Wie viel CGT ist nach dem Umzug und der Vermietung des Hauptwohnsitzes in Australien fällig?

Ich lebe derzeit in meinem Hauptwohnsitz mit einer ausstehenden Hypothek, werde aber in ein paar Monaten ausziehen und beruflich umziehen. Die Stelle ist zunächst auf 2 Jahre befristet, kann aber auf unbestimmte Zeit verlängert werden.

Meine Arbeit bietet mir und meiner Familie eine Unterkunft, während ich weg bin, und ich werde meinen Hauptwohnsitz vermieten.

Ich verstehe, dass ich meinen Hauptwohnsitz für 6 Jahre vermieten kann und von der Zahlung der CGT ausgenommen bin, wenn ich das Haus innerhalb dieser 6 Jahre verkaufe, solange ich in diesem Zeitraum keinen anderen Hauptwohnsitz kaufe.

Ich habe jedoch 2 Fragen zu diesem Thema:

  1. Wenn ich das Haus länger als 6 Jahre miete, sagen wir 10 Jahre, bevor ich es verkaufe, zahle ich CGT basierend auf 4 Jahren oder auf den vollen 10 Jahren? Und wie würde ich die Kostenbasis berechnen?

  2. Wenn der Hauptwohnsitz nur auf meinen Namen lautet und wir einen weiteren Hauptwohnsitz auf den Namen meiner Frau kaufen, habe ich dann trotzdem Anspruch auf die oben genannte 6-Jahres-Regelung für meinen Hauptwohnsitz?

Antworten (1)

Sie haben Recht mit Ihrer ersten Einschätzung dieser 6-Jahres-Regelung. Wenn Sie es nach dem Auszug als Hauptwohnsitz behalten, können Sie es bis zu 6 Jahre vermieten und dann innerhalb dieser 6 Jahre verkaufen und zahlen keine Kapitalertragssteuer (CGT).

Wenn Sie es für mehr als 6 Jahre vermieten und es immer noch Ihr Hauptwohnsitz bleibt, zahlen Sie CGT nur für den Zeitraum der ersten 6 Jahre.

Wenn Sie beispielsweise 10 Jahre in dem Haus gelebt und es dann 10 Jahre lang vermietet haben und die Immobilie die ganze Zeit über Ihr Hauptwohnsitz geblieben ist, würden Sie den ursprünglichen Kaufpreis + Anschaffungskosten + Verkaufskosten als Ihre Kostenbasis verwenden und diese von Ihrem Verkauf abziehen Preis und berechnen Sie den Anteil der vermieteten Tage (nach den ersten 6 Jahren) an allen Tagen, an denen Sie die Immobilie besessen haben. In diesem Fall wäre der Anteil ungefähr (4 Jahre / 20 Jahre = 20 %).

Wenn Ihr Verkaufspreis also 400.000 $ und Ihre Kostenbasis 100.000 $ beträgt, also Ihr Gesamtkapitalgewinn 300.000 $ beträgt, würden Sie 20 % dieser 300.000 $ CGT zahlen - also 60.000 $.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Da Sie und Ihre Frau steuerlich getrennte Einheiten sind und der Hauptwohnsitz, den Sie vermieten, ausschließlich auf Ihren Namen lautet, können Sie in einem anderen Haus wohnen, das ausschließlich auf den Namen Ihrer Frau lautet und sich dennoch für die oben genannte 6-Jahres-Regel qualifizieren.