Zunächst habe ich viel zu diesem Thema recherchiert. Ich habe gelesen, dass E-Scooter illegal und E-Bikes in Großbritannien legal sind (im Großen und Ganzen, wenn 250 W, Tretunterstützung und Geschwindigkeitsbegrenzung). Es scheint mir, dass der Hauptunterschied zwischen einem E-Bike und einem E-Bike darin besteht, dass das Fahrrad Pedale haben muss und das E-Bike eine Tretunterstützung sein muss. Bedeutet das, dass ich Pedale auf einen erhöhten Escooter (mit Sitz) setzen und es ein E-Bike nennen könnte? Die Frage gilt hauptsächlich für Großbritannien, die USA und die EU, aber auch nur lokale Kenntnisse sind willkommen. Zielradgrößen sind 8" vorne und 6" hinten.
In einer verwandten Frage scheinen E-Dreiräder rechtlich mit E-Bikes identisch zu sein. Würden jedoch sehr kleine Zwillingshinterräder dazu führen, dass es als Escooter eingestuft wird? (zB: beide 5 Zoll). Mein Ziel ist es, ein sehr kompaktes faltbares E-Bike zum Ziehen in Zügen und über sehr große Hallen zu bauen. Fühlen Sie sich nicht so, als müssten Sie beide Fragen beantworten :-)
Beispiel-Etrike für Ref von hier (ps: Ich bevorzuge viel kleiner)
Dies ist wahrscheinlich eher eine Rechtsfrage und weniger im Zusammenhang mit Fahrrädern.
Mein Verständnis ist folgendes:
Ein Fahrrad hat funktionelle Pedale und wird durch menschliche Anstrengung auf diesen Pedalen angetrieben.
Ein Roller (Kick-Scooter) hat keine Pedale und wird angetrieben, indem Sie Ihren Fuß gegen den Boden drücken.
Die Radgröße ist irrelevant und hat keinen Einfluss darauf, ob es sich um ein Fahrrad oder einen Roller handelt. Es spricht auch nichts dagegen, einen Sattel (Sitz) zu benötigen, um als Fahrrad eingestuft zu werden.
In Großbritannien sind für den Elektrounterstützungsteil eines E-Bikes Grenzen festgelegt, die das Abschalten der Unterstützung bei einer bestimmten Geschwindigkeit und einer maximal zulässigen Wattleistung beinhalten. Das Fahrrad muss auch als Fahrrad funktionieren, damit Sie es auch mit leerem Akku fahren können.
Ich kenne die E-Scooter-Regeln dort nicht.
Ich schlage vor, Sie schauen sich etwas wie das Sinclair A-Bike an, das definitiv ein Fahrrad ist und in Großbritannien ansässig ist. Dies wäre ungefähr das absolute Minimum, um ein Fahrrad zu sein. https://en.wikipedia.org/wiki/A-bike
Ich nehme an, das könnte man ein eA-Bike nennen
Die Anzahl der Räder ist möglicherweise umstritten. Ein BI- Fahrrad hat per Definition zwei Räder, aber viele Länder haben Gesetze, die „Pedalrad“ oder ähnliche Formulierungen vorsehen. Ein Dreirad hat also genau den gleichen Status wie ein Fahrrad, denn beide sind Treträder.
Die einschlägigen Straßenverkehrsordnungen schreiben oft eine maximale Breite für ein Fahrrad vor, was eher für ein Dreirad oder einen Anhänger relevant ist.
Nominell fällt ein Einrad auch unter "Pedalrad", aber ich habe noch nie ein Einrad mit Bremsen gesehen, geschweige denn zwei unabhängige Bremsen, wie es in vielen westlichen Ländern vorgeschrieben ist. Weniger als eins
Hier in Österreich sagt die STVO §2:
Fahrzeug: ein zur Verwendung auf Straßen oder auf Straßen verwendetes Beförderungsmittel oder eine fahrbare Arbeitsmaschine, ausgenommen Rollstühle, Kinderwagen, Schubkarren und, hauptsächlich zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmter Kleinfahrzeuge sowie fahrzeugähnliches Kinderspielzeug (etwa Kinderfahrräder mit einem äußeren Felgendurchmesser von ähnlichem 300 mm und einer erreichbaren Fahrgeschwindigkeit von höchstens 5 km/h) und Wintersportgeräte.
Fahrrad:
a) ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet ist,
b) ein Fahrzeug nach lit. a, das zusätzlich mit einem elektrischen Antrieb gemäß § 1 Abs. 2a KFG 1967 ausgestattet ist (Elektrofahrrad),
c) ein zweirädriges Fahrzeug, das unmittelbar durch menschliche Kraft angetrieben wird (Roller), oder
d) ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug, dessen Antrieb dem eines Elektrofahrrads im Sinne des § 1 Abs. 2a KFG 1967 entspricht;
DeepL-Übersetzung:
Fahrzeug: ein Transportmittel oder eine mobile Arbeitsmaschine, die für den Straßenverkehr bestimmt ist oder auf Straßen verwendet wird, ausgenommen Rollstühle, Kinderwagen, Schubkarren und ähnliche Kleinfahrzeuge, die hauptsächlich für den Geländeeinsatz bestimmt sind, sowie fahrzeugähnliches Kinderspielzeug (wie z wie Kinderfahrräder mit einem Felgenaußendurchmesser von nicht mehr als 300 mm und einer erreichbaren Fahrgeschwindigkeit von nicht mehr als 5 km/h) und Wintersportgeräte.
Fahrrad:
(a) ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung menschlicher Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet ist,
b) ein Fahrzeug nach lit. a, die zusätzlich mit einem Elektroantrieb nach § 1 Abs. 2a KFG 1967 (Elektrofahrrad),
c) ein zweirädriges Fahrzeug, das direkt durch menschliche Kraft angetrieben wird (Roller), oder
d) ein elektrisch betriebenes Fahrzeug, dessen Antrieb dem eines Elektrofahrrads im Sinne von § 1 Abs. 2a KFG 1967;
Interessant ist, dass Roller explizit erwähnt und als Fahrräder betrachtet werden.
Es gibt auch einen Absatz über Reflektoren und Lichter, die 20 cm² Reflektorfläche auf den Rädern vorschreiben (entweder als durchgehender Ring auf den Reifen oder als dedizierte Reflektoren). Es heißt auch, dass Sie Reflektoren an den Pedalen benötigen (oder gleichwertig, ich habe dies so interpretiert gesehen, dass auch Reflektoren an Schuhen oder Kurbelarmen verwendet werden können).
Dies ist aus britischer Sicht geschrieben, sollte aber für einen Großteil Europas gelten oder nahe dran sein.
Das Anbringen von Pedalen an einem Roller würde es zu einem Fahrrad machen, wenn diese Pedale es antreiben würden. Aber das wäre eine ziemliche Aufgabe, Rollerteile effektiv umzugestalten, um ein schlechtes Fahrrad herzustellen. Speziell bei Elektrofahrrädern müssen die Pedale auch bei abgeschaltetem Motor nutzbar sein und auf ein normales Fahrrad zurückgreifen.
Faltbare E-Bikes erfüllen die Nische, die Sie füllen möchten, obwohl sie nicht billig sind, aber mit kundenspezifischen Teilen und einem enormen Aufwand an Design wäre Ihr Scooter-Mod es auch nicht.
Eine damit verbundene Schwierigkeit besteht darin, dass Elektrofahrräder (zumindest wie sie verkauft werden) nur mit Tretunterstützung ausgestattet sein müssen, dh die Elektronik erkennt, dass sich die Pedale drehen, und schaltet den Motor ein. E-Scooter müssen mit Gas betrieben werden, da keine Pedale zu erkennen sind. E-Bikes mit Gashebel wurden früher verkauft und können immer noch gefahren werden. Ich weiß nicht, ob es legal ist, einen zu bauen. Nachdem ich beide gefahren bin, bevorzuge ich das Gaspedal bei weitem, da ich die Kontrolle habe und keine plötzliche Beschleunigung habe, wenn ich Lücken im Verkehr einschätze. Zum Glück will ich keinen Motor.
Wenn Sie so etwas wirklich bauen wollen (im Gegensatz zum Kauf von etwas, das nahe genug ist), würde ich immer noch versuchen, mit Fahrradhardware zu beginnen, aber es wäre teuer. Inzwischen gibt es faltbare E-Bikes mit 12"-Rädern für ein paar hundert Euro. Die sind wahrscheinlich ziemlich furchtbar, würden aber auf realistischen Straßenoberflächen immer noch besser rollen als Rollerräder
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Chris H