US-Angestellter auf mehrjähriger Geschäftsreise nach China, aber in den USA bezahlt. Kann ich die Ausnahme für ausländisches Einkommen beantragen?

Ich habe in den letzten anderthalb Jahren in Shanghai, China, für ein amerikanisches Beratungsunternehmen gearbeitet. Da ihr chinesisches Studio technisch gesehen ein chinesisches Unternehmen ist, werde ich in RMB bezahlt und zahle chinesische Steuern.

Als ich US-Steuern einreiche, erhielt ich den Ausschluss des ausländischen Erwerbseinkommens, weil ich mehr als 330 aufeinanderfolgende Tage außerhalb des Landes verbracht hatte und von einem ausländischen Unternehmen bezahlt wurde.

Heute wurde ich von einem amerikanischen Unternehmen angesprochen, das jemanden in Shanghai braucht, der dabei hilft, hier alles einzurichten, bevor wir uns ebenfalls in ein chinesisches Unternehmen umwandeln. Da ich jetzt Angestellter eines Unternehmens in Massachusetts, USA, auf einer "unbefristeten Geschäftsreise" nach Asien werde, werde ich meines Wissens nach "effektiv" sehr wenig Steuern zahlen ((Gehalt - Einkommensabzug) * unabhängig vom Steuersatz ist für meine Steuerklasse der Rest - eventuelle Zusatzabzüge habe ich).

Soweit ich weiß, muss ich auch keine chinesischen Steuern zahlen, da ich mit einem Geschäftsvisum hier bin, für ein internationales Unternehmen arbeite und außerhalb des Landes bezahlt werde.

In Bezug auf den Steuervorteil erscheint mir dieses Angebot zu schön, um wahr zu sein.

Wenn das stimmt, sollte ich das US-Unternehmen davon überzeugen, weniger einzubehalten? Oder fordern Sie es einfach am Ende des Jahres zurück, falls ich mehr als 35 Tage im Land verbringe.

Bearbeiten: Wir gingen durch eine Firma und lassen sie alles für mich erledigen. Am Ende muss ich chinesische Einkommenssteuer zahlen, sobald unser WFOE eingerichtet ist. Bis dahin bin ich im Urlaub. Danke für die Hilfe aller. :P

Ich bezweifle ernsthaft, dass Sie in China keine Steuern zahlen müssen. Im Allgemeinen, wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein – ist es das auch. Übrigens: Die Steuerklasse auf dem Rest ist Ihre reguläre Steuerklasse.

Antworten (2)

Wie Sie wissen, erfüllen Sie die Bona-fide- und Anwesenheitstests für die FEIE, da Sie in der Vergangenheit die FEIE beanspruchen konnten und weiterhin in China wohnhaft sind. Sie müssen diese Tests natürlich jedes Mal bestehen, wenn Sie die Befreiung in Anspruch nehmen möchten. Aber das ist nicht das, wonach Sie fragen.

Können Einkünfte von einem US-Arbeitgeber an einen US-Arbeitnehmer für die Zwecke dieser Steuerbefreiung als „im Ausland verdient“ gelten?

Ja, sofern Ihr steuerlicher Wohnsitz im Ausland liegt. Vom Finanzamt :

Ihr Steuerwohnsitz ist der allgemeine Bereich Ihres Hauptgeschäftssitzes, Ihrer Beschäftigung oder Ihres Dienstpostens, unabhängig davon, wo Sie Ihren Familienwohnsitz unterhalten. Ihr steuerlicher Wohnsitz ist der Ort, an dem Sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger dauerhaft oder unbefristet erwerbstätig sind. Ein „Steuerwohnsitz“ an einem bestimmten Ort zu haben, bedeutet nicht unbedingt, dass der bestimmte Ort Ihr steuerlicher Wohnsitz oder Wohnsitz ist.
...
Es wird nicht davon ausgegangen, dass Sie einen Steuerwohnsitz im Ausland haben, solange Sie Ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben. Ihr Wohnsitz befindet sich jedoch nicht unbedingt in den Vereinigten Staaten, während Sie sich vorübergehend in den Vereinigten Staaten aufhalten. Ihr Wohnsitz befindet sich auch nicht unbedingt in den Vereinigten Staaten, nur weil Sie eine Wohnung in den Vereinigten Staaten unterhalten, unabhängig davon, ob Ihr Ehepartner oder Ihre Angehörigen die Wohnung nutzen oder nicht.
...
Der Standort Ihres Steuerwohnsitzes hängt häufig davon ab, ob Ihr Einsatz befristet oder unbefristet ist. Wenn Sie geschäftlich vorübergehend von Ihrem Steuerwohnsitz in den Vereinigten Staaten abwesend sind, können Sie möglicherweise Ihre Ausgaben für Reisen, Mahlzeiten und Unterbringung abziehen, aber Sie qualifizieren sich nicht für den Ausschluss ausländischer Erwerbseinkommen. Wenn Ihr neuer Arbeitsauftrag unbefristet ist, wird Ihr neuer Beschäftigungsort zu Ihrem steuerlichen Wohnsitz, und Sie könnten keine der damit verbundenen Ausgaben abziehen, die Sie im allgemeinen Bereich dieses neuen Arbeitsauftrags haben. Wenn sich Ihr neuer steuerlicher Wohnsitz im Ausland befindet und Sie die anderen Voraussetzungen erfüllen, können Ihre Einkünfte für den Ausschluss ausländischer Erwerbseinkommen in Frage kommen.
Wenn Sie davon ausgehen, dass Ihre Beschäftigung außerhalb Ihres Wohnortes an einem einzigen Ort 1 Jahr oder weniger dauern wird, und dies auch der Fall ist, handelt es sich um eine vorübergehende Beschäftigung, es sei denn, Tatsachen und Umstände weisen auf etwas anderes hin. Wenn Sie davon ausgehen, dass es länger als 1 Jahr dauert, ist es unbefristet.
Wenn Sie davon ausgehen, dass Ihre Beschäftigung 1 Jahr oder weniger dauern wird, aber zu einem späteren Zeitpunkt davon ausgeht, dass sie länger als 1 Jahr dauern wird, ist sie vorübergehend (sofern keine Tatsachen und Umstände darauf hindeuten), bis sich Ihre Erwartung ändert. Eine Anleitung zur Bestimmung Ihres Steuerwohnsitzes finden Sie im Revenue Ruling 93-86.

Das klingt nach:

  • Sie leben in China
  • Sie wurden Mitarbeiter eines US-Unternehmens
  • Für Ihre neuen Aufgaben werden Sie auf unbestimmte Zeit nach China entsandt
  • Sie erwarten vernünftigerweise, länger als ein Jahr so ​​eingestellt zu sein

Wenn dies der Fall ist, ist Ihr Steuersitz China und Ihr Einkommen kommt für die FEIE in Frage. Der IRS gibt sogar ein Beispiel, das hilfreich relevant ist:

Sie waren mehrere Jahre Marketingleiter bei einem Hersteller von Werkzeugmaschinen in Toledo, Ohio. Im November letzten Jahres versetzte Sie Ihr Arbeitgeber für mindestens 18 Monate nach London, England, um eine Vertriebsniederlassung für Europa aufzubauen. Vor Ihrer Abreise haben Sie Visitenkarten mit Ihren Geschäfts- und Privatadressen in London verteilt. Sie haben Ihr Haus in Toledo behalten, es aber an eine andere Familie vermietet. Sie haben Ihr Auto eingelagert. Im November letzten Jahres zogen Sie mit Ihrem Ehepartner, Ihren Kindern, Möbeln und Haustieren in ein Haus, das Ihr Arbeitgeber für Sie in London gemietet hat.
Kurz nach dem Umzug haben Sie ein Auto geleast und Sie und Ihr Ehepartner haben einen britischen Führerschein gemacht. Ihre ganze Familie hat Bibliotheksausweise für die örtliche öffentliche Bibliothek bekommen. Sie und Ihr Ehepartner haben Bankkonten bei einer Londoner Bank eröffnet und einen Verbraucherkredit gesichert. Sie sind einer örtlichen Wirtschaftsliga beigetreten, und sowohl Sie als auch Ihr Ehepartner wurden in der Bürgervereinigung der Nachbarschaft aktiv und arbeiteten mit einer örtlichen Wohltätigkeitsorganisation zusammen. Ihr Wohnsitz ist für die Zeit, in der Sie dort leben, in London, und Sie bestehen den Tax Home Test im Ausland.

Sie können den Tax-Home-Test bestehen, auch wenn Ihr Arbeitgeber ein US-Unternehmen ist, das Sie in US-Dollar bezahlt.

Soweit ich weiß, muss ich auch keine chinesischen Steuern zahlen, da ich mit einem Geschäftsvisum hier bin, für ein internationales Unternehmen arbeite und außerhalb des Landes bezahlt werde.
In Bezug auf den Steuervorteil erscheint mir dieses Angebot zu schön, um wahr zu sein.

Es scheint zu schön, um wahr zu sein, weil es so ist. Sie leben in China, interagieren mit der lokalen Wirtschaft und verdienen dort Ihr Geld. Sie müssen chinesische Einkommenssteuer zahlen. Anscheinend „müssen“ Sie das nicht, da es für die chinesischen Behörden schwierig sein wird, Ihre Einkünfte aus der US-Quelle zu überwachen. Aber Steuerhinterziehung ist unklug, zumal Sie dort sind, um ein chinesisches Unternehmen zu gründen. Sie werden zumindest mit einigen schwierigen Fragen der chinesischen Regierung konfrontiert, wenn Sie die Dinge nicht gewissenhaft anständig tun.

Wenn Sie den physischen Anwesenheitstest bestehen, haben Sie unabhängig von Ihrem Visum Anspruch auf den Ausschluss. Ich kann in Bezug auf Ihre chinesische Steuerpflicht keine Antwort geben. Es gibt viele Länder, die keine Einkommenssteuer haben; Würden Sie in einem von ihnen arbeiten und den Anwesenheitstest bestehen und Ihr Einkommen unter der Ausschlussgrenze liegen, würden Sie niemandem Einkommensteuer schulden. Wenn Sie den Anwesenheitstest nicht bestehen, würden Sie sich wahrscheinlich nicht als bona-fide Resident qualifizieren, da Sie sich, wie Sie betonen, vorübergehend in China aufhalten. Wenn dieser vorübergehende Status länger als ein Jahr andauert, haben Sie möglicherweise einen Anspruch. Einige Länder stellen Geschäftsvisa für mehrere Jahre aus.

Dies beantwortet die Frage nicht, weil Sie nur den Test erwähnen, der feststellt, ob er sich im Ausland aufhält oder nicht. Es stellt sich auch die Frage der Besteuerung des Heimatlandes und ob Einkünfte eines US-Arbeitgebers an einen US-Bürger als im Ausland verdient gelten können oder nicht. Der Hauptunterschied besteht darin, dass das Gehalt jetzt von einem US-Unternehmen stammt, anstatt von einem ausländischen. Phil hat den Test, den Sie schon lange besprechen, bereits bestanden; darum geht es nicht.
Um den Ausschluss ausländischer Einkünfte geltend zu machen, ist die Tatsache, dass die Einkünfte von einem US-Zahler stammen, unerheblich. Sein Gehalt muss ihm in China nicht bar ausgehändigt werden; es kann von einem US-Arbeitgeber auf eine US-Bank eingezahlt werden und er kann trotzdem den Steuerausschluss geltend machen, weil er den physischen Anwesenheitstest erfüllt. Es gibt zwei Tests, physische Anwesenheit oder Bona-fide-Bewohner, für den Ausschluss nach Abschnitt 2555. Für Letzteres qualifiziert er sich nicht; er tut für ersteres. Daher steht ihm der Ausschluss zu.
Was Sie sagen, ist (fast vollständig) richtig, aber auch unvollständig. Lesen Sie die in meiner Antwort verlinkte IRS-Website. Die Möglichkeit, den Ausschluss geltend zu machen, hängt von mehr als nur dem Wohnsitz ab (wozu die physische Anwesenheit und die Bona-fide-Tests dienen). Dazu kommt noch die Frage nach Steuerheimat und Aufenthaltsdauer, die Sie nicht ansprechen. Beispielsweise kann jemand, der eine Geschäftsreise nach China mit einer geplanten Dauer von 11 Monaten unternommen hat, die Befreiung nicht in Anspruch nehmen, obwohl er den physischen Anwesenheitstest besteht. Aber die Logik in Ihrem Kommentar legt fälschlicherweise etwas anderes nahe.
Das liegt daran, dass ich den Begriff "Residenz" nicht als Kunstbegriff, sondern im allgemeinen Sinne verwendet habe. Wie Sie betonen, ist Wohnsitz nicht gleichbedeutend mit "Wohnsitz". Rahm Emanuel lebte in Washington, DC, behielt aber seinen Wohnsitz in Chicago. Wer nur elf Monate im Ausland bleiben will, tut gut daran, seine Steuerangelegenheiten so zu regeln, dass er sich für den Test qualifiziert. Es sei denn natürlich, er hatte Pläne für ein Wahlamt in den USA