Sollten Personen, die UAVs fliegen, „Operatoren“ oder „Piloten“ genannt werden?

Ich frage mich, ob es eine formelle/offizielle Definition* in Bezug auf den Titel gibt, der Personen gegeben wird, die unbemannte Luftfahrzeuge kontrollieren? Sind sie "eher" korrekterweise Operatoren oder Piloten genannt?

*Wie beispielsweise von ICAO, EASA oder FAA festgelegt.

Beispiele:

The Guardian : „Das Leben als Drohnenbetreiber“
Air Force Times : „Einberufene Drohnenpiloten? Entscheidung Anfang nächsten Jahres erwartet“


Ich habe mir die EASA-Richtlinie 2009/48 / EG angesehen , in der es heißt:

Betreiber bezeichnet jede juristische oder natürliche Person, die ein oder mehrere Luftfahrzeuge betreibt oder zu betreiben beabsichtigt;

Dies sieht keine Unterscheidung zwischen der organisierenden Einheit (z. B. Fluggesellschaft) und der tatsächlichen Person vor, die den Flug durchführt. Ein Berufspilot bezeichnet sich selbst nicht als "Flugzeugbetreiber", sondern als Pilot. Dies ist bei UAVs weniger gut definiert.

Um zu Verwirrung beizutragen, hat der Begriff „Betreiber“ in der Luftfahrt eine spezifische Bedeutung, wie in dieser Frage beschrieben

Antworten (2)

Das Oxford-Wörterbuch definiert Pilot als:

Eine Person, die die Flugsteuerung eines Flugzeugs bedient

Technisch gesehen sollte der Drohnenbetreiber also Pilot genannt werden.

FAA National Policy Order 8130.34C Airworthiness Certification of Unmanned Aircraft Systems and Optionally Piloted Aircraft Section 6 bezeichnet ausdrücklich die Person, die das UAS betreibt (nur wenn ihm ein Lufttüchtigkeitszeugnis ausgestellt wurde) Pilot.:

  1. UA Piloten und Beobachter.

a. PIC-Rollen und Verantwortlichkeiten.

(1) Der PIC darf Besatzungsaufgaben jeweils nur für einen UA wahrnehmen.

(2) Alle UA-Flugbetriebe müssen über einen designierten PIC verfügen. Der PIC trägt die Verantwortung für jeden durchgeführten Flug und ist für den UA-Flugbetrieb verantwortlich.

(3) Der PIC ist für die Sicherheit des UA sowie von Personen und Sachen entlang der UA-Flugbahn verantwortlich. Dazu gehören unter anderem Kollisionsvermeidung und die Sicherheit von Personen und Sachwerten in der Luft und am Boden.

(4) Der PIC muss dicht besiedelte Gebiete und verstopfte Atemwege gemäß § 91.319 meiden.

Die Bestellung erfordert, dass der PIC mindestens über FAA PPL verfügt:

b. UA PIC-Zertifizierungs- und Bewertungsanforderungen.

(1) Der PIC muss mindestens ein FAA-Privatpilotenzertifikat besitzen und besitzen, entweder mit einer Flugzeug-, Drehflügler- oder Motorlift-Kategorie; mit Klassenberechtigungen für ein- oder mehrmotorige Flugzeuge, die dem Typ des betriebenen UA entsprechen.

(2) Der PIC muss im Besitz eines gültigen flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses zweiter Klasse (oder höher) sein, das gemäß 14 CFR Teil 67, Medical Standards and Certification, ausgestellt wurde.

Die britische CAA spricht auch über „Pilotenqualifikationen, die für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge erforderlich sind“. Die ICAO verwendet auch den Begriff „Pilot“ für Personen, die ein UAV steuern.


Sowohl die USAF als auch die RAF nennen die UAV-Betreiber Piloten - RAF nennt sie Remotely Piloted Aircraft System Pilots und USAF, Remotely Piloted Aircraft Pilots, und sie bekommen die "Flügel".

RPA-Flügel

United States Air Force Unmanned Aircraft Operator Badge “ von SSgt Austin May von der USAF – http://www.af.mil/news/story.asp?id=123170151 http://www.mildenhall.af.mil/news /story.asp?id=123170577 . Lizenziert unter Public Domain via Commons .

Soweit ich weiß, wurde jedoch keine UAV-Pilotenlizenz ausgestellt.

Ja – sie behandeln UAVs/RPVs als unbemannte/ferngesteuerte Formen bestehender Kategorien/Klassen und nicht als neue Kategorie/Klasse.
Um die Verwirrung noch zu verstärken, verwendet die australische Zivilluftfahrtbehörde den Begriff „UAV Controller“.

In Australien ist "Controller" ein Begriff, der verwendet wurde (austauschbar mit "Pilot").

Der Betreiber eines Luftfahrzeugs ist die für dessen „Betrieb“ verantwortliche juristische Person.