Wie schnell kann ich ein weiteres Schengen-Visum für 90 Tage beantragen, nachdem ich mein für 90 Tage gewährtes Schengen-Visum verwendet habe?

Ich habe mein 90-Tage-Schengen-Visum für die Niederlande verwendet und bin dabei, es erneut zu beantragen. Meine MVV (Aufenthaltserlaubnis) wurde abgelehnt, daher muss ich unsere Hochzeit verschieben etc.

Kann ich mich 180 Tage nach meinem ersten Eintrittsdatum bewerben?


Bearbeiten (nicht von OP), um Details aus einem Kommentar zu übertragen:

Ich bin am 30.06.2016 in NL eingereist, am 27.09.2016 ausgereist. Dann bekam ich am 09.12.2016 meine Absage von meinem MVV. Ich überlegte, am 10.01.2017 wieder hinzufahren Freiberufler, obwohl sein Verdienst für 2 Monate das erforderliche Jahresgehalt deckt.

Mit einem einheitlichen Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt dürfen Sie sich auf keinen Fall länger als 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen aufhalten. Ob Sie zurückkommen können oder nicht, hängt daher davon ab, wann Sie Ihre 90 Tage genutzt haben, aber die Beantragung eines neuen Visums unmittelbar nach einem Aufenthalt von 3 Monaten im Schengen-Raum würde Ihnen nichts nützen. Eine weitere schlechte Nachricht ist, dass die Tatsache, dass Sie versucht haben, ein MVV zu erhalten, darauf hindeutet, dass Sie wirklich versuchen, einzuwandern, und daher dazu führen könnte, dass jeder nachfolgende Schengen-Visumantrag abgelehnt wird.
Das MVV wäre der richtige Weg, um länger in den Niederlanden zu bleiben, aber wenn Sie bereits eine Ablehnung erhalten haben, müssen Sie herausfinden, wie Sie Ihren Antrag verbessern können, bevor Sie es erneut versuchen. Es gibt auch andere Strategien wie das Leben mit Ihrem zukünftigen Ehepartner in einem anderen EU-Land, bevor Sie in die Niederlande zurückkehren (wenn der betreffende Ehepartner Niederländer ist). Vielleicht sollten Sie auf der Expatriates- Website eine Frage zum MVV stellen ?
Wann läuft Ihr Visum ab?
Ich bin am 30.06.2016 in NL eingereist, am 27.09.2016 ausgereist. Dann bekam ich am 09.12.2016 meine Absage von meinem MVV. Ich überlegte, am 10.01.2017 wieder hinzufahren Freiberufler, obwohl sein Verdienst für 2 Monate das erforderliche Jahresgehalt deckt.
"sein Verdienst für 2 Monate deckt 1 Jahresgehalt ..." ... nein, sein Verdienst für 2 Monate entspricht 2 Monatsverdiensten. Zusätzlich zum Verständnis der Gesamtjahreslöhne (und ob sie einen Mindestbetrag erreichen) möchten sie auch sicherstellen, dass Ihr (zukünftiger) Partner ein Lohnempfänger ist, in der Lage ist, einen Arbeitsplatz zu behalten und ein produktives Mitglied der Gesellschaft zu sein

Antworten (2)

Sie sagen in einem Kommentar, dass Sie am 30. Juni in den Schengen-Raum eingereist sind und sich dort 90 aufeinanderfolgende Tage aufgehalten haben.

Das früheste Datum, an dem Sie mit einem Kurzaufenthaltsvisum wieder einreisen dürfen, ist nach 90 Tagen Abwesenheit, also am 27. Dezember.

Sie sagen nicht, ob Ihr Visum abgelaufen ist oder nicht. Dies sind relevante Informationen, denn wenn die Gültigkeitsdauer Ihres Visums 6 Monate oder mehr beträgt, bedeutet dies, obwohl im Feld „Aufenthaltsdauer“ 90 Tage angegeben sind, „90 Tage in 180 Tagen“, und Sie können dasselbe verwenden Visum für eine spätere Einreise -- die Tage eines Langzeitvisums (aber eines Kurzaufenthaltsvisums ) "laufen" nicht aus.

Wenn Sie ein neues Visum benötigen, können Sie dieses bis zu 3 Monate vor dem geplanten Reisetermin beantragen.

Aber auch wenn Sie ein neues Visum beantragen können, sind die Aussichten nicht sehr gut: Wie Relaxed feststellt, wird die Beantragung (aber Ablehnung) einer Aufenthaltserlaubnis wahrscheinlich Ihre Chancen auf die Erteilung eines neuen Visums für einen kurzfristigen Aufenthalt schmälern Es lässt Zweifel an Ihrer Motivation aufkommen, das Gebiet nach Ihrer Reise zu verlassen.

@pnuts: Warum denkst du, dass das "unratsam" wäre? Wenn Sie es für "unratsam" halten, sich (für dieselben Reisedaten) eher später als früher zu bewerben, könnten Sie vielleicht erklären, woher Sie diese Meinung haben?
Nur um weitere Informationen hinzuzufügen, der Gültigkeitszeitraum war 27. September 2017 - 12. Oktober 2016.

Da Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis verweigert wurde, wäre es am besten, ein Visum in einem anderen Land der Schengen-Zone zu beantragen, aber Sie unterliegen weiterhin der 90/180-Regelung. Sie können sich also jederzeit bewerben, haben aber kein Startdatum vor Ablauf von 90 Tagen nach Ablauf Ihres vorherigen Visums.

TL;DR - Sie müssen den Schengen-Raum mindestens 90 Tage lang verlassen, bevor Sie ihn wieder betreten. Die einzigen Ausnahmen könnten medizinische Notfälle sein.

Warum sagst du, es muss aus einem anderen Land sein? Und hast du einen Link zu einer offiziellen Seite?