). Tragen bedeutet nicht buchstäblich in den eigenen Händen, einfache Beispiele dafür sind das Werfen von Dingen und das Treten von Dingen.
jake
WAF
YDK
WAF
Seth J
Adam Mosche