Ist es zulässig, an einer „Wache“ mit einem offenen Sarg für einen Nichtjuden teilzunehmen, der in einem Bestattungsunternehmen statt in einer Kirche aufbewahrt wird?
Rav Elchanan Lewis beantwortet Ihre Frage mit den Worten:
Ein Jude kann einen nichtjüdischen Friedhof betreten und an einer nichtjüdischen Beerdigung teilnehmen. (siehe Bava Metziah 114a) Das einzige Verbot besteht darin, eine Kirche zu betreten, wenn die Zeremonie dort stattfindet.
Siehe hier für eine Diskussion über einen Kohen, der an einer solchen Beerdigung / Totenwache teilnimmt.
Schimon bM
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