Angenommen, jemand beantragt und bekommt eine Geschäftskreditkarte für einen beliebigen Geldbetrag.
Der Zweck besteht darin, das ausgegebene Geld zwischen "normaler" Nutzung und "geschäftlicher" Nutzung (dh bezahlte Dienste, Waren, Gehaltsabrechnung usw.) zu unterscheiden. Wenn ich 'X' Geldbetrag für einen Geschäftskredit verwende, aber insgesamt einen Nettoverlust über den Zeitraum erleide, kann ich/jeder dies steuerlich geltend machen (Anhang C -- 1040).
Der 1040 Gewinn oder Verlust dient zur Berechnung der Nettogewinne/-verluste in einem Unternehmen. Da Geschäftskredite in erster Linie geschäftlichen Zwecken dienen, würde ein Nettoverlust aus einem Unternehmen/etc. insgesamt bedeutet, dass Sie einen Verlust geltend machen können?
Wenn Ihr Unternehmen ein Einzelunternehmen ist und die Kriterien erfüllt, reichen Sie das Formular Anhang C ein. In diesem Fall können Sie alle förderfähigen Geschäftsausgaben abziehen, unabhängig davon, wie Sie sie bezahlen (Kredit/Lastschrift/Scheck/Bargeld). Die Tatsache, dass mit einer Geschäftskreditkarte bezahlt wurde, ist nicht relevant, solange es sich um eine echte Geschäftsausgabe handelt. Es gelten die allgemeinen Regeln: Ja – wenn Sie einen Nettoverlust erleiden, wird dieser in Ihre persönliche Steuererklärung übernommen.
Hinweis: Auch wenn es nicht notwendig ist, eine Geschäftskreditkarte für Geschäftsausgaben zu verwenden, ist dies aus verschiedenen Gründen dennoch eine äußerst gute Idee .
CQM