Stimmt es, dass Sie in Ontario, wenn Sie das Haus verkaufen, das Ihr Hauptwohnsitz ist, absolut keine Steuern auf den Verkauf zahlen?
Gibt es dazu irgendwelche Bedingungen?
Beim Verkauf eines Hauptwohnsitzes ist der Gewinn nicht steuerpflichtig, wenn dieser während der gesamten Zeit, in der er sich im Eigentum befand, der Hauptwohnsitz der Person war. Denn durch die Hauptwohnsitzfreistellung entfällt der Veräußerungsgewinn. In diesem Fall muss der Verkauf nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Um eine Immobilie als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, muss es sich nicht um den Ort handeln, an dem der Steuerpflichtige ständig wohnt. Die Immobilie gilt als Hauptwohnsitz, wenn der Steuerzahler, der Ehegatte oder Lebenspartner des Steuerzahlers oder eines der Kinder des Steuerzahlers im Laufe des Jahres darin gelebt hat. Wenn es jedoch vermietet ist, kann sich die Situation ändern.
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Ein Steuerzahler und ein Ehepartner dürfen für jedes Steuerjahr nach 1981 nur einen Hauptwohnsitz angeben. In den Jahren vor 1982 kann jeder einzelne Steuerzahler einen Hauptwohnsitz angeben, wenn also ein Paar jahrzehntelang sowohl einen Hauptwohnsitz als auch ein Cottage besessen hat, die Hauptwohnsitzbefreiung gilt für beide Wohnungen für die Jahre vor 1982.
Quelle: taxtips.ca
Kate Gregory