Können Sie ein Kind als unterhaltsberechtigt geltend machen, wenn Ihr Scheidungsurteil festlegt, dass Sie Anspruch darauf haben, auch wenn das Kind nicht bei Ihnen gelebt hat?

Wenn Ihr Scheidungsurteil besagt, dass Sie ein Kind als unterhaltsberechtigt geltend machen können, das Kind jedoch das ganze Jahr über beim anderen Elternteil gelebt hat, können Sie es trotzdem in Ihrer Steuererklärung geltend machen?

Antworten (1)

Die IRS-Veröffentlichung 504 , Geschiedene oder getrennt lebende Personen, behandelt dies im Abschnitt „Kinder geschiedener oder getrennt lebender Eltern“ :

Kinder von geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern (oder getrennt lebenden Eltern). Ein Kind wird als berechtigtes Kind seines nicht sorgeberechtigten Elternteils behandelt, wenn alle vier der folgenden Aussagen zutreffen.

  1. Die Eltern:

A. aufgrund eines Scheidungsurteils oder getrennten Unterhalts geschieden oder rechtlich getrennt sind,

B. aufgrund einer schriftlichen Trennungsvereinbarung getrennt sind, oder

C. während der letzten 6 Monate des Jahres ständig getrennt gelebt haben, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder waren.

  1. Das Kind erhielt mehr als die Hälfte seines Jahresunterhalts von den Eltern.

  2. Das Kind befindet sich mehr als die Hälfte des Jahres in der Obhut eines oder beider Elternteile.

  3. Eines der folgenden gilt.

A. Der sorgeberechtigte Elternteil unterzeichnet eine später besprochene schriftliche Erklärung, dass er oder sie das Kind für das Jahr nicht als unterhaltsberechtigt geltend machen wird, und der nicht sorgeberechtigte Elternteil fügt diese schriftliche Erklärung seiner oder ihrer Rückkehr bei. (Falls das Urteil oder die Vereinbarung nach 1984 in Kraft getreten ist, siehe Scheidungsurteil oder Trennungsvereinbarung, die nach 1984 und vor 2009 in Kraft traten , oder Scheidungsurteil oder Trennungsvereinbarung nach 2008 , später).

B. Ein Scheidungsurteil von vor 1985 oder ein separater Unterhalt oder eine schriftliche Trennungsvereinbarung, die für 2021 gilt, besagt, dass der nicht sorgeberechtigte Elternteil das Kind als unterhaltsberechtigt beanspruchen kann. Das Dekret oder die Vereinbarung wurde nach 1984 nicht geändert, um zu sagen, dass der nicht sorgeberechtigte Elternteil keinen Anspruch haben kann das Kind als unterhaltsberechtigt, und der nicht sorgeberechtigte Elternteil stellt während des Jahres mindestens 600 USD für den Unterhalt des Kindes bereit. Siehe Kindergeld im Rahmen der Vereinbarung vor 1985 weiter unten.

Also ja, Sie könnten das Kind als unterhaltsberechtigt geltend machen, obwohl es beim anderen Elternteil lebte, aber nur, wenn Sie alle vier der in Pub 504 genannten Voraussetzungen erfüllen.

Stellen Sie sicher, dass Sie auf die Links in Punkt 4 im zitierten Pub 504 klicken, damit Sie wissen, welche Art von Dokumentation oder zusätzlichem Formular für Ihre Situation erforderlich ist (höchstwahrscheinlich Formular 8332 ).

Wie gibt es noch Kindesunterhalt für eine Scheidung vor 1985?
@Joshua Die Altersgrenze für Unterhaltsansprüche hat eine Ausnahme für Kinder, die "zu jeder Zeit des Jahres, unabhängig vom Alter, dauerhaft und vollständig behindert sind".