Muss ich Geld über das HSA-Konto waschen?

Ich habe Ende 2014 und Anfang 2015 meine förderfähigen Gesundheitsausgaben von meinem regulären Konto bezahlt, weil ich nicht genug Geld auf meinem HSA-Konto hatte.

Jetzt, da mir klar ist, dass ich bis zum 15. April 2015 zu meiner HSA für 2014 beitragen kann, möchte ich meine Ausgaben auf Vorsteuerbasis melden, als ob sie von der HSA bezahlt würden.

Kann ich das tun oder muss Geld auf das HSA-Konto eingezahlt werden, bevor es verwendet werden kann?

Wenn nicht, kann ich Gelder bei HSA einzahlen und dann genau den Betrag abheben, den ich nach etwa 3 Tagen auf Vorsteuerbasis melden möchte?

Antworten (1)

Ja, Sie müssen das Geld auf Ihr HSA einzahlen und es dann abheben, um sich die Kosten zu erstatten.

Der Steuerabzug erfolgt, wenn Sie zu Ihrer HSA beitragen (Einzahlung). Wenn Sie das Geld dort nicht hinterlegen, können Sie den Abzug nicht geltend machen. Ihr HSA-Anbieter meldet die Höhe Ihrer Beiträge an das IRS, sodass der Betrag, den Sie in Ihrer Steuererklärung zu Ihrem HSA beitragen, mit dem übereinstimmen muss, was Ihr HSA-Anbieter meldet.

Wenn Sie das Geld bei Ihrer HSA einzahlen, müssen Sie Ihrem Anbieter ausdrücklich mitteilen, dass der Beitrag für das Steuerjahr 2014 gilt. Der Grund dafür ist, dass Sie sicherstellen möchten, dass er die Höhe Ihrer Beiträge für 2014 korrekt an das IRS meldet.

Nachdem Sie den Betrag auf Ihr HSA eingezahlt haben, können Sie ihn abheben, um sich eine erstattungsfähige medizinische Ausgabe zu erstatten. Um anspruchsberechtigt zu sein, muss es sich um Ausgaben handeln, die entstanden sind, während Sie die HSA hatten. Wenn Sie Ihr HSA-Konto eingerichtet hatten, bevor Sie die Kosten bezahlt haben, kein Problem. Aber wenn Sie das HSA-Konto einrichten, nachdem Sie die Kosten bezahlt haben, könnten Sie Pech haben.

Die Ausschüttung (Entnahme) wird Teil des Steuerjahres 2015 sein, und Sie werden diesen Betrag nächstes Jahr als Teil der Bruttoausschüttungen auf Ihrem 1099-SA-Formular sehen.

Als ich meine HSA zum ersten Mal aufstellte, hatte ich kein zusätzliches Geld, um die HSA zu finanzieren, also habe ich es so gehandhabt, wie Sie gerade sprechen. Ich würde warten, bis ich eine Arztrechnung hatte, dann den Betrag, den ich brauchte, in mein HSA einzahlen und ihn wieder abheben, um die Rechnung zu bezahlen.

Was ist mit Arztrechnungen, die ich 2014 bezahlt habe? Müssen sie noch in das Steuerjahr 2015 gehen?
@alpav Bei Ihren Steuern ist die Meldung der Beiträge (Einzahlungen) von der Meldung der Ausschüttungen (Entnahmen) getrennt. Der Beitrag fällt im Steuerjahr 2014 an und kann bei der Steuererklärung, die Sie dieses Jahr auf dem Formular 8889 einreichen, von Ihrem Einkommen 2014 abgezogen werden.
@alpav Die Auszahlung erfolgt in dem Jahr, in dem Sie das Geld abheben. Sie dürfen sich die in den Vorjahren entstandenen medizinischen Kosten erstatten, sofern Sie zum Zeitpunkt der Entstehung der Kosten über die HSA verfügten. Also ja, wenn Sie die Arztrechnung im Jahr 2014 bezahlt haben und das Geld jetzt abheben, um es sich selbst zu erstatten, wird die Abhebung in das 1099-SA des nächsten Jahres aufgenommen, um sie in das Formular 8889 Ihrer Steuererklärung für 2015 aufzunehmen.
Nehmen wir also an, Ihr Arbeitgeber überweist aus welchen Gründen auch immer Ihre HSA-Gelder vor Steuern nicht auf Ihr HSA-Konto, sondern vermischt sie mit Ihrem regulären Gehalt. Sie müssen es trotzdem selbst auf das HSA-Konto überweisen, weil die Nummern, die Ihr Arbeitgeber meldet, und die Nummern der HSA-Depotbank-Meldungen übereinstimmen müssen?
@Michael, das klingt nach einer neuen Frage. Fühlen Sie sich frei, danach zu fragen , aber geben Sie bitte weitere Details an, da ich nicht sicher bin, was Sie fragen.