Ich habe mein 90-Tage-Schengen-Visum für die Niederlande verwendet und bin dabei, es erneut zu beantragen. Meine MVV (Aufenthaltserlaubnis) wurde abgelehnt, daher muss ich unsere Hochzeit verschieben etc.
Kann ich mich 180 Tage nach meinem ersten Eintrittsdatum bewerben?
Bearbeiten (nicht von OP), um Details aus einem Kommentar zu übertragen:
Ich bin am 30.06.2016 in NL eingereist, am 27.09.2016 ausgereist. Dann bekam ich am 09.12.2016 meine Absage von meinem MVV. Ich überlegte, am 10.01.2017 wieder hinzufahren Freiberufler, obwohl sein Verdienst für 2 Monate das erforderliche Jahresgehalt deckt.
Sie sagen in einem Kommentar, dass Sie am 30. Juni in den Schengen-Raum eingereist sind und sich dort 90 aufeinanderfolgende Tage aufgehalten haben.
Das früheste Datum, an dem Sie mit einem Kurzaufenthaltsvisum wieder einreisen dürfen, ist nach 90 Tagen Abwesenheit, also am 27. Dezember.
Sie sagen nicht, ob Ihr Visum abgelaufen ist oder nicht. Dies sind relevante Informationen, denn wenn die Gültigkeitsdauer Ihres Visums 6 Monate oder mehr beträgt, bedeutet dies, obwohl im Feld „Aufenthaltsdauer“ 90 Tage angegeben sind, „90 Tage in 180 Tagen“, und Sie können dasselbe verwenden Visum für eine spätere Einreise -- die Tage eines Langzeitvisums (aber eines Kurzaufenthaltsvisums ) "laufen" nicht aus.
Wenn Sie ein neues Visum benötigen, können Sie dieses bis zu 3 Monate vor dem geplanten Reisetermin beantragen.
Aber auch wenn Sie ein neues Visum beantragen können, sind die Aussichten nicht sehr gut: Wie Relaxed feststellt, wird die Beantragung (aber Ablehnung) einer Aufenthaltserlaubnis wahrscheinlich Ihre Chancen auf die Erteilung eines neuen Visums für einen kurzfristigen Aufenthalt schmälern Es lässt Zweifel an Ihrer Motivation aufkommen, das Gebiet nach Ihrer Reise zu verlassen.
Da Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis verweigert wurde, wäre es am besten, ein Visum in einem anderen Land der Schengen-Zone zu beantragen, aber Sie unterliegen weiterhin der 90/180-Regelung. Sie können sich also jederzeit bewerben, haben aber kein Startdatum vor Ablauf von 90 Tagen nach Ablauf Ihres vorherigen Visums.
TL;DR - Sie müssen den Schengen-Raum mindestens 90 Tage lang verlassen, bevor Sie ihn wieder betreten. Die einzigen Ausnahmen könnten medizinische Notfälle sein.
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