Rückzahlung der Steuergutschrift für erstmalige Eigenheimkäufer aus dem Jahr 2010

Meine Frau und ich haben beim Kauf unseres Eigenheims im April 2010 die volle Steuergutschrift von 8.000 US-Dollar für den erstmaligen Eigenheimkäufer erhalten, aber wir planen jetzt, umzuziehen. Da wir hier weniger als drei Jahre wohnen, müssten wir laut IRS den vollen Kredit zurückzahlen:

Im Allgemeinen müssen Sie den gesamten Kredit für das Jahr zurückzahlen, in dem Sie das Haus verkaufen oder es nicht mehr Ihr Hauptwohnsitz ist. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel, und Sie müssen die FTHBC für ein Haus, das Sie 2009 oder 2010 gekauft haben, nicht zurückzahlen, wenn es für die drei Jahre nach dem Kauf Ihr Hauptwohnsitz bleibt.

Sie sagen jedoch weiter :

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz an eine nicht verbundene natürliche oder juristische Person verkaufen, zahlen Sie den Kredit nur bis zur Höhe des etwaigen Verkaufsgewinns zurück . Hinweis: Bei der Berechnung des Gewinns oder Verlusts für Ihren Hauptwohnsitz, wenn Sie den Kredit erhalten haben, reduzieren Sie Ihre Basis um den verbleibenden Kreditbetrag.

Ich nehme an, das bedeutet, dass unsere "Basis" der Kaufpreis des Hauses abzüglich des Kredits von 8000 $ ist. Aber wenn wir nur bis zur Höhe des Gewinns aus dem Verkauf des Hauses zurückzahlen müssen, bedeutet das, dass wir nichts zurückzahlen müssen, wenn wir es mit Verlust verkaufen? Mit anderen Worten, wenn wir es für weniger als die Basis verkauft haben?

Antworten (1)

Ja, wenn Sie es für weniger als den Basiswert verkaufen (dh: echter Verlust, Transaktion zu marktüblichen Bedingungen), müssen Sie nicht zurückzahlen. Ich würde (ohne jede Grundlage) spekulieren, dass dies ein Zeichen für eine mögliche Prüfung setzen würde, da die Preise in vielen Märkten seitdem gestiegen sind, aber wenn Sie wirklich mit Verlust zu einem Marktpreis ohne Beziehungen verkaufen an den Käufer - Sie sollten in Ordnung sein.

Danke - ich habe schließlich ein Beispiel auf der IRS-Website gefunden, wo sie zeigen, wie es funktioniert. Du hast Recht; Die Basis ist der Hauspreis abzüglich des Kredits, und Sie zahlen die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und der Basis zurück. Wenn Sie also für weniger als die Basis verkaufen, schulden Sie nichts.