Roth-Konvertierung: US-Steuerklassen für nichtansässige Ausländer (mit Wohnsitz in Indien)

Frage 1: Wenn ich Geld von einem traditionellen auf ein Roth-IRA-Konto (oder ein 401k-Vorsteuerkonto auf ein Roth-Konto) überweise, was sind die US-Steuerklassen? Gibt es Standardabzüge?
Muss ich dafür in Indien Steuern zahlen?

Frage 2: Gilt das Einkommen aus einem anderen Teil der Welt (in diesem Fall Indien) im Falle einer Roth Conversion in den USA als steuerpflichtig? Wenn ich beispielsweise 10.000 US-Dollar mit Wohnsitz und Arbeit in Indien verdient habe und dann 1.000 US-Dollar von einem traditionellen in ein Roth-IRA-Konto umwandle, wären 11.000 US-Dollar das steuerpflichtige Einkommen in den USA oder nur 1.000 US-Dollar (dies ist wichtig, wenn es in der Frage Standardabzüge gibt). über).

Annahme Die Person ist indischer Staatsbürger und arbeitete in den USA auf F1/H1b (vielleicht sogar eine Kombination aus beidem). Er zog dann nach Indien, wo er diese Roth-Bekehrung initiierte.

Extra Credit Die Person, die indischer Staatsbürger ist, zieht nach Indien, wo sie diese Roth-Umwandlung initiiert hat. Ich nehme an, dass dieser Fall anders gehandhabt würde, und bin neugierig zu wissen, wie er sich zu Informationszwecken von dem oben genannten Fall unterscheidet.

Nicht nur ein mögliches Duplikat, sondern auch von derselben Person gepostet.
Eigentlich ist dies ein Duplikat von money.stackexchange.com/questions/29747/… . Diese Frage wurde gestrichen, da sie offensichtlich unklar war. Ich habe es umformuliert, um es klarer zu machen.
@littleadv Beachten Sie auch, dass die Frage, auf die Sie hingewiesen haben, KEIN Duplikat davon ist. Die andere Frage ist, dass Roth-Ausschüttungen in Indien besteuert werden. Dieser fragt nach den steuerlichen Auswirkungen der Überweisung von Geld von einem traditionellen auf ein Roth IRA-Konto (oder vor Steuern auf Roth 401k).
@Ayaush Ich habe es dir damals gesagt und ich sage es dir noch einmal: Dies ist kein guter Ort, um hypothetische Fragen zu stellen. Vor allem bei Steuern. Es gibt unzählige Variablen, die die Antwort beeinflussen, und niemand wird Ihnen hier ein Buch schreiben.
@littleadv An der Frage ist außer dem "Extra Credit" nichts Hypothetisches mehr.

Antworten (1)

Ich kann nur über die USA antworten

Bei Frage 2 lautet die Antwort meines Erachtens nein. Wenn Sie für Steuerzwecke ein nichtansässiger Ausländer sind, werden nur Einkünfte mit Bezug zu den USA als Einkünfte in der Steuererklärung ausgewiesen.

Sofern es keine nicht abzugsfähigen Beiträge zu Ihren IRAs vor Steuern gab, wird bei der Umwandlung in Roth IRA der gesamte Umwandlungsbetrag zu Ihrem Einkommen hinzugefügt. Die Steuerfolge ist also die gleiche, als ob Sie so viel zusätzliches US-Einkommen hätten.

Wenn Sie ein nicht in den USA ansässiger Ausländer sind und kein anderes Einkommen in den USA haben, dann besteht das Einkommen, das Sie in Ihrer US-Steuererklärung angeben müssen, im Wesentlichen aus der Umwandlung. Gebietsfremde Ausländer haben keinen Standardabzug. Alle Personen haben jedoch eine persönliche Befreiung. Wenn wir das Jahr 2013 als Beispiel nehmen, beträgt die Freistellung 3900 $ pro Person. Wir gehen davon aus, dass Sie getrennt als ledig oder verheiratet einreichen (nichtansässige Ausländer können nicht gemeinsam als verheiratet einreichen).

Die ersten 3900 $ des Einkommens fallen unter die Steuerbefreiung und werden nicht zum steuerpflichtigen Einkommen gezählt. Für Singles und MFS werden die nächsten 8925 $ des Einkommens mit 10 % besteuert, dann die nächsten 27325 $ des Einkommens mit 15 % und so weiter.

Wenn Sie also jedes Jahr weniger als den persönlichen Freibetrag umwandeln (3900 US-Dollar im Jahr 2013), zahlen Sie theoretisch keine Steuern. Wenn Sie etwas mehr konvertieren, wird ein Teil der Konvertierung mit 10 % besteuert usw.