kann Unterhaltszahlungen vor der Scheidung zum Zwecke der US-Steuererklärung bestehen?

Ein Ehepaar hat sich im ersten Halbjahr 2014 getrennt und gemeinsam ein unanfechtbares Scheidungsurteil unterzeichnet, das Unterhaltszahlungen festlegt. Der Scheidungsfall wurde beim Gericht eingereicht, aber noch nicht abgeschlossen, sodass die Parteien Ende 2014 verheiratet waren und zum Zeitpunkt der Steuererklärung immer noch verheiratet sind. Für die Zwecke der IRS-Regeln ist dies meines Erachtens eine Trennungsvereinbarung oder möglicherweise eine schriftliche Urkunde im Zusammenhang mit einem Scheidungsurteil.

Kann jemand dazu Stellung nehmen, ob dies eine vernünftige Interpretation der Bedeutung von „Alimente“ ist, und/oder erklären, wie der IRS dies sehen könnte, wenn der Alimente zahlende Ehepartner eine Steuererklärung als „Married Filing Singlely“ einreicht, in der der gezahlte Unterhalt als a Abzug vom steuerbaren Einkommen?

Aus der IRS-Veröffentlichung 504 :

Scheidungs- oder Trennungsurkunde. Der Begriff „Scheidungs- oder Trennungsurkunde“ bedeutet:

  • Ein Scheidungsurteil oder getrennter Unterhalt oder eine schriftliche Urkunde im Zusammenhang mit diesem Urteil,
  • Eine schriftliche Trennungsvereinbarung bzw
  • Ein Dekret oder jede Art von Gerichtsbeschluss, der einen Ehegatten verpflichtet, Zahlungen für den Unterhalt oder Unterhalt des anderen Ehegatten zu leisten. Dies umfasst eine einstweilige Verfügung, eine einstweilige (nicht endgültige) Verfügung und eine Unterhaltsverfügung (in Erwartung der endgültigen Verfügung oder Einigung).

Antworten (1)

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„Dies umfasst eine vorläufige Verfügung, eine einstweilige (nicht endgültige) Verfügung und eine Unterhaltsverfügung (in Erwartung der endgültigen Verfügung oder Einigung).

Hast du eines von beiden?

Was die Ehe betrifft, glaube ich an die Regeln, dass Sie, wenn Sie am 31.12. verheiratet sind, für dieses Jahr als verheiratet gelten. Bei der Einreichung noch verheiratet zu sein, ist für das vorangegangene Steuerjahr bedeutungslos.

Ich glaube, dies ist entweder 1) ein Scheidungsurteil oder ein schriftlicher Vorfall (obwohl es möglicherweise nur ein Entwurf ist, da kein Richter ihn gesehen hat) oder 2) eine schriftliche Trennungsvereinbarung.
@J.Won. Sie sollten mit dem Gericht klären, was Sie haben, wenn überhaupt.