Zusätzlich zu den bekannteren Konzepten von Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Behinderung, rechtmäßigem Einwanderungsstatus usw. erwähnen US-Antidiskriminierungsgesetze typischerweise, dass es auch rechtswidrig ist, aufgrund der „nationalen Herkunft“ zu diskriminieren.
Was genau ist die nationale Herkunft und wie unterscheidet sie sich von der ethnischen Zugehörigkeit und dem Einwanderungsstatus? Ich sehe nicht viel Diskussion darüber, und wenn ich es tue, scheint es eine vage Kombination zu sein von:
Angenommen, wir betrachten die folgende hypothetische Person:
Was ist seine „nationale Herkunft“ nach US-Recht? UNS? Mexikaner? Kanadisch? Etwas anderes? Was ihm am nächsten ist?
Um es klar zu sagen, ich versuche nicht, eine Debatte darüber zu beginnen, ob die nationale Herkunft wissenschaftlicher Natur ist oder nicht, oder ob die Diskriminierung aufgrund der nationalen Herkunft illegal sein sollte. Ich frage, ob es eine Standarddefinition dieses Begriffs gibt, wie sie im US-Recht verwendet wird, oder ob es sich eher um einen Sammelbegriff für Dinge handelt, die so etwas wie ethnische Zugehörigkeit, Rasse usw. sind, aber nicht ganz .
Diese Frage wurde durch ein aktuelles Ereignis inspiriert. Ich nahm an einem professionellen Schulungskurs teil, und der Ausbilder gab eine Umfrage herum, in der er jeden von uns aufforderte, nicht nur seine Rasse und ethnische Zugehörigkeit offenzulegen, sondern auch seine „nationale Herkunft“ anzugeben. Ich war davon ziemlich überrascht und stellte fest, dass ich keine Ahnung hatte, was es wirklich bedeutete oder wie ich es auf mich selbst anwenden sollte – ob es einfach mein Geburtsland war, der Ort, aus dem die meisten meiner Vorfahren stammten, der Ort, mit dem ich mich am stärksten verbinde kulturell der Ort, an dem sie die Sprache sprechen, die mit meinem legalen Nachnamen verbunden ist, oder etwas ganz anderes.
Es ist ein ziemlich vager Ausdruck, wie ein Papier in seiner Gesetzgebungs- und Gerichtsgeschichte ausführlich beschreibt:
Im Allgemeinen deutet die Diskriminierung aufgrund der nationalen Herkunft darauf hin, jemanden weniger günstig zu behandeln, weil die Person oder ihre Vorfahren von einem bestimmten Ort stammen oder einer bestimmten nationalen Herkunftsgruppe angehören. [...]
Obwohl Titel VII Diskriminierung aufgrund der nationalen Herkunft verbietet, bleibt das Verbot der Diskriminierung „nationaler Herkunft“ vage und unwirksam. Die Gesetzgebungsgeschichte des Begriffs „nationale Herkunft“ besteht aus einigen Absätzen während der Parlamentsdebatte. Zunächst erklärte der Kongress sein Verständnis davon, was „nationale Herkunft“ bedeute. Der Kongressabgeordnete Roosevelt stellte klar, dass „nationale Herkunft“ das Land bedeute, aus dem eine Person komme. Er erklärte auch, dass der Begriff „nichts mit Hautfarbe, Religion oder der Rasse eines Individuums zu tun hat. Ein Mann kann aus Großbritannien hierher eingewandert sein und immer noch ein Farbiger sein.“ Die Kongressabgeordneten Rodino und Dent erörterten ferner Fälle, in denen „eine Person mit einer bestimmten nationalen Herkunft ausdrücklich aufgefordert werden kann, die Qualifikationen für einen bestimmten Job zu erfüllen. ” Die Kongressabgeordneten diskutierten eine hypothetische Situation, in der Restaurants das Essen einer bestimmten Nation servieren. Im Zusammenhang mit einem Restaurant kamen sie zu dem Schluss, dass die nationale Herkunft einer Person beim Betrieb eines Spezialitätenrestaurants, in dem Speisen wie „Pizzakuchen“ serviert werden, eine berufliche Qualifikation sein könnte, die für den Betrieb des Restaurants vernünftigerweise erforderlich ist. Darüber hinaus verknüpfte der Kongressabgeordnete Roosevelt Sprache und nationale Herkunft und schlug vor, dass die Definition der „nationalen Herkunft“ des Statuts sprachliche Anforderungen umfasste. Die Debatte im Senat wurde fortgesetzt, als Senator Humphrey den Begriff „ethnische Herkunft“ erwähnte. Senator Humphrey hat den Begriff jedoch weder geklärt noch von der nationalen Herkunft abgegrenzt.
Obwohl die Diskussion über Titel VII zu der längsten Debatte in der Geschichte des Senats führte, hat der Oberste Gerichtshof die Gesetzgebungsgeschichte des gesetzlichen Begriffs „nationale Herkunft“ als „ziemlich dürftig“ bezeichnet. Die nationale Herkunft ist nicht nur ohne sinnvolle Definition in Titel VII als Teil der gesetzlichen „Boilerplate“-Sprache der fairen Beschäftigung gelandet, sondern der Kongress hat auch die Akzentdiskriminierung ignoriert, mit der ethnische Minderheiten konfrontiert sind.
In einer übereinstimmenden Stellungnahme in St. Francis versuchte Richter Brennan darauf hinzuweisen, dass die Grenze zwischen Diskriminierung aufgrund von „Rasse“ – also Diskriminierung aufgrund von „Abstammung oder ethnischen Merkmalen“ – und Diskriminierung aufgrund nationaler Herkunft – also Diskriminierung – verschwimmt basierend auf „Ort oder Nation von . . . Herkunft ist nicht hell.“ Brennan merkte an, dass Diskriminierung aufgrund der Abstammung zwar nicht unbedingt dasselbe sei wie Diskriminierung aufgrund der nationalen Herkunft, beides aber faktisch oft identisch sei.
Was genau ist „nationale Herkunft“?
29 CFR § 1606.1 – Definition von Diskriminierung wegen nationaler Herkunft.
§ 1606.1 Definition von Diskriminierung aufgrund nationaler Herkunft.
Die Kommission definiert die Diskriminierung aufgrund der nationalen Herkunft im weitesten Sinne als einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verweigerung gleicher Beschäftigungsmöglichkeiten aufgrund des Herkunftsorts einer Person oder ihres Vorfahren; oder weil eine Person die physischen, kulturellen oder sprachlichen Merkmale einer nationalen Herkunftsgruppe aufweist. Die Kommission wird mit besonderer Besorgnis Vorwürfe prüfen, denen zufolge Personen im Zuständigkeitsbereich der Kommission die gleichen Beschäftigungsmöglichkeiten aus Gründen verweigert wurden, die auf Erwägungen der nationalen Herkunft beruhen, wie z. B. (a) Heirat mit oder Verbindung mit Personen einer nationalen Herkunftsgruppe; (b) Mitgliedschaft in oder Vereinigung mit einer Organisation, die sich mit den Interessen nationaler Herkunftsgruppen identifiziert oder deren Förderung anstrebt; (c) Besuch oder Teilnahme an Schulen, Kirchen, Tempeln oder Moscheen, in der Regel von Personen einer nationalen Herkunftsgruppe genutzt; und (d) weil der Name einer Person oder des Ehepartners mit einer nationalen Herkunftsgruppe verbunden ist. Bei der Prüfung dieser Anklagen wegen rechtswidriger Diskriminierung aufgrund der nationalen Herkunft wird die Kommission die allgemeinen Grundsätze des Titels VII anwenden, wie z. B. unterschiedliche Behandlung und nachteilige Auswirkungen.
Was ist seine „nationale Herkunft“ nach US-Recht? UNS? Mexikaner? Kanadisch? Etwas anderes? Was ihm am nächsten ist?
Nichts des oben Genannten. In Ermangelung einer Diskriminierungsbeschwerde ist die nationale Herkunft irrelevant.
Zum Zweck einer Diskriminierungsbeschwerde muss lediglich nachgewiesen werden, dass einer der aufgeführten Erwägungen als Grundlage für diese angebliche Diskriminierung herangezogen wurde.
[D]er Ausbilder gab eine Umfrage weiter, in der er jeden von uns aufforderte, nicht nur seine Rasse und ethnische Zugehörigkeit offenzulegen, sondern auch seine „nationale Herkunft“ anzugeben.
Das scheint ein Missbrauch von „nationaler Herkunft“ zu sein, wobei der bessere Begriff „Abstammung“ sein könnte. Eine Definition von Abstammung ist „seine Familie oder ethnische Abstammung“. Im Gegensatz zur „nationalen Herkunft“, für die es mangels Kontext keine Definition zu geben scheint.
A nation is a stable community of people, formed on the basis of a common language, territory, history, ethnicity, or psychological make-up manifested in a common culture.
Was impliziert, dass Nationalstaaten durch Massenmigration zerstört werden - was nicht für die USA gilt (die ein Unternehmen sind), sondern nur für Indianer (in Kanada, es heißt "erste Nationen").Um zu verstehen, warum das Antidiskriminierungsrecht ein Konzept der „nationalen Herkunft“ – oder „nationale Herkunft“ (Plural) wie im britischen Recht – haben muss, nehmen Sie dieses Beispiel.
Jemand (A) wandert früh aus Deutschland nach Frankreich aus. Sie leben nun seit 40 Jahren in Frankreich, betrachten sich selbst und werden von anderen als Franzosen angesehen und besitzen die französische Staatsbürgerschaft.
A erfährt Diskriminierung durch seinen Arbeitgeber B aufgrund von Ressentiments gegen den deutschen Einmarsch in Frankreich im Zweiten Weltkrieg. B mag keine Deutschen oder irgendjemanden, der irgendeinen deutschen Hintergrund hat.
Es wäre schwierig, gegen B eine Diskriminierungsklage wegen Diskriminierung aufgrund der „Nationalität“ zu erheben, weil A französischer Staatsbürger ist. Es wäre auch schwierig, eine Klage aufgrund von Diskriminierung aufgrund der „ethnischen Zugehörigkeit“ zu erheben, weil A sich selbst als Franzose betrachtet und von anderen angesehen wird.
Sie könnten denken, dass der offensichtliche Weg, die Behauptung zu formulieren, die „rassische“ Diskriminierung wäre, aber es gibt Schwierigkeiten mit der ganzen Idee der „Rasse“, wenn der Aspekt der ethnischen Zugehörigkeit beschnitten wird. Es ist nicht so, dass Rassenvorstellungen keine Berührungspunkte mit Genetik haben – es gibt einige Korrelationen –, aber genetische Unterschiede zwischen Menschen sind sehr gering und viele der Variationen korrelieren nicht mit den allgemein verwendeten Rassenklassifizierungen. Außerdem könnten die vier Großeltern von A nach allem, was wir wissen, ursprünglich aus Frankreich stammen.
Hier kommt die „nationale Herkunft“ ins Spiel. Sie deckt den Fall der Diskriminierung von B ab, weil Deutschland – in diesem Zusammenhang – als relevante nationale Herkunft bezeichnet werden kann . In einem anderen Kontext könnte ein anderer Ort relevant sein, der auch als nationale Herkunft bezeichnet werden könnte - zB wenn A seine halbe Kindheit in England verbracht hat und B ihn diskriminiert, weil er mit dem perfiden Albion in Verbindung gebracht wird, dann wäre England die relevante nationale Herkunft .
„Nationale Herkunft“ wird wie „ethnische Herkunft“ verwendet, um zu analysieren, warum jemand diskriminiert wurde. Wenn also jemand mehrere konzentrische oder sich überschneidende „nationale Herkunft“ oder „ethnische Herkunft“ (oder „Rassen“) hat, müssen Sie sie nicht auflisten, um einen Anspruch geltend zu machen - Sie stellen nur die Warum- Frage.
Natürlich, wenn ein Bürokrat ein Formular entwirft, das Sie nach Ihrer "nationalen Herkunft" fragt - in der Annahme, dass jeder für alle Zwecke eine und nur eine nationale Herkunft hat -, dann kann dies schwierig zu beantworten sein, da das Konzept dafür nicht konzipiert wurde.
BobE
CG Campbell