Wenn man das Reisegebet im Ramadan verkürzt, muss man dann nicht auch fasten?

Jemand, der während des Ramadan reist, muss an diesem Tag nicht fasten (aber später nachholen); Koran 2:184 . Jemand, der reist, kann sein Gebet auch verkürzen; Koran 4:101 .

Frage : Wenn man im Ramadan das Reisegebet verkürzt, muss man dann nicht auch fasten?

Es scheint widersprüchlich, das Gebet aufgrund von Reisen zu verkürzen, aber das Fasten aufgrund von Reisen nicht zu brechen. Aber vielleicht interpretiere ich da zu viel hinein, und Flexibilität ist beabsichtigt.


Um es noch einmal zu wiederholen, das ist das Szenario:

  1. Wir haben jemanden, der während des Ramadan unterwegs ist.

  2. Sie müssen an diesem Tag nicht wegen der Reise fasten, entscheiden sich aber trotzdem dafür, zu fasten.

  3. Sie verkürzen das Gebet an diesem Tag aufgrund von Reisen.

Es scheint inkonsistent, und ich frage mich, ob dies nicht erlaubt ist.

Wer eine Strecke von mehr als 76 km zurücklegt, kann auf das Fasten verzichten. Machen Sie diese später schnell nach
Ihr Szenario ist erlaubt.

Antworten (1)

Nach dem, was ich über die Frage wahrgenommen habe (korrigieren Sie mich bitte, wenn ich falsch liege), kann die Antwort kurz so lauten:

Der wesentliche bemerkenswerte Punkt (zumindest basierend auf der Sichtweise des Schiiten-Islams, aber ich kenne die Sichtweise des Sunniten-Islams nicht) ist folgender: Ein Reisender darf nicht fasten, und tatsächlich ist es haram (verboten), dass ein Reisender fastet die Reise-, und tatsächlich (AFAIK, basierend auf schiitischer Sicht) bedeutet dieser Vers (dh der oben erwähnte Vers) nicht, dass es für Sie als Reisender optional ist, zu fasten oder nicht, und in Wahrheit erwähnt er, dass ein Reisender muss nicht schnell.

Fazit:

Daher verkürzt ein Reisender das Gebet und fastet nicht, und diese beiden sind nicht optional, sondern als Befehl, folglich gibt es darin keine Übereinstimmung. Viel Glück.


Referenz: wiki.ahlolbait.com und www.nasr19.ir