Kann der Papst angeklagt werden?

Im Allgemeinen ist eine Ernennung zum Papst auf Lebenszeit, aber bei mehreren Gelegenheiten, zuletzt Benedikt XVI. im Jahr 2013 , ist der Papst von seinem Amt zurückgetreten. Das bedeutet, dass die katholische Kirche anerkennt, dass jemand aufhören kann, Papst zu sein. Da der Papst vom päpstlichen Konklave gewählt wird, das aus Mitgliedern des Kardinalskollegiums besteht, liegt es nahe, dass Kardinäle den Papst möglicherweise auch seines Amtes entheben können.

Das Grundgesetz des Staates Vatikanstadt besagt dies jedoch

  1. Der Oberste Papst, Souverän des Staates Vatikanstadt, hat alle legislativen, exekutiven und judikativen Befugnisse.

Was darauf hinzudeuten scheint, dass eine solche Entfernung nicht legitim wäre, da der Papst sie einfach für illegal erklären könnte.

Gibt es ein Verfahren, durch das der Papst ohne eigenes Verschulden oder Fehlverhalten seines Amtes enthoben werden kann? Wenn nein, gibt es irgendwelche Umstände, einschließlich eines möglichen Fehlverhaltens des Papstes, die es ihm ermöglichen würden, kurz vor dem Rücktritt aus dem Amt entfernt zu werden?

Es gibt tatsächlich einen Präzedenzfall für ein ökumenisches Konzil, das einen lebenden Papst absetzt und einen neuen wählt. Aber das war vor 600 Jahren und in einer ziemlich chaotischen Situation . Ich bin mir also nicht sicher, ob das heute noch gelten würde.
Die Tatsache, dass man einen Papst nicht seines Amtes entheben kann, war ein Diskussionspunkt in den Nachrichtenmedien während der letzten Tage von Papst Johannes Paul II. des Großen, der vor seinem Tod im Jahr 2005 gesundheitlich angeschlagen und geistig schwach war.

Antworten (1)

Die allgemeine Antwort scheint NEIN zu sein .

Der Papst gilt als von Gott eingesetzter religiöser Führer

Der eigentliche Ausdruck hier ist, dass der Papst als unfehlbar gilt (wenn er ex cathedra, in seinem Amt als Papst handelt).

Die päpstliche Unfehlbarkeit ist ein Dogma der katholischen Kirche, das besagt, dass der Papst kraft der Verheißung Jesu an Petrus vor der Möglichkeit des Irrtums bewahrt wird, „wenn er in Ausübung seines Amtes als Hirte und Lehrer aller Christen in Kraft seiner höchsten apostolischen Autorität definiert er eine Glaubens- oder Sittenlehre, die von der ganzen Kirche zu vertreten ist. Unfehlbarkeit ist laut der New Catholic Encyclopedia "mehr als eine einfache, de facto Abwesenheit von Fehlern. Es ist eine positive Perfektion, die die Möglichkeit eines Fehlers ausschließt".

Allgemeine katholische Doktrinen würden eine Absetzung wegen Machtmissbrauchs ausschließen

Um [die ursprüngliche Frage zum Machtmissbrauch] zu beantworten: Im Falle eines grob schlecht benommenen Papstes wäre die einzige Vorgehensweise, irgendeine Art von moralischem oder politischem Druck auf ihn auszuüben. Ein solcher Papst wäre moralisch zum Rücktritt verpflichtet, aber er müsste dies freiwillig tun.

Außerdem kann der Papst nicht wegen Fehlurteilen (d. h. moralischer oder mentaler) abgesetzt werden.

Sie können einen Papst nicht „anklagen“, weil er etwas geändert hat, was nicht zum Glauben gehört. Das ist sein gutes Recht. Es ist Ihre Pflicht zu gehorchen: WENN es nicht gleichbedeutend damit ist, Sie zu bitten, einen Teil des Glaubens oder der Moral in diesem Prozess aufzugeben, in diesem Fall wird die Verpflichtung zur Weigerung, einer Sünde zu gehorchen.

Dann gibt es die Tatsache, dass die Päpste und andere Bischöfe alle nach der Moral und Vernunft ihrer Entscheidungen beurteilt werden und wie sich das auf die Seelen unter ihrer Obhut auswirkte (Heb 13:17; Jak 3:1). Aber dies ist anders als hier auf der Erde, während sie leben, wo alle ihre Entscheidungen, sofern sie nicht sündig sind, sie treffen und die Gläubigen gehorchen müssen.

Ich habe eine Änderung bezüglich des Begriffs ex cathedra vorgeschlagen - er ist eng mit der päpstlichen Unfehlbarkeit verbunden und hier definitiv erwähnenswert, aber er ist kein direktes Synonym. Ex cathedra (wörtlich „vom Sitz“) bedeutet, dass „er in Ausübung seines Amtes als Hirte und Lehrer aller Christen eine von der ganzen Kirche zu vertretende Glaubens- oder Sittenlehre festlegt“ – Unfehlbarkeit ist die Wahrung von Fehler, und ex cathedra ist, wenn das zutrifft.