Wie ist der Prozess, um das Studentenvisum nach dem Abschluss in Deutschland in eine Arbeitserlaubnis umzuwandeln?

Ich bin ein MBA-Student in Deutschland. Meine Verteidigung der Masterarbeit ist für den 22.01. geplant und damit endet mein Masterstudium. Ich habe ein unbefristetes Stellenangebot über der Blauen-Karte-Grenze in Berlin mit Eintrittsdatum 01.02. Ich plane, am 23. Januar nach Berlin zu ziehen und versuche dort bereits eine Wohnung zu finden. Mein aktuelles Studentenvisum ist bis zum 28. Februar gültig.

Kann ich in dieser Situation zur Ausländerbehörde in Berlin gehen, auch wenn ich noch keine Wohnung mit Anmeldung habe, um das Visum zu verlängern und in eine Vollzeitarbeitserlaubnis umzuwandeln? Welche Unterlagen benötige ich ggf. von meiner Hochschule nach Abschluss der Disputation, um den Abschluss des Masterstudiums nachzuweisen? Soweit ich weiß, findet die eigentliche Abschlussfeier im April statt. Bitte beraten. Danke

Antworten (1)

Bis man nach Berlin gezogen ist, liegen seine Unterlagen bei der Ausländerbehörde des Wohnortes. In solchen Fällen muss man sich also an die Ausländerbehörde des Ortes wenden, an dem man gemeldet ist. Sie können Ihnen tatsächlich eine neue Karte ausstellen, auch wenn der Job in Berlin ist.

Natürlich könnte man zuerst nach Berlin ziehen, sich dort anmelden und zur Ausländerbehörde in Berlin gehen (die kann überfüllter sein). In diesem Fall werden sie jedoch wahrscheinlich 3-4 zusätzliche Wochen warten, um die Dokumente von der vorherigen Ausländerbehörde übertragen zu bekommen. Wahrscheinlich kann man eine Fiktionsbescheinigung bekommen, die die Gültigkeit des aktuellen Ausweises verlängert (und Studentenwohnberechtigung sollte 120 Tage im Jahr arbeiten lassen, was für ca. 5-6 Monate reicht).

Für die benötigten Dokumente erkundigen Sie sich besser bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde, wie Sie in Ihrer Situation vorgehen müssen.