Zählen im Ausland erworbene, ausgenommene Einkünfte als Bruttoeinkünfte für die Anmeldepflicht?

Zählt das auf diese Weise ausgeschlossene Einkommen für einen US-Bürger, der sich für den Ausschluss ausländischer Erwerbseinkommen qualifiziert, zum Bruttoeinkommen, da es sich auf die Abgabe einer Einkommensteuererklärung bezieht? Ich verstehe, wie der Ausschluss selbst funktioniert, aber ich frage mich, ob es möglich ist, ihn zu verwenden, um zu vermeiden, dass eine Rückgabe eingereicht werden muss.

Laut IRS für das Steuerjahr 2014:

Wenn Sie ein US-Bürger oder ein in den Vereinigten Staaten ansässiger Ausländer sind und im Ausland leben, werden Sie mit Ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Sie können sich jedoch qualifizieren, bis zu 99.200 USD Ihrer ausländischen Einkünfte vom Einkommen auszuschließen.
...
Der Auslandserwerbsausschluss ist freiwillig. Sie können den Ausschluss wählen, indem Sie die entsprechenden Teile des Formulars 2555 ausfüllen.
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Wenn Sie nur den Ausschluss des im Ausland erzielten Einkommens geltend machen, können Sie das Formular 2555 verwenden. Unter bestimmten Umständen können Sie das Formular 2555-EZ verwenden, um das im Ausland erzielte Einkommen geltend zu machen Einkommensausschluss. Sie müssen jedes Jahr, in dem Sie den Ausschluss beantragen, eines dieser Formulare einreichen.

Aber auch ( Hervorhebung hinzugefügt):

Der Betrag des ausländischen Erwerbseinkommens (und der ausländischen Wohnkosten), der vom Bruttoeinkommen einer Person ausgenommen ist, wird zum Zweck der Bestimmung des Einkommenssteuersatzes und der alternativen Mindeststeuer (AMT) verwendet, der für sein oder ihr nicht ausgenommenes Einkommen gilt.

Und USC 26, Abschnitt 911 sagt 1 , 2 :

(a) Ausschluss vom Bruttoeinkommen
Bei der Wahl einer qualifizierten Person (getrennt in Bezug auf die Absätze (1) und (2)) werden vom Bruttoeinkommen dieser Person ausgeschlossen und gemäß diesem Untertitel von der Besteuerung befreit, für jedes Steuerjahr –
(1) das im Ausland erzielte Einkommen dieser Person und
(2) der Wohnkostenbetrag dieser Person.

Wenn Ihr Bruttoeinkommen für 2014 weniger als 10.000 US-Dollar beträgt, müssen Sie keine Erklärung einreichen. Wenn alle Einkünfte für die FEIE qualifiziert sind und mehr als 10.000, aber weniger als 99.000 betragen, ist eine Einreichung erforderlich (da der Ausschluss optional ist, muss man also das Formular 2555 einreichen, um ihn zu nehmen) oder nicht (weil das Bruttoeinkommen weniger als 10.000 beträgt). ? Beachten Sie, dass der Ausschluss speziell das Bruttoeinkommen und nicht das bereinigte Bruttoeinkommen ändert.

Hier ist ein (hoffentlich) einfaches Beispiel. Für 2014 gilt Folgendes:

  1. Qualifizieren Sie sich für das gesamte Jahr für den Ausschluss ausländischer Erwerbseinkommen
  2. Verdient 50.000 $ mit Arbeiten außerhalb der USA, und all das qualifiziert sich für den Ausschluss
  3. Kein Einkommen innerhalb der USA erzielt
  4. Keine US-Steuer bezahlt und daher keine Rückerstattung erhalten
  5. Alle anderen Anrechnungen, Abzüge etc. entfallen (der Einfachheit halber)
  6. Keine anderen Beteiligten (ledig, keine Unterhaltsberechtigten, kann nicht als Unterhaltsberechtigte geltend gemacht werden usw.)
  7. Nicht anderweitig erforderlich oder einreichen möchten

Von 1-3 wird das Bruttoeinkommen mit 0 USD berechnet, da alle 50.000 USD ausländischer Einkünfte ausgeschlossen sind. Da das Bruttoeinkommen weniger als 10.000 $ beträgt, ist es trotzdem erforderlich, eine Erklärung einzureichen? Wenn nein, gibt es Gründe, dies trotzdem zu tun?

Antworten (1)

Ja, die ausgenommenen Einkünfte werden auf die Meldepflicht angerechnet. Aus IRS-Veröffentlichung 54, Kapitel 1, Abschnitt „Anforderungen für die Einreichung“ :

Zum Zwecke der Feststellung, ob Sie eine Erklärung abgeben müssen, umfasst das Bruttoeinkommen alle Einkünfte, die Sie als ausländisches Erwerbseinkommen oder als ausländischer Wohnungsbetrag ausschließen können.

In Ihrem Beispiel müssten Sie also einen Antrag stellen.

Prost, weiß nicht, wie ich das übersehen habe.