Können Eigentumswohnungsgebühren und Sonderveranlagungen für einen Leerstand als Umzugskosten geltend gemacht werden?

Ich zog um, um einen Job in einer anderen Provinz anzunehmen, und während dieser Zeit stand die Eigentumswohnung (deren alleiniger Eigentümer ich war) drei Monate lang leer, bevor sie schließlich verkauft wurde. Die Eigentumswohnungsgebühren deckten Wasser, Abwasser und Erdgas für die Einheit sowie Kosten für die Instandhaltung und den Betrieb des Gebäudes. Wie die meisten Eigentumswohnungsgebühren zahlte ich diese monatlich als Sammelbetrag (per Lastschrift von meinem Bankkonto), ohne Aufschlüsselung darüber, wie viel für die Zahlung der gesamten Baukosten aufgewendet wurde.

Darüber hinaus gab es während dieser Zeit eine Sonderbewertung zur Durchführung von Reparaturen rund um das Gebäude (Neuanstrich beschädigter Wände, Austausch beschädigter Überwachungskameras und Wiederherstellung von Landschaftsschäden, die sich in den vergangenen Wintern angesammelt hatten).

Die CRA gibt an, dass Versorgungs-, Wartungs- und Versicherungskosten, die anfallen, während eine Immobilie leer steht, als Umzugskosten geltend gemacht werden können, aber sie sind nicht genau, ob Eigentumswohnungsgebühren und Sonderbewertungen unter diesen Dach fallen. Hat jemand einen Tipp, ob diese geltend gemacht werden können?

Antworten (1)

Ich stimme zu, dass die CRA keine speziellen Leitlinien zu Eigentumswohnungsgebühren bereitstellt, und ich würde weitere Untersuchungen zu diesem Thema anregen. Meine Interpretation der Regeln wie geschrieben ist:

  • Bewertung der Eigentumswohnung: Berechtigt
  • Sonderprüfung: Nicht förderfähig

Im Allgemeinen können „Umzugskosten“ als Ausgaben angesehen werden, die Sie bezahlen, weil Sie umgezogen sind. Wenn Sie nicht umgezogen wären und die Kosten trotzdem entstanden wären, würde ich es nicht als "Umzugsausgaben" betrachten. Wie Sie darauf hingewiesen haben, machen sie einige Ausnahmen für Leerstände bis zu 5.000 US-Dollar, und Ihre monatliche Schätzung könnte als normale „Kosten für die Instandhaltung Ihres alten Hauses“ angesehen werden, da sie einige Nebenkosten und regelmäßige Wartungsarbeiten umfasst. Zu den nicht abzugsfähigen Kosten gehören jedoch :

Ausgaben für Arbeiten, die durchgeführt wurden, um Ihr altes Zuhause verkaufsfähiger zu machen;

das ist wahrscheinlich die nächste Aussage, die für eine Sonderbewertung gelten würde. Theoretisch hätte sich Ihre Eigentumswohnung um den Betrag der Sonderveranlagung verbessern müssen, sobald Sie sie bezahlt haben, was Ihnen beim Verkauf viel mehr bringen würde, aber das ist leider sehr unwahrscheinlich.

Ich stimme zu, dass die Sonderprüfung wahrscheinlich als Verbesserung der Immobilie angesehen wird und daher nicht förderfähig ist. Aber die Eigentumswohnungsgebühren sind im Grunde nur eine Form von Nebenkosten und Wartung, daher würde ich denken, dass diese als gültige Leerstandskosten gezählt werden sollten.
@Elbyron - ich stimme dir zu. Mir ist jetzt klar, dass ich die Frage nur für eine spezielle Bewertung beantwortet und die regelmäßigen Bewertungen nicht erwähnt habe. Vielen Dank für den Hinweis. Ich habe meine Antwort aktualisiert.