Ich habe das Traktat Kilayim nicht studiert.
Ich weiß, dass man mit Weizen keine Weintrauben pflanzen kann.
Wie wäre es, sagen Sie:
Ich weiß, dass wir zu dem Schluss kommen, dass es erlaubt ist, solche Hybriden zu essen , die von Nichtjuden hergestellt wurden, aber ich bin nur neugierig, ob wir eine solche Hybridisierung durchführen könnten.
Grundsätzlich gilt: Wenn sich die beiden zu kreuzenden Arten entweder in der Blattform oder im Aussehen der Früchte ähneln, dürfen sie gekreuzt werden. Davon gibt es einige Ausnahmen, etwa wenn der Geschmack der beiden Früchte sehr unterschiedlich ist. ( Rambam, Hil. Kilayim 3:4ff )
Wenden Sie diese Regel dann auf Ihre Fälle an:
Rema (Yoreh De'ah 295:6) erklärt ausdrücklich, dass das Pfropfen von zwei Sorten einer Art – seine Beispiele sind „schwarz mit weiß oder klein mit groß“ – erlaubt ist. Vermutlich würde dies also die von Ihnen erwähnten Apfelsorten umfassen.
Nektarinen sind laut Wikipedia eigentlich keine Hybriden . Sie wären also kein Problem.
Nectaplums könnten es jedoch sein, da Nektarinen- und Pflaumenbäume sich in keinem dieser drei Aspekte ähneln.
All dies gilt nur für die Querveredelung. Es ist erlaubt, verschiedene Arten von Obstbäumen zusammen zu pflanzen, und ebenso Bäume mit Gemüse (Yoreh De'ah 295:3-4) .
Menachem
Menachem Eliyahu