Woher wissen wir, dass ein jüdischer Mann keinen Geschlechtsverkehr mit einer nichtjüdischen Frau haben kann? Was sagt die Kabbala dazu? Ist es mit dunklen Mächten verwandt, "qelipoth"?
Es ist nicht nur verboten, sondern es ist ein Verbot von so großer Strenge, dass nach Ansicht der meisten Behörden ein Jude sein Leben aufgeben muss, anstatt mit einem Nichtjuden Geschlechtsverkehr zu haben (siehe Quellen, die von Shach Yoreh De'ah 157:12 zitiert werden ), obwohl der Rama ( Even Ha'Ezer 16:2 ) sagt, dass eine solche Strenge nur in der Öffentlichkeit gilt. Was ist die Quelle für dieses Verbot?
Die Tora sagt uns über die „Nationen“ ( Devarim 7:3 -4)
לֹא תִתְחַתֵּן, בָּם: בִּתְּךָ לֹא-תִתֵּן לִבְנוֹ, וּבARY ד כִּי-יָסִיר אֶת-בִּנְךָ מֵאַחֲרַי, וְעָבְדוּ אֱלֹהִים אֲחֵרִים; וְח erreicht
„Heirate sie nicht; gib deine Tochter nicht seinem Sohn, noch nimm seine Tochter für deinen Sohn. Denn er wird deinen Sohn von mir abwenden und anderen Göttern dienen, und der Zorn Gottes wird gegen dich aufflammen und dich schnell vernichten.“
Der Rambam ( Issurei Biah 12:1) versteht diese Verse so, dass Mischehen jeglicher Art verboten sind. Dies gilt jedoch aus zwei wichtigen Gründen nicht als Antwort auf die Frage:
Der Rambam verbietet ausdrücklich nur den Geschlechtsverkehr 'דרך אישות' durch Heirat. Verkehr außerhalb der Ehe scheint erlaubt zu sein. (Während die Gemara in Avoda Zarah 36b diesen Vers so zu verstehen scheint, dass er sich sogar auf nicht-ehelichen Verkehr bezieht, ist die Gemara dort ausreichend mehrdeutig, um beide Interpretationen zu unterstützen).
Das einfache Lesen der Gemara in Yevamos 76a impliziert, dass dieser Vers auf Nichtjuden jeder Nation anwendbar ist, und das ist tatsächlich die Interpretation des Rambam (zitiert) und Rabbeinu Tam (Tosfos Kesuvos 29a ), dies ist nicht unbedingt die Standardinterpretation. In seinem Kontext bezieht sich dieser Vers speziell auf die sieben Nationen, die in Kanaan lebten, und würde nicht auf die meisten Heiden (oder heutzutage auf irgendwelche) zutreffen. Die Gemara in Avoda Zarah 36bberichtet, dass dies ein Streit zwischen den Weisen und R. Shimon bar Yochai ist, und normalerweise würden wir wie die Weisen zu dem Schluss kommen, dass die Ehe (auf der Grundlage dieses Verses) nur mit den sieben Nationen verboten ist, die in Kanaan lebten. Dies ist die Position des Ramban zu Yevamos daf 78, Sefer Mitzvos Gedolos Lav 112 und – was wichtig ist – der Tur in Even Ha’Ezer 16.
Eine andere mögliche Quelle für ein Verbot, nur mit einem Nichtjuden zusammen zu sein, ist die Kombination zweier rabbinischer Interpretationen, die sich auf zwei verschiedene Wörter für eine „Prostituierte“ beziehen. Die rabbinische Interpretation einer Prostituierten im Zusammenhang mit der Frage, wer einen Kohen nicht heiraten darf, אשה זונה וחללה לא יקחו ( Vayikra 21:7 ) schließt jeden ein, mit dem der Kohen keine legale Ehe eingehen kann (siehe Temurah 29b und Tosfos Yevamos 42 b ).
Die Thora spricht auch in einem anderen Zusammenhang von einer „Prostituierten“, was ein pauschales Verbot für alle Juden ist, nicht nur für Kohanim:
לֹא-תִהְיֶה קְדֵשָׁה, מִבְּנוֹת יִשְׂרָאֵל; וְלֹא-יִהְיֶה קָדֵשׁ, מִבְּנֵי יִשְׂרָאֵל
Es soll keine Prostituierte unter den Töchtern Israels geben, noch eine männliche Prostituierte unter den Söhnen Israels ( Devarim 23:18 )
Targum Onkelus übersetzt diesen Vers so, dass er sich auf ein Verbot für jeden Mann bezieht, mit einer Magd Geschlechtsverkehr zu haben (obwohl es kein normaler Nichtjude ist, komme ich dazu). Die Art und Weise, wie Rashi und Ramban diese Übersetzung von Onkelos interpretieren, besteht darin, zu erklären, dass Geschlechtsverkehr mit jemandem, der nicht verheiratet sein kann, eine Verletzung des „Prostitutionsverbots“ darstellt, wodurch die rabbinische Interpretation von Vaykira 21:7 auf Devarim 23:18 angewendet wird . Rashi scheint diesen Vers in seinen Kommentaren zu Avoda Zarah 36b auch auf einen normalen Juden anzuwenden, der mit einem Sklaven Geschlechtsverkehr hat, obwohl Tosfos dort anderer Meinung ist.
Nach dieser Logik sollte jemand, der mit einem Nichtjuden Geschlechtsverkehr hat, gegen dieses Gesetz verstoßen, da ein Nichtjude auch nicht mit einem Juden verheiratet werden kann ( Yevamos 76a ). Unterstützung für eine solche Idee könnte tatsächlich vom Shulchan Aruch ( Even HaEzer 16:1 ) kommen, der besagt, dass jemand, der mit einem Nichtjuden Geschlechtsverkehr hat, wegen [des Verbots der] Prostitution mit Peitschenhieben bestraft wird משום זונה . Der Vilna Gaon kommentiert jedoch, dass dies ein Druckfehler ist und es in der Tat sehr schwierig ist, den Shulchan Aruch so zu lesen, dass er sich auf das biblische Verbot von לא תהיה קדשה bezieht.
Diese Interpretation ist jedoch aus mehreren Gründen problematisch. Zuallererst kann die Frage des Geschlechtsverkehrs mit einem Sklaven unter Tannaim umstritten sein (siehe Kiddushin 75b ). Noch wichtiger ist, dass die Rabbiner selbst ( Sanhedrin 82a ) den Vers in Devarim 23:18 radikal anders interpretieren und diese Lesart von Rashi / Ramban ausdrücklich ablehnen, was es schwierig macht, eine solche Interpretation gemäß der rabbinischen Halacha zu unterstützen. Dies wird vom Sefer Yeraim (Siman 25) bemerkt, der tatsächlich wie dieser Targum pasken, obwohl er von der Gemara nicht unterstützt wird. Allerdings glaubt selbst der Sefer Yeraim nicht, dass sich das Verbot auf Nichtjuden erstreckt.
Wie aus der Geschichte über Pinchas hervorgeht, der Zimri tötete, weil er mit einem Nichtjuden Geschlechtsverkehr hatte, ist ein „Eiferer“ in der Lage, jemanden zu töten, der eine solche Tat ausführt. Während ein auf diese Weise handelnder „Eiferer“ nicht notwendigerweise der übliche Stand der Dinge ist, ist es unvorstellbar, dass eine erlaubte Handlung die Tötung rechtfertigen würde, selbst wenn sie nur durch die Hände eines Eiferers erfolgt. So geht die erwähnte Gemara in Avoda Zarah davon aus, dass es ein Verbot biblischen Ursprungs geben muss, das nicht in der Bibel aufgezeichnet wurde; eine mündliche biblische Überlieferung oder הלכה למשה מסיני. Die Gemara kommt jedoch zu dem Schluss, dass dieses הלכה למשה מסיני nur gelten darf, wenn der Übertreter mit dem nichtjüdischen Mädchen in der Öffentlichkeit zusammen ist, nicht aber, wenn er dies privat tut.
Dennoch scheint die Gemara in Sanhedrin 83a mit der gleichen Annahme zu arbeiten (dass, wenn ein Eiferer jemanden beim Geschlechtsverkehr mit einem Nichtjuden töten kann, dies biblisch verboten sein muss) und schlussfolgert, dass es sich tatsächlich um ein איסור כרת handelt. Der „Beweistext“ für die Gemara ist eine Passage im Buch Nechemia, das normalerweise nicht als biblische Quelle angesehen wird. Daher verstehen einige Kommentatoren, dass die Gemara in Sanhedrin über die Gemara in Avoda Zarah argumentiert und sagt, dass es wirklich ein הלכה למשה מסיני gibt, das diese Handlung sogar im Privaten verbietet (siehe dort Ran und Ramban und den Rambam in seinem Kommentar zum Mishnah Sanhedrin 9:6 und Beis Shmuel bis Even Ha'Ezer 16:4).
Die tatsächliche Antwort, die im Einklang mit „wie wir pasken“ zu stehen scheint (dh die Meinung der Rambam, Tur, Shulchan Aruch und später Poskim), ist, dass das Verbot des Geschlechtsverkehrs mit einem Nichtjuden rabbinischer Natur ist. Das bedeutet, dass die Rabbiner (entweder zur Zeit von Shem ben Noach oder den Chashmonaim) es verboten haben, obwohl es von keinem Wort in der Bibel verboten sein mag (siehe Gemara Avoda Zarah 36b , Sanhedrin 82a und Even HaEzer 16). :1 ).
Das Wissen, dass das Verbot rabbinisch ist, bedeutet jedoch nicht unbedingt, dass es nicht so wichtig ist. In vielen Fällen, und in diesem besonders, lehrten uns die Rabbiner, dass ihre Erlasse wichtig genug sind, dass jemand, der sie verletzt, strenger bestraft würde als jemand, der gegen bestimmte biblische Verbote verstößt (wiederum Sanhedrin 83b ) und das war etwas, was wir wissen von den Propheten ( Nechemia ch. 11 ) war eine wichtige Regel in den Augen Gottes.
Da das OP gefragt hat, wie dieses Verbot in den Augen der Kabbala gesehen wird, füge ich schnell zwei Zeilen hinzu: sehr, sehr schlecht. Dieser Link stellt fest, dass der Arizal (Shaar Ruach HaKodesh Tikkun 20) schrieb, dass eine Person, die diese Sünde verletzt, als Hund wiedergeboren wird, obwohl das Verbot rabbinischer Natur ist.
Die Thora sagt: „Wenn du das Land Israel betrittst, heirate nicht mit den Völkern dort.“ Es gibt unterschiedliche Interpretationen, ob das nur für Kanaaniter, Götzendiener oder alle Nichtjuden gilt – aber das ist ein Verbot eheähnlicher Beziehungen.
Die Torah verbietet auch Prostitution ; Faszinierend scheint es, dass eine Interpretation davon (der Targum Onkelos) besagt, dass die Ehe zwischen einem Juden und einem Nichtjuden nicht „geht“, daher fällt jede Beziehung mit einem Nichtjuden unter das Verbot der „Prostitution“. Aber so lesen es die meisten Kommentare nicht.
Ja, wir haben die Geschichte von Phineas, dem Eiferer – wenn jemand in der Öffentlichkeit eine dreiste, schockierende Sache macht, sich mit einer götzendienerischen Frau zu treffen, dann würden wir ihn nicht verfolgen, wenn ein Eiferer (vor Tausenden von Jahren) ihn töten würde Eiferer. (Obwohl, wenn er oder sie den Eiferer zur Selbstverteidigung tötete, würden sie auch nicht angeklagt.) Aber das ist irgendwie seltsam.
Die Mehrheitsmeinung scheint jedoch zu sein, dass das weitgehende Verbot aller Beziehungen zu allen Nichtjuden ein sehr starkes rabbinisches Verbot ist. (Rambam, Verbotene Beziehungen 12:2 schreibt: „Er sollte ausgepeitscht werden, weil er gegen ein rabbinisches Verbot verstoßen hat.“)
Was Kabbala angeht, habe ich keine Ahnung und es interessiert mich auch nicht wirklich.
Rambam, Mischne Tora, Ishus 4:15
Kiddushin existiert nicht zwischen einem Nichtjuden und einem Juden, und Kiddushin ist eine Voraussetzung vor sexuellen Beziehungen.
auch Rambam isurei bia 12:4-5
Ein jüdischer Mann kann von Eiferern wegen Beziehungen zu einer nichtjüdischen Frau getötet werden. obwohl es eine lange Liste von Einschränkungen gibt, die es fast unmöglich machen, dies in der Praxis durchzuführen, wie im Traktat Sanhedrin erklärt.
http://www.hasidicuniversity.org/index.php?page=hu_theocracy/mitzvah_profile.php?mitzvah=-52
Nur um die ausführliche Antwort oben zu ergänzen. Der Rambam verbietet Yichud auch mit einem Nichtjuden. Ausgabe Biya: Perek 22:3 . Das bedeutet, dass es einem verboten ist, sich mit ihr abzusondern, bevor man überhaupt eine Beziehung zu einer Nichtjüdin hat. Umso mehr ist es verboten, Beziehungen zu ihr zu haben.
Aufgrund all dessen, was ich gelesen habe, auch auf dieser Seite, bin ich immer noch davon überzeugt, dass es sich ausschließlich um rabbinische Erlasse aus der Kategorie der Zäune handelt. Es gibt keinen einzigen Vers in Chumash, der auch nur indirekt auf diese Weise verstanden werden kann. Und wie bekannt ist, kann Chumash die einzige Quelle für Halakha sein.
Ich glaube, der Hauptgrund für diesen Erlass ist die Sorge, dass lockere Beziehungen leicht zu einer Ehe mit nichtjüdischen Frauen führen können, was höchstwahrscheinlich dazu führen wird, dass ein Jude aus dem Derech aussteigt. Es wird auch die Bevölkerung verfügbarer jüdischer Männer für jüdische Bräute verwässern, die offensichtlich keine nichtjüdischen Männer heiraten sollten. Das letzte wird ein sehr ernstes Problem nach der monohamitischen Verabschiedung sein, die tatsächlich erst im 11. Jahrhundert zustande kam, also sicherlich nicht die Quelle des ursprünglichen Verbots aus der talmudischen Zeit sein konnte, aber heutzutage ein ernstes Problem sein kann.
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