Ist es laut Thora verboten, am Schabbat Obst und Gemüse zu Saft zu pressen? Da die Menschen heutzutage fast jedes Obst und Gemüse entsaften (z. B. Smoothies), ist es dann genauso verboten wie Weintrauben und Oliven?
Rabbi Ribiat diskutiert dies in seinem Sefer ( Die 39 Melochos ) ab Seite 333 (Bd. 2).
Es gibt einige Früchte, die biblisch verboten sind, einige, die rabbinisch verboten sind, und einige, die zu Saft gepresst werden dürfen.
Das Obst/Gemüse, das gepresst werden darf, ist das, was normalerweise nicht zu Saft gepresst wird. Wie Sie in Ihrer Frage angemerkt haben
Dies sind sehr wenige, da die meisten Fruchtsäfte sehr beliebt sind. Darüber hinaus können Früchte, die in einem Land nicht als Saftfrüchte gelten, halachisch als Saftfrüchte eingestuft werden, wenn dieselbe Obstsorte in einem anderen Land üblicherweise zu Saft verarbeitet wird.
Aber warte! Rabbi Ribiat schreibt, dass es einige Ausnahmen gibt – „[die meisten] Sorten von Melonen … sind wegen ihres Safts nirgendwo beliebt und können gepresst werden. Dazu gehören Kantalupen, Honigmelonen und Wassermelonen.“
Bitte beachten Sie, dass sich diese Halachos ändern können, falls Melonen plötzlich zu den beliebten neuen Saftfrüchten werden oder (weniger wahrscheinlich) Orangen bei Entsaftern in Ungnade fallen.
Siehe Abschnitt III dieses virtuellen Beit Midrash-Artikels für eine eingehendere Diskussion der vorliegenden Probleme. ( h/t Emet v'Shalom für den Link )
DanF
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