Gibt es in Kanada ein Bundesgesetz darüber, wie viel Kündigungsfrist ein Arbeitgeber verlangen kann? Ich dachte, der Standard wäre 2 Wochen, aber dann lese ich das Kleingedruckte im Angebotsschreiben noch einmal und sehe, dass es heißt: Sie stimmen zu, XXX mit einer Frist von 4 Wochen zu benachrichtigen.
Es steht nicht drin, was passiert, wenn man nur 2 Wochen gibt.
Wenn also der neue Arbeitgeber nicht bereit ist, 4 Wochen zu warten, sondern nur 2 Wochen, welche Möglichkeiten habe ich? Und Konsequenzen? Besteht die Möglichkeit eines Lohnausfalls?
Es ist Provinzgerichtsbarkeit, kann also von Provinz zu Provinz variieren. In Manitoba ist es anders, wenn ein Mitarbeiter kündigt oder gekündigt wird:
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Wird gekündigt:
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Zumindest in Manitoba kann ein Arbeitgeber laut obigem Link keine unterschiedlichen Kündigungsfristen festlegen.
Mit Wirkung vom 30. April 2007 können Arbeitgeber keine alternativen Kündigungsrichtlinien haben. Eine nach bisherigem Recht festgelegte Kündigungsfrist gilt nicht. Der einzige Ausschluss ist ein gewerkschaftlich organisierter Arbeitsplatz, bei dem ein Tarifvertrag eine Probezeit von einem Jahr oder weniger vorsieht.
Auf der anderen Seite hat Ontario nichts über die Kündigungsmitteilung gesetzlich geregelt, außer unter ein paar sehr spezifischen Umständen. Dies lässt es Verträgen offen , eigene Anforderungen zu stellen. In diesem Fall können Sie auf nachweisbare Verluste (abzüglich der Einsparungen, weil Sie nicht zahlen müssen) verklagt werden.
Das hängt von deinem Arbeitgeber ab.
Sie kümmern sich möglicherweise nicht darum, die Angelegenheit zu verfolgen, wenn Sie nicht rechtzeitig Bescheid geben. Vielleicht freuen sie sich, dich gehen zu sehen. Oder sie sind vielleicht wirklich traurig, dich gehen zu sehen, haben aber nicht das Gefühl, dass sie dich bestrafen müssen. Oder sie könnten wirklich wütend sein, dich gehen zu sehen, und entscheiden, dass sie dich nur aus Trotz mit dem vollen Ausmaß des Gesetzes bestrafen wollen.
Das können wir Ihnen im Grunde nicht sagen, da sich verschiedene Arbeitgeber unterschiedlich verhalten werden.
Mein Rat? Sei ein Mensch. Informieren Sie den alten Arbeitgeber so früh wie möglich, damit er Ihren Ersatz finden, einstellen und schulen kann. Lassen Sie so gut wie möglich. Brechen Sie keine Brücken ab. Die Chancen stehen gut, dass Ihr neuer Job noch ein oder zwei Wochen warten kann.
Als ich mein BWL-Studium in Kanada absolvierte, wurde uns gesagt, dass die Kündigungsfrist auf beiden Seiten 2 Wochen beträgt.
Dies bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber Sie mindestens zwei Wochen im Voraus benachrichtigen muss und Sie ebenfalls verpflichtet sind, dies zu tun. Verletzen Sie Ihre Kündigungspflicht, kann der Arbeitgeber Sie für diesen Zeitraum auf entgangenen Umsatz etc. verklagen. Die Umkehrung ist, wenn Ihr Arbeitgeber Sie nicht rechtzeitig benachrichtigt, können Sie auch für diesen Zeitraum Lohnausfall geltend machen.
Ich bin sicher, Sie können vertraglich mehr als das gesetzliche Minimum von zwei Wochen vereinbaren.
Timo Geusch
Victor123
Georg Marian
Victor123
Georg Marian
Benutzer4422