Ich frage mich, ob Indien zwischen Vorsteuer- und Roth IRA/401k-Konten unterscheidet.
Wenn ich also auf ein Roth-Konto einzahle (401k und/oder IRA) - müsste ich in Indien erneut Steuern zahlen:
Annahme : Die Person ist indischer Staatsbürger und arbeitete in den USA mit F1/H1b/Green Card (vielleicht sogar eine Kombination aus allen dreien). Er siedelte nach Indien über, wo der Abzug und/oder die Verteilung stattfand.
Vorhandenes Wissen :
Gemäß Artikel 20 des Doppelbesteuerungsabkommens würden alle privaten Renten nur in Indien besteuert. Dies bedeutet eindeutig, dass meine IRA-Ausschüttungen und -Abhebungen vor Steuern in Indien besteuert werden. Die Frage ist, ob dies auch für Roth-Konten gilt?
Laut dieser Website : Wenn NRI mit der Absicht, dauerhaft in Indien zu leben, nach Indien zurückkehrt, werden die von ihm eingebrachten Vermögenswerte befreit. Auch das Geld und die aus dem Geld erworbenen Vermögenswerte, die von NRI innerhalb eines Jahres nach seiner Rückkehr eingebracht werden, sind von der Steuer befreit. Diese Befreiung steht NRI für einen Zeitraum von sieben Jahren nach seiner Rückkehr nach Indien zur Verfügung. [Sek. 5(1)(v)]
Würde sich dies auf das roth-Konto auswirken (vorausgesetzt, eine Ausschüttung erfolgte nach mehr als 7 Jahren Rückgabe)?
• Laut dieser Website: Wenn NRI mit der Absicht, dauerhaft in Indien zu wohnen, nach Indien zurückkehrt, werden die von ihm eingebrachten Vermögenswerte befreit. Auch das Geld und die aus dem Geld erworbenen Vermögenswerte, die von NRI innerhalb eines Jahres nach seiner Rückkehr eingebracht werden, sind von der Steuer befreit. Diese Befreiung steht NRI für einen Zeitraum von sieben Jahren nach seiner Rückkehr nach Indien zur Verfügung. [Sek. 5(1)(v)]
Ich denke, Sie haben die Essenz erfasst. Wenn Sie endgültig zurückkehren, können Sie Ihr gesamtes außerhalb Indiens verdientes Geld steuerfrei nach Indien bringen. Der Zeitraum beträgt 7 Jahre. Posten Sie dies, unabhängig davon, welcher Betrag Sie einbringen, er ist steuerpflichtig. In den indischen Steuergesetzen gibt es keine spezifischen Bestimmungen zur Behandlung von Rentenfonds außerhalb Indiens.
Bei großen Beträgen sollten Sie sich am besten von einer zuständigen Behörde beraten lassen.
Eigenkapital unterliegt keiner Vermögenssteuer oder seiner 7-jährigen NRI-Befreiung gemäß diesem MEA-PDF und diesem Vermögenssteuer-PDF .
wenigadv
Aayush Kumar
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