Auf Photo.SE wurde einige Software erwähnt, deren Softwarelizenzerfüllung (man würde meinen, ein vollständig automatischer Prozess) am Samstag eingeschränkt wurde:
Jemand bei B&H ... muss einen Knopf oder so etwas drücken, um sicherzustellen, dass Sie es nicht versehentlich am Sabbat oder an einem arbeitsfreien Feiertag bekommen. Meiner Meinung nach eine seltsame Wahl für einen Einzelhändler eines elektronisch gelieferten Produkts, aber es ist die Wahl, die sie getroffen haben.
Mir ist klar, dass es Beschränkungen für die Aktivitäten gibt, die eine Person am Sabbat ausüben darf. Ich war neugierig, welche Einschränkungen für automatische Prozesse gelten könnten, die nicht unbedingt menschliches Eingreifen erfordern.
Automatische Prozesse, die kein menschliches Eingreifen erfordern, sind im Allgemeinen zulässig. Es gibt einige Ausnahmen für Dinge, die die Atmosphäre des Schabbos verletzen.
Transaktionen können jedoch einem bestimmten Verbot unterliegen, das auch dann gilt, wenn sie automatisch erfolgen.
Der Rambam (Hil. Schabbat 23:12) stellt klar, dass sowohl der Käufer als auch der Verkäufer in das Geschäftsverbot am Schabbat eingeschlossen sind:
וכן אסור לקנות ולמכור, ולשכור ולהשכיר--שמא יכתוב
Es ist verboten zu kaufen und zu verkaufen ... damit man nicht zum Schreiben kommt Die Divrei Malkiel 4:2 erklärt das Verbot des Verkäufers:
דהא עכ"פ צריך להראות לו היכן מונח הדבר וגם משגיח כמה הוא נוטל
Der Verkäufer muss ihm zeigen, wo sich der Artikel befindet, und überwachen, wie viel er nimmt. Demnach wäre es scheinbar OK im E-Commerce, wo der Verkäufer am eigentlichen Geschehen der Transaktion völlig unbeteiligt ist.
Das Chelkas Yaakov 1:68 erklärt es wie folgt:
האיסור למוכר משום הריצוי והסכם ג"כ
Dies würde hypothetisch die Verkäufe einschließen, die am Schabbat mit Zustimmung des Eigentümers stattfinden, aber der Chelkas Yaakov erklärt weiter (durch Verkaufsautomaten), dass die Bereitschaft und Zustimmung des Verkäufers zum Verkauf wirklich schon vor dem Schabbat vorhanden sind und daher nichts falsch ist am Schabbat getan.
Der Eizer Lashovsim Siman 10 erklärt es jedoch wie folgt:
"
Das Verbot ist, an einem Verkauf am Schabbat beteiligt zu sein, und genau das hat Chazal verfügt, dass es keine Objekte geben sollte, die am Schabbat durch Handel den Besitzer wechseln ... das Verbot ist die Realität der Transaktion und nicht die Handlung. Dies würde einen Verkauf einschließen, selbst wenn Sie nicht aktiv daran teilgenommen haben oder sich dessen bewusst sind.
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Goldesel
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