Ich lebe im Ausland in Südkorea/Japan und habe letztes Jahr (2016) eine Südkoreanerin geheiratet. Wir planen, zurück in die USA zu ziehen, nachdem ich die Graduiertenschule abgeschlossen habe. Wir sind beide selbstständig: Ich bin Software-Entwicklerin und sie hat ein wenig Englisch-Nachhilfe gegeben. Der überwiegende Teil unseres Einkommens stammt aus meiner Arbeit (ihre ~4.000 $ zu meinen 55.000 $).
Ich reiche Steuern in den USA ein und zahle Selbständigensteuer. Ich habe in Turbo Tax sowohl für die getrennte als auch für die gemeinsame Einreichung gerechnet, und letzteres bringt mir eine höhere Rendite. Dazu muss ich sie jedoch als in den USA ansässige Ausländerin behandeln, obwohl sie keine ist (siehe https://www.irs.gov/individuals/international-taxpayers/nonresident-spouse-treatment-as-a -Bewohner ). Das bedeutet, dass ich ihr weltweites Einkommen melden muss, wodurch sie, glaube ich, auch mit 4.000 US-Dollar der US-Steuer für selbstständige Erwerbstätigkeit unterliegt (siehe https://www.irs.gov/individuals/international-taxpayers/self-employment -Steuer-für-Unternehmen-im-Ausland ).
Und genau da liegt das Problem: Sie hat keine Sozialversicherungsnummer und ist meines Wissens auch nicht dafür qualifiziert. Wenn sie also diese Selbstständigkeitssteuer zahlt, wird diese dann nicht auf ihre Sozialversicherungsleistungen angerechnet? Ich habe das Gefühl, etwas falsch verstanden zu haben.
Erstens ist die SSN kein Problem. Sie muss zusammen mit der Steuererklärung eine ITIN beantragen, um trotzdem Steuern als Eheanmeldung gemeinsam einreichen zu können.
Ich denke, Sie (oder Sie beide im gemeinsamen Fall) qualifizieren sich wahrscheinlich für den Ausschluss ausländischer Erwerbseinkommen, wenn Sie sich fast das ganze Jahr außerhalb der USA aufgehalten haben. In diesen Fällen sollten Sie beide ohnehin Ihr gesamtes Einkommen ausschließen lassen , also bin ich mir nicht sicher, warum Sie bekommen, dass man besser ist.
Was die Steuer für Selbständige betrifft, vermute ich, dass sie sie in keinem Fall zahlen muss, da auf Ihrer verlinkten Seite ein Satz für nichtansässige Ehepartner, die als Einwohner behandelt werden, steht
Sie können jedoch zum Zweck der Einbehaltung von Sozialversicherungs- und Medicare-Steuern weiterhin als nichtansässiger Ausländer behandelt werden.
und da die Selbstständigkeitssteuer nur eine Sozialversicherungs- und Medicare-Steuer in einer anderen Form ist, sollte sie sie nicht zahlen müssen, wenn sie als Einwohnerin behandelt wird, wenn sie sie nicht als Ausländerin zahlen müsste.
Aus dem Gesetz geht hervor, dass der als Einwohner behandelte nichtansässige Ehepartner in IRC 6013 (g) beschrieben wird, der besagt, dass die Person für die Zwecke der Kapitel 1 und 24 als Einwohner behandelt wird, die Steuer auf Selbständigkeit jedoch aus Kapitel 2 stammt Ich glaube nicht, dass die Steuer auf Selbständigkeit von dieser Wahl betroffen ist.
mlt