Als Fortsetzung meiner vorherigen Frage Welche Entscheidungen gibt es für den Fall, dass ein freier Mann eine Sklavin heiratet?
Ich würde gerne mehr über die Ehe zwischen einer freien Person und einem Sklaven des anderen Geschlechts erfahren.
Wie sind die Meinungen und Bedingungen der Rechtsschulen zu diesen Eheformen?
Beziehungen zu Sklaven können auf folgende Weise eingegangen werden:
Ich nehme an, Sie fragen nach dem zweiten Fall: Ein freier Mann heiratet eine Sklavin.
Das Folgende ist eine Zusammenfassung der in الموسوعة الفقهية erwähnten Regeln Wo immer ein Unterschied zwischen den Schulen aufgezeichnet wurde, habe ich ein خ gesetzt , um dies anzuzeigen.
Diese Eheschließung ist grundsätzlich verboten, besteht aber unter bestimmten Voraussetzungen als Zugeständnis. Es ist besser, dies nicht zu tun.
وأن تصبروا خير لكم
aber geduldig zu sein ist besser für dich
Die Eheschließung ist an die folgenden Anforderungen an den Mann, der eine solche Ehe schließen möchte, gebunden:
Er sollte nicht mit einer freien Frau verheiratet sein, mit der er Beziehungen haben kann, und er sollte nicht in der Lage sein, eine freie Frau zu heiraten (z. B. weil er sich Mahr nicht leisten kann ), wie der Koran sagt:
"
Und wer unter euch nicht die Möglichkeit [findet], freie, gläubige Frauen zu heiraten, der [möge] von denen heiraten, die eure Rechte an gläubigen Sklavinnen besitzen.
Er sollte keine Sklavin besitzen, mit der er Beziehungen haben kann, und er sollte nicht die Möglichkeit haben, eine Sklavin zu kaufen, mit der er Beziehungen haben kann. Dies liegt daran, dass ein Sklave seine Wünsche befriedigen kann und ein Sklave eine Menge Reichtum ist, der als Mahr verwendet werden kann .
Er sollte die Angst haben, dass er, wenn er die Sklavin nicht heiratet, in Zina خ fallen würde , wie der Koran sagt:
ذلك لمن خشي العنت منكم
Diese [Zulage] ist für den unter euch, der die Sünde fürchtet
Wenn eine der oben genannten Bedingungen einige Zeit nach seiner Eheschließung nicht mehr zutrifft, bleibt die Ehe bestehen und wird nicht annulliert. خ
Der Sklave sollte ein Muslim sein und kein Kitabee خ wie der Koran sagt:
من فتياتكم المؤمنات
von gläubigen Sklavinnen.
Es ist einer freien Person nicht erlaubt, ihre eigene Sklavin oder die Sklavin ihrer Kinder zu heiraten. Obwohl sie sie zuerst befreien und dann heiraten können.
Wenn eine Person eine Sklavin heiratet und dann Eigentum an ihr erhält (z. B. durch Verkauf, Schenkung, Erbschaft), wird die Ehe annulliert.
Die Ehe kann nur mit Erlaubnis des Besitzers des Sklaven geschlossen werden, wie der Koran sagt:
فانكحوهن بإذن أهلهن
Also heirate sie mit der Erlaubnis ihres Volkes
Für den Ehevertrag ist der Wali der Sklavin ihr Besitzer, es sei denn, der Besitzer ist eine Frau – in diesem Fall ist der Wali der männliche Wali des Besitzers, der die Ehe mit der Erlaubnis der Besitzerin arrangiert.
Die Mahr (Mitgift) geht an den Besitzer des Sklaven. خ
Der Besitzer kann keine sexuellen Beziehungen mehr mit seiner verheirateten Sklavin haben, sie wird ihm gegenüber die Aura befolgen , wie es bei einem Mahram der Fall ist .
Die Nafaqah (Unterhalt) der Sklavin liegt in der Verantwortung des Mannes, wenn sie bei ihm ist, und in der Verantwortung des Besitzers, wenn sie ihm dient î .
Aus einer solchen Ehe hervorgegangene Kinder sind Sklaven des Eigentümers der Ehefrau, es sei denn, der Ehemann hat im Vertrag ihre Freilassung zur Bedingung gemacht. Dies steht im Gegensatz zum Fall der Herr-Sklave-Beziehungen, wo der Sklave eine Umme Walad wird und die Kinder in jeder Hinsicht freie Kinder des Herrn sind.
Wenn die Kinder vom Besitzer befreit werden, liegt ihre Nafaqah in der Verantwortung des Vaters, es sei denn, er stirbt oder ist arm, in diesem Fall liegt es in der Verantwortung des Besitzers.
Azl (coitus interruptus) darf mit einer Sklavenfrau nicht ohne die Erlaubnis der Sklavin und die Erlaubnis des Besitzers Î der Sklavin durchgeführt werden.
Eine verheiratete Sklavin hat anders als in Sklaven-Meister-Beziehungen die richtige Aufteilung der Nächte von ihrem Ehemann.
Verweise:
Medi1Saif
Medi1Saif
Ähm H
Medi1Saif
Ähm H