Das private Unternehmen A wurde von einem öffentlichen Unternehmen B aufgekauft. Alle nicht übertragenen Stammaktien von A (Ergebnis einer vorzeitigen Ausübung) werden in die eingeschränkten Aktien von B übertragen (mit demselben Vesting-Zeitplan).
Ist dieses steuerpflichtige Ereignis zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses? Wenn ja, ist dies dann als Cap-Gewinn oder ordentliches Einkommen steuerpflichtig?
Nehmen wir nun an, dass der Kurs der B-Aktie des Unternehmens zum Vesting-Datum steigt (oder fällt). Wie soll das besteuert werden?
Ich bitte um öffentliche Meinung, da ich von zwei verschiedenen Steuerberatern widersprüchliche Informationen erhalten habe:
Das nächste Gesetz, das diese Situation zu erklären schien, war (26 USC § 1033). Aber auch hier könnte mir etwas fehlen... Ich tendiere zur zweiten Steuerberatermeinung.
Ich denke nicht, dass es sich um ein steuerpflichtiges Ereignis handelt, da kein Einkommen konstruktiv erhalten wurde (wir sprechen hier über die RSU-Aktionäre). Ich glaube, Sie haben mit dem IRC 1033 Recht, und die Basis der RSU ist die Basis der ursprünglichen Aktienoption (wahrscheinlich Null). Bearbeiten : siehe unten.
Sobald die Aktie jedoch unverfallbar wird, handelt es sich um ein steuerpflichtiges Ereignis (nicht, wenn das Geld eingegangen ist, sondern wenn die Wahrscheinlichkeit des Verfalls abnimmt, selbst wenn der Mitarbeiter die Aktie nicht verkauft) und es handelt sich um ein normales Einkommen, nicht um Kapital .
Das ist mein Verständnis der Situation, betrachten Sie es in keiner Weise als Steuerberatung.
Ich habe jedoch etwas mehr gegeben und ich denke nicht, dass IRC 1033 relevant ist. Sie führen hier keinen Austausch oder keine Konvertierung durch, da Sie von Anfang an nichts zum Konvertieren hatten und nach der "Konvertierung" nichts haben. Ihre ISOs verfallen und sind im Grunde genommen nicht mehr verfügbar - Sie behandeln sie so, als hätten Sie sie nie gehabt. Was passiert ist, ist, dass Sie RSUs erhalten haben und diese als reguläre RSU-Zuteilung behandeln, basierend auf ihrem Vesting-Zeitplan.
Die steuerlichen Folgen sind genau so, wie ich es in meiner ursprünglichen Antwort beschrieben habe: Sie erkennen ordentliches Einkommen auf den unverfallbaren Aktien, sobald sie unverfallbar sind. Ihre Basis ist null (dh der gesamte FMV der Aktie zum Zeitpunkt der Übertragung ist Ihr normales Einkommen). Es sollte sich auch in Ihrem W2 entsprechend widerspiegeln.
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