Es wird manchmal behauptet, dass Nicht-US-Bürger bis zu einem Jahr mit ihrem ausländischen Führerschein fahren können (solange dieses Land Teil des Geneva Compact ist), wobei das Ein-Jahres-Datum ab dem auf dem I gestempelten Einreisedatum berechnet wird -94-Formular.
Der besondere Fall, an dem ich interessiert bin, ist J-1 Scholar im Bundesstaat New York, aber vielleicht ist dies allgemeiner.
Ist die obige Aussage richtig? Wenn ja, gibt es eine offizielle Referenz?
Ist es richtig, dass dieses Datum aus dem letzten Einreisedatum berechnet wird, das auf I-94 gestempelt ist? Wenn jemand mehrmals im Jahr in die USA reisen und die USA verlassen/einreisen würde, könnte er dann tatsächlich mit seinem ausländischen Führerschein fahren, solange der J1-Status unverändert bleibt?
Ist der Besitz eines „internationalen Führerscheins“ für das oben Genannte relevant?
Siehe verwandte Frage , obwohl sie meine Zweifel nicht vollständig klärt.
Die Genfer Konvention über den Straßenverkehr hat eine 1-Jahres-Beschränkung, so dass Länder nicht verpflichtet sind, sie auf Fahrer oder Fahrzeuge anzuwenden, wenn sie länger als ein Jahr anwesend waren.
Das Übereinkommen gilt allgemein für den „internationalen Verkehr“. Wenn jemand jedoch in einem neuen Hoheitsgebiet ansässig wird, kann diese Person vermutlich nicht mehr als „im internationalen Verkehr“ befindlich betrachtet werden. Das ist die einzige Möglichkeit, die mir einfällt, um die Spannung zwischen den Bestimmungen des Übereinkommens und der Bestimmung des New Yorker Rechts in Einklang zu bringen, dass neue Einwohner nach 30 Tagen Aufenthalt keine Lizenz für ein Land oder eine ausländische Person verwenden dürfen .
Das sagt aber auch die im vorigen Absatz verlinkte New Yorker Seite
Schüler aus anderen Staaten, Ländern oder Nationen, die eine Schule im Staat New York besuchen, gelten normalerweise nicht als Einwohner des Staates New York, sodass sie ihren aktuellen Führerschein nicht umtauschen müssen.
Von einer 1-Jahres-Grenze ist keine Rede. Die Genfer Konvention verlangt keine 1-Jahres-Befristung, sie sieht lediglich vor, dass, wenn Vertragsstaaten eine Befristung auferlegen, diese nicht kürzer als ein Jahr sein darf. Der eigentliche Text:
Kein Vertragsstaat ist verpflichtet, die Vorteile der Bestimmungen dieses Übereinkommens auf ein Kraftfahrzeug oder einen Anhänger oder auf einen Fahrer auszudehnen, der sich für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als einem Jahr in seinem Hoheitsgebiet aufgehalten hat.
Eine weitere Seite des New York DMV ist Driving in New York State . Sie führt zu einem ähnlichen Schluss:
Zumindest für New York muss man sich also keine Gedanken über I-94-Daten machen. Die Rechts- und Verwaltungspraxis in anderen Jurisdiktionen ist wahrscheinlich anders.
Phoog
IanDan
Phoog
IanDan
Patricia Shanahan