Wie viel durften Juden aus Nazideutschland mitnehmen?

Dieser Artikel des Smithsonian Magazine weist darauf hin, dass Juden 8 % ihres Vermögens behalten könnten (zumindest in einigen Fällen, und ich bin sicher, dass es in der Praxis Hindernisse gab, selbst das zu behalten), was sich von den 10 Mark unterscheidet, die ich an zahlreichen Stellen gesehen habe .

Handelt es sich tatsächlich um eine Diskrepanz oder verstehe ich den Artikel falsch?

Ich verwechsle Mark nicht mit Prozent. Wenn man zum Beispiel von Hitlers ehemaligem Hausarzt liest, der besser behandelt wurde als andere Juden, heißt es, er habe 16 statt der üblichen 10 Mark mitnehmen dürfen. Wikipedia:Eduard_Bloch

Eine zufällige Viasat History- Dokumentation, die vor einigen Jahren ausgestrahlt wurde, erwähnte, dass Juden gezwungen wurden, 90 % ihres Vermögens aufzugeben; Sind Sie sicher, dass Sie nicht zufällig Markierungen mit Prozent verwechseln?
@Lucian: Bin ich nicht. Wenn man zum Beispiel von Hitlers ehemaligem Hausarzt liest, der besser behandelt wurde als andere Juden, heißt es, er habe 16 statt der üblichen 10 Mark mitnehmen dürfen. de.wikipedia.org/wiki/Eduard_Bloch
Möglicherweise gab es zu verschiedenen Zeitpunkten unterschiedliche Regeln, wie der Link von @Lucian auch nahe legt.

Antworten (1)

Handelt es sich tatsächlich um eine Diskrepanz oder verstehe ich den Artikel falsch?

Sie missverstehen die Situation, da der Artikel mehrere Gesetze vermischt, die sich im Laufe der Zeit geändert haben.

  • Währungsbeschränkungen (Devisenbewirtschaftung)
    • 01.08.1931: RM 3.000
    • 1934-09-11: RM 50
    • 1934-09-29: RM 10
  • Reichsfluchtsteuer
    • 08.12.1931: für Beträge über RM 20.000 [§2] 25% [§3(1)]
    • 18.05.1934: für Beträge über 5.000 RM 25% (§3(1) wurde nicht geändert)
  • Gebühren für Überweisungen (Dego-Abgabe)
    • 1934-01: 20 %
    • 1934-08: 65 %
    • 1936-10: 81 %
    • 1938-06: 90 %
    • 1939-09: 96 %
  • Verordnung über die Erfassung des Vermögens von Juden
    • 1938-04-22
    • Judenvermögensabgabe
      • 21.11.1938: für Beträge über RM 5.000 [§3(4)] 20% [§4(1)]

Die Währungsbeschränkung war der Betrag, der in ausländische Währung umgerechnet werden durfte und für alle Personen galt, die ins Ausland reisten (dh auch für Kurzbesuche; Touristen usw.) und oft in deutschen Pässen nach 1934 zu sehen sind.

Die Reichsfluchtsteuer galt für alle Personen, die das Land dauerhaft verließen. Ein ähnliches Gesetz existierte zwischen 1918 und 1925.

Gebühren für Überweisungen (Dego-Gebühr)

Dego-Abgabe
Wer auf legalem Wege auswandern wollte, musste seine Wertpapiere und die Verkaufserlöse von Geschäft und Immobilien auf einem Sperrmark-Konto belassen. Der Umtausch vom Auswanderersperrguthaben in Devisen musste von der Deutschen Golddiskontbank genehmigt werden und wurde nur mit einem Disagio vorgenommen, der sogenannten Dego-Abgabe .

Wer legal auswandern wollte, musste seine Wertpapiere und die Erlöse aus dem Verkauf von Unternehmen und Grundstücken auf einem Marksperrkonto hinterlegen. Der Umtausch des Sperrkredits des Auswanderers in Fremdwährung musste von der Deutschen Golddiskontbank genehmigt werden und erfolgte nur mit einem Abschlag, der sogenannten Dego-Umlage .

Hinweis :
Die Überweisungsgebühr wurde von der Deutschen Golddiskontbank festgelegt und nicht per Gesetz. Die Stichprobe von Paul Reiss gibt 92,5 % für November 1938 an.

Jüdische Vermögensabgabe , für deutsche oder staatenlose Juden, basierend auf ihrem weltweiten Geldvermögen, Stand 1938-11-12. Für Beträge über RM 5.000, abgerundet auf die nächsten RM 1.000 [§3(5)]: 20% zu zahlen in 4 Sätzen von 5% [§4(1,2)]:

  • 1938-12-15
  • 1939-02-15
  • 1939-05-15
  • 1939-08-15

Beispiel: Paul Reiss Datum Vermögen (RM) Rate Steuerfrei Gesamt
Reichsfluchtsteuer 1938-08 634.000 25% 158.500 158.500
Dego-Abgabe (Überweisung) 1938-11 100.000 92,5 % 92.500 251.000
Judenvermögensabgabe Nr. 1/4 1938-12-15 537.500 5% 26.875 277.875
Judenvermögensabgabe Nr. 2/4 1939-02-15 537.500 5% 26.875 304.750
Judenvermögensabgabe Nr. 3/4 1939-05-15 537.500 5% 26.875 331.625
Judenvermögensabgabe Nr. 4/4 1939-08-15 537.500 5% 26.875 358.500
Dego-Abgabe (Überweisung) 1939-09 239.219 96% 229.650 588.150
Vermögenswerte 1940-01 60.722

Hinweis :
Der Ankaufswert der Reichsmark betrug 1938 4,30 € (Stand 2020).


Quellen :

Es wäre interessant zu sehen, wie diese Änderungen der Rohbeträge verglichen werden, wenn sie um die Inflation und die Neubewertung des RM im Laufe der Zeit bereinigt werden (haben sie beispielsweise zwischen 1931 und 1934 während der Hyperinflation in Weimar und dem weltweiten Wirtschaftschaos der Depression von 1932 mehrere Nullen abgeschnitten). ?).
@jwenting Du verwechselst die Währung 'Mark' (Abkürzung: 'M') mit der Währung 'Reichsmark' (Abkürzung: 'RM'), die 1924 nach dem Ende der Hyperinflation im Dezember 1923 die 'Mark' ablöste. Habe ich fügte der Antwort einen Hinweis auf den Anschaffungswert der Reichsmark im Jahr 1938 (4,30 €) hinzu.