Ist es in Ordnung, mir selbst eine 1099 von meiner LLC auszustellen, deren alleiniger Eigentümer ich bin?

Ich besitze einen kleinen Verlag und veröffentliche gelegentlich meine eigenen Bücher. Ich möchte Lizenzgebühren für die von mir geschriebenen Produkte nachverfolgen, also war mein Plan, mir Lizenzgebühren zu zahlen, sie als Lizenzausgaben zu verbuchen und mir dann eine 1099 für die gezahlten Lizenzgebühren auszustellen, damit mein Steuersaldo (die LLC-Gewinne ausgeglichen durch die Lizenzgebühren ausgeglichen würde, weil die 1099 diesen Betrag wieder zu den Gewinnen hinzufügen würde, wenn ich meinen Gesamtgewinn melde). Ich bin der alleinige Eigentümer der LLC und sie ist für steuerliche Zwecke eine nicht berücksichtigte Körperschaft.

Ist das angemessen? Gibt es eine andere Möglichkeit, wie ich damit umgehen sollte? Verwenden Sie vielleicht ein Non-Posting-Konto?

Antworten (3)

Da es sich um eine LLC handelt, ein nicht berücksichtigtes Unternehmen, müssen Sie nichts ausgleichen. LLC-Einkommen ist Ihr Einkommen.

Sie können das tun, aber ich denke, es erhöht nur die Buchhaltungskosten und die Komplexität. Sie werden eine 1099 mit Ihrer eigenen (über LLC) EIN als Zahler und Ihrer eigenen SSN als Zahlungsempfänger einreichen, ohne dass mir ein Vorteil einfällt.

Wenn Sie nachverfolgen möchten, verwenden Sie einfach ein separates Konto in Ihren Büchern für dieses Geld, es muss nicht unbedingt über das IRS nachverfolgt werden.

Das ist meine Meinung, aber ich bin kein Wirtschaftsprüfer oder Fachmann auf diesem Gebiet, ich könnte mich irren.

Es gäbe etwas auszugleichen, da die Buchung von Lizenzgebühren als Aufwand die ausgewiesenen Einnahmen der LLC verringern würde. Es müsste für die IRS-Berichterstattung über eine 1099 wieder hinzugefügt werden. Glauben Sie nicht, dass es komplexer wäre, ein weiteres Lizenzkonto in den Büchern zu verfolgen, als einfach eine weitere 1099 auszudrucken?
Nun, wenn Sie eine ganze Reihe davon haben, scheint das Hinzufügen einer weiteren zur Liste keine große Sache zu sein. Auch wenn es für Sie selbst ist:-) Die LLC ist eine separate (wenn auch unberücksichtigte) Einheit, daher gibt es kein Problem damit, sich selbst einen Scheck auszustellen, sich Lizenzgebühren zu zahlen oder sich sogar Zinsen für das Darlehen eines Eigentümers an die LLC zu zahlen. Solange Sie es auch in Ihrem persönlichen Einkommen angeben.
@slick23 - sagen wir, die LLC hatte ein Einkommen von 50 $, sonst nichts. Aber es fordert eine Ausgabe für die 50 Dollar, die es Ihnen zahlt. Jetzt hat die LLC kein Einkommen zu verteilen, aber Sie haben 50 $, als ob die LLC sie hätte. Wie littleadv feststellte, ist die LLC eine nicht berücksichtigte Einheit.

Solange Sie Ihre Gesamtgewinne genau angeben, ist das in Ordnung. Das bedeutet, dass alles, was als Lizenzgebühren verbucht und per Scheck an Sie selbst gezahlt wird, von Ihnen als Einkommen an den IRS gemeldet werden muss – denn durch die Buchung der Ausgaben reduzieren Sie den Gesamtgewinn der LLC.

Wenn Ihre LLC wie meine als Kapitalgesellschaft behandelt wird, ist sie eine separate Einheit. Es ist Einkommen, nicht unbedingt Ihr Einkommen.

Der IRS bietet Leitlinien zur Einreichung von LLCs als Unternehmen , aber die Behandlung von LLCs, die als S-Corporation eingereicht werden, ist anders als bei einer C-Corporation.