Was muss ich beachten, wenn ich Anteile eines Fonds oder einer Aktie an eine Person verschenken möchte, die nicht mit mir verwandt ist?

Anstelle des klassischen Geldgeschenks möchte ich mein Geschenk im Sinne einer langfristigen Wertsteigerung verschenken. Vorher wollte ich folgende Fragen stellen:

  • Muss ich Steuern zahlen und diese Investitionen in mein Steuerformular aufnehmen oder liegt die Verantwortung beim Beschenkten?
  • Muss ich explizit neue Einheiten kaufen, die auf die andere Person übertragen werden können, oder kann ich einen Teil meiner vorhandenen Einheiten verwenden?
  • Ist es möglich, die Geschenkeinheiten direkt zum Traditional oder Roth IRA der anderen Person hinzuzufügen?
  • Entspricht der Betrag des Geschenks dem Marktwert, als es gekauft wurde oder wenn ich es tatsächlich an die andere Person übertrage?
  • Kann ich dies als Abzug auf dem Steuerformular des nächsten Jahres verwenden?

Antworten (1)

Ich bin kein Buchhalter, aber ich glaube, dass Folgendes zutrifft:

  • Normalerweise würden Sie die Steuer zahlen, obwohl beide Personen sie zahlen können. ref: irs.gov So wie ich es verstehe, schulden Sie nur dann Steuern, wenn Ihre KOSTENBASIS höher ist als der aktuelle steuerfrei zulässige Betrag (der 2011 13.000 USD pro Person beträgt, an die Sie etwas schenken). Für geschätzte Immobilien schulden Sie nur Steuern auf der Kostenbasis der Immobilie. Der Empfänger zahlt später Steuern auf die Wertsteigerung. Dies ist eine gute Möglichkeit, Geld an Menschen in einer niedrigeren Einkommenssteuerklasse zu verschieben.
  • Sie können Ihre bestehenden Anteile übertragen.
  • Sie können sie auf jedes Konto übertragen, auch auf ein Alterskonto. Dies würde jedoch als Teil ihres IRA-Beitrags für dieses Jahr angesehen werden.
  • Die Kostenbasis für den Empfänger ist die gleiche Kostenbasis wie Sie. Das wird auf die Person übertragen, der Sie das Geschenk machen. Ref.: irs.gov Wenn jedoch eine Verlust- oder Schenkungssteuer gezahlt wird, kann sich dies auf Ihre Kostenbasis auswirken. Es gibt komplizierte Regeln .
  • Nein, Geschenke sind normalerweise nicht abzugsfähig, unabhängig davon, ob es sich um Bargeld handelt oder nicht. Spenden an Organisationen des Typs 501(c)3 sind abzugsfähig. Siehe : irs.gov
Wenn ich Aktien an andere verschenken möchte, können diese Aktien nicht auf deren Pensionskonto eingezahlt werden. Rentenkonten können Aktien von anderen Rentenkonten erhalten, aber neue Einzahlungen müssen Bargeld sein.