Studentenvisum Typ D in Spanien: Gültigkeitsdatum und Aufenthaltsdauer

Ich bin chinesischer Staatsbürger und habe ein für Spanien gültiges Studentenvisum vom Typ D. Es wurde ursprünglich für den Zeitraum vom 1. November 2014 bis zum 24. April 2015 ausgestellt und die Aufenthaltsdauer beträgt 160 Tage. Welche davon hat Vorrang? Die Sache ist, dass ich etwas Persönliches aufgeholt habe und erst im Januar 2015 nach Spanien gegangen bin.

Wenn ich die volle "Aufenthaltsdauer" bleibe, die von meinem Visum vorgegeben wird, also 160 Tage, werde ich im Juni abreisen, aber das ist nach dem Gültigkeitszeitraum des Visums. Kann (oder muss ich) in Spanien etwas dagegen unternehmen? Wenn ich etwas dagegen unternehmen muss, muss ich nicht die Aufenthaltsdauer verlängern, sondern nur den gültigen Zeitraum. Ich habe gehört, dass das Gültigkeitsdatum des Visums nur bedeutet, wann Sie in das Land einreisen können, ist das für Spanien der Fall?

Eine schnelle Antwort auf „Ich habe gehört, dass das Gültigkeitsdatum des Visums nur bedeutet, wann Sie in das Land einreisen können, ist das für Spanien der Fall?“ - Nein , das ist eine Sache der USA - mit einem Visum für Spanien müssen Sie bis zum 24. April 2015 ausreisen oder es vor diesem Datum verlängern lassen. Keine Ahnung, wie das geht (daher ist dies ein Kommentar und keine Antwort).
@JoErNanO: Die Seite, auf die Sie verlinken, scheint nichts über 90 Tage zu sagen. Wenn ich das richtig verstehe, müsste ein Visum mit einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen ein Typ-C-Visum sein, nicht Typ-D, oder?

Antworten (1)

Gültigkeit des Schengen-Visums

Schengen-Visa dienen sowohl als Einreise- als auch als Aufenthaltsgenehmigung (d. h. es gibt keinen Unterschied zwischen den beiden, wie es beispielsweise für die USA der Fall ist). Daher ist Ihr Visum bis zum 24. April gültig und Sie müssen das Land spätestens um 23:59 Uhr dieses Tages verlassen . Ich verstehe, wie verwirrend es sein kann, da Ihnen zwei Metriken mitgeteilt werden: Gültigkeitsdaten und Gültigkeitsdauer. Allerdings kann man sich das so vorstellen: Die Gültigkeitsdaten haben Vorrang vor der Dauer. Wenn Sie nach Beginn des Gültigkeitszeitraums in das Land einreisen, müssen Sie es dennoch vor Ablauf desselben Zeitraums verlassen, unabhängig von der effektiven Anzahl der Tage, die Sie dort verbracht haben.

Verlängerung des Typ-D-Visums

Ich bin mir bei Verlängerungen von Typ-D-Visa nicht sicher, und dies scheint stark länderabhängig zu sein. Ich habe diese Webseite der Universitat Àutonoma de Barcelona gefunden , die besagt, dass Sie das Typ-D-Visum nicht verlängern können, während Sie sich in Spanien aufhalten :

Sie sollten prüfen, wie viel Zeit Sie in Spanien verbringen werden, da es ein Typ-D-Visum gibt, das auf nur 180 Tage begrenzt ist (Visado D Estudios hasta 180 días), und Sie dieses Visum unter keinen Umständen verlängern können, sobald Sie in Spanien sind oder es beantragen eine Studentenresidenzkarte mit einem begrenzten Visum. Wenn Sie planen, länger als sechs Monate zu bleiben, müssen Sie ein Studentenvisum vom Typ D („offen“) beantragen, bevor Sie Ihr Land verlassen.

Wichtig: Ein Visum kann in Spanien niemals geändert werden. Das einzige gültige Visum ist dasjenige, das von der spanischen Botschaft oder dem spanischen Konsulat vor der Einreise nach Spanien ausgestellt wurde. Nur diejenigen mit einem Studentenvisum vom Typ D („offen“) können bei ihrer Ankunft in Spanien eine Studentenresidenzkarte erhalten.

Diese andere Website scheint zuzustimmen:

Bitte beachten Sie: Sobald ein Student in Spanien angekommen ist, ist es ihm nicht möglich, ein 180-tägiges Studienvisum in ein Visum für die mehrfache Einreise oder ein Visum für einen längeren Aufenthalt in Spanien umzuwandeln oder eine NIE zu beantragen. Sie können keine Visumsverlängerung beantragen. Das heißt, wenn Sie ein 180-Tage-Visum vom Typ D besitzen und nach Abschluss des Kurses länger in Spanien bleiben oder sich für einen anderen Kurs anmelden möchten, müssen Sie dorthin zurückkehren Ihr Heimatland vor Ablauf des Visums und beantragen Sie ein neues Visum beim spanischen Konsulat.

Wenden Sie sich daher an Ihre örtliche spanische Botschaft / Ihr spanisches Konsulat oder Ihren internationalen Studienberater und fragen Sie nach weiteren Informationen.

Nach meinem Kalender ist 160 Tage nach dem 1. November der 10. April (wenn also der 1. November der erste Tag ist, dann ist der 9. April der 160. Tag).
@ Henning Makholm Du hast Recht. Der Fehler liegt in der maximalen Dauer von Kurzzeitvisa für Spanien vom Typ D, die entweder 90 oder 180 Tage betragen, nicht 160. Der 1. November bis 24. April beträgt tatsächlich 174 Tage, was in die 180-Tage-Grenze passt.